Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 103 zu zahlen. Der verbleibende Überschuss wird, nach Abzug von 6 % für den A.-R., gleich- mässig auf St.- u. Vorz.-Aktien nach Verhältnis der Nennbeträge der Aktien verteilt. Der aus der Zuzahl. einkommende Betrag wurde zur Tilg. der Unterbilanz verwandt (s. oben) u. der Rest (M. 82 429) in Reserve gestellt (inzwischen aufgezehrt). Die Zuzahl. war zur Be- streitung der für die nächsten Jahre zu erwartenden Ausgaben an Zs., Provis. etc. erforderl.; am 30./6. 1914 noch M. 26 095 vorhanden (1915 zur Verminderung der Unterbilanz per 30./6. 1915 verwendet). Hypotheken: M. 1 333 765, aufgenommen 1910, bis 1917 zu 5 % verzinsl. Dieses Dar- lehen ist teilweise von einer Bankengruppe garantiert. (Siehe auch oben.) Zur Beschaffung weiterer Mittel beschloss die G.-V. v. 7./11. 1917, Aufsichtsrat und Vorst. zu ermächtigen, ein Darlehen von M. 350 000 aufzunehmen. Das Darlehen wurde in kleineren Posten nur von den Aktionären gegeben und ist bereits gezahlt worden. Das Darlehen ist mit 6 % ver- zinslich und zunächst auf 5 Jahre gegeben und wird um weitere 5 Jahre verlängert, falls es innerhalb der ersten 5 Jahre nicht zurückgezahlt wird. Als Sicherheit für dieses Dar- lehen wurde eine Eigentümergrundschuld von M. 550000 auf den Grundbesitz der Gesellschaft eingetragen. Zus. Ende Juni 1920 ungetilgt M. 1 817 668. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Vorz.-Aktie = 2 St., 1 St.-Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der Vors. u. Stellv. des A.-R. erhalten jährl. je M. 1000, jedes Mit- glied M. 500 Vergüt. Siehe auch bei Kap. Bilanz am 30. Juni 1921: Aktiva: Grundst. zuzügl. Zs. aus 1920/21 2 325 073, Debit. 30 266, Strassenregulier. 13 055, Inv. 1, Kasse 2, noch fällige Eingänge 19, Verlust 321 000. – Passiva: Vorz.-Akt. 611 000, St.-Akt. 89 000, Passiv-Hyp. 1 885 037, Kredit. 103 959, noch fäll. Zahl. 422. Sa. M. 2 689 418. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 529 985, Unk. 10 463, Steuern 9586, Provis. 42 824, Zs. 102 554. – Kredit: Grundst., Zuschreib. der Zs. 1920/21 102 554, Pachten 1860, Verlust 321 000. Sa. M. 425 414. Dividende: Wird nicht verteilt, da Liquid.-Ges. Direktion: Paul Woiwode. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Rich. Fechner, Stellv. Bankier Ernst Kraska, Fabrikant Carl Brettschneider, Berlin; Bankier Jul. Reichmann, Landsberg a. W.; Rittergutsbes. Karl Schultze, Dir. Paul Frost, B.-Steglitz. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Dienstbach & Möbius. Tempelhofer Feld Akt-Ges. für Grundstücksverwertung in Berlin-Tempelhof u. Zweigniederlass. u. Verwaltung in Berlin, Charlottenstr. 60. Gegründet: 26./10. mit And. v. 26./10. u. 30./11. 1910; eingetr. 1./12. 1910 in Berlin-Mitte. Gründer: Deutsche Bank, Berlin; Dresdner Bank, Dresden-Berlin; Landgemeinde Tempelhof bei Berlin; Bank f. Handel u. Industrie Darmstadt-Berlin; Dir. F. Hartmann, Berlin. Diese Gründer haben alle durch die Errichtung der Ges., die Eintragung in das Handels- register u. die Ausgabe der Aktien entstehenden Stempel u. Kosten zu zahlen. Doch hat es die Ges. übernommen, an die Deutsche Bank, die von ihr im Interesse der Ges. als deren Geschäftsführerin aufgewandten Auslagen u. Kosten, nebst Zinsen in Höhe von M. 1 120 034 zu erstatten. In dieser Summe sind insbes. die Auslagen für die Verstempelung des zwischen der Gemeinde Tempelhof u. dem Reichs-(Wilitär-)Fiskus abgeschlossenen Vertrages vom 31./8. 1910 in Höhe von M. 863 336 sowie eine an die Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Ver- trages vom 8./9. 1910 geleistete Zahlung in Höhe von M. 250 000 enthalten. Zweck: Übernahme der Rechte u. Pflichten aus einem von der Deutschen Bank in Er- wartung der Errichtung der Ges. für diese mit der Gemeinde Tempelhof getroffenen Ab- kommen (Verwertungsvertrag). Hiernach überträgt die Gemeinde der Deutschen Bank die ausschliessliche Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärfiskus vom 31./8. 1910 (Kaufvertrag) käuflich erworbenen, den westlichen Teil des Tempelhofer Feldes dastellenden Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandles u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Durch Kaufvertrag v. 31./8. 1910 erwarb die Gemeinde Tempelhof vom Reichs-(Militär-) Fiskus den westlich von der Tempelhofer Chaussee in den Gemarkungen Tempelhof und Schöneberg belegenen Teil des Tempelhofer Feldes. Der Kaufpreis wurde auf M. 72 000 000, zahlbar in 20 jährl. zinsfreien Raten, festgesetzt; nämlich: mit M. 2 500 000 am 1./4. 1911, 1 000 000 1./5. 1912, 2 000 000 1./5. 1913, 4 000 000 1./. 1914, 4 500 000 1./5. 1915, 5 000 000 1./5. 1916, 5 000 000 1./5. 1917, 4 000 000 1./5. 1918, 4 000 000 1./5. 1919, 5 000 000 1./5. 1920,