104 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 4 000 000 1./5. 1921, 4 000 000 1./5. 1922, 4 000 000 1./5. 1923, 3 500 000 1./5. 1924, 3 000 000 1./5. 1925, 3 000 000 1./5. 1926, 3 000 000 1./5. 1927, 3 000 000 1./5. 1928, 3 000 000 1./5. 1929, 4 500 000 1./5. 1930, zus. M. 72 000 000. Im Falle eines Krieges wird die Zahlung der noch ausstehenden Kaufgeldraten vom Lage des deutschen Mobilmachungsbefehls bis zum 1./5. des auf die Demobilmach. folgenden Kalenderjahres unter entsprechender Verschieb. der Raten unterbrochen. Die Ratenzahlungen an den Fiskus ruhten also während des gegen- wärtigen Krieges. Die Restkaufgelderforder. ist auf das Grundstück als Hypothek an erster Stelle zugunsten des Militärfiskus eingetragen und diesem ausserdem durch den Kreis Teltow garantiert. Der Militärfiskus hat aus der Pfandverbindlichkeit das durch den Be- bauungsplan festgestellte Strassen- u. Platzland freizugeben, ferner vom Nettbauland nach Wahl der Gemeinde soviel Quadratruten, als unter Zugrundelegung eines Einheitspreises von M. 1240 pro Quadratrute durch Anzahl. auf den Kaufpreis oder durch Sicherheitsstell. gedeckt sind. Behufs Durchführ. des Kaufvertrages hat die Gemeinde Tempelhof ein Ver- wertungsabkommen mit der Deutschen Bank geschlossen, welche ihrerseits sämtliche daraus sich ergebenden Rechte und Pflichten auf die Tempelhofer Feld A.-G. für Grundstücks- verwert. übertrug. Demgemäss steht der Ges. die Verwert. des Terrains zu, wogegen sie unter Entlast. der Gemeinde deren vertragliche Leistungen, insbes. die Zahl. der Kaufgeld- raten, die Kosten von 2 Eisenbahnunterführ., dem Fiskus gegenüber übernimmt. Die Ges. steht den Gemeinden dafür ein, dass das gesamte Gelände bis zum 1./5. 1934 veräussert ist; andernfalls kann die Gemeinde verlangen, dass die Ges. den Restbesitz käuflich zum Preise von M. 1200 pro qR übernimmt. Die Gesamtfläche des Geländes beläuft sich auf 102 266 qR. Nach der Bau- polizeiverordn. vom Aug. 1898 ist durchweg grossstädtische Bebauung (parterre u. vier Ge- schosse) zulässig. Der genehmigte Bebauungsplan sieht vor, dass 44 % des Geländes auf Strassen- u. Platzland entfallen, sodass ca. 57 269 qR Nettobauland verbleiben, deren Jetzt- wert sich durch den Kaufpreis auf Basis eines 4 % Zinsfusses u. unter Berücksichtig. sämtl. auf insges. M. 12 000 000 geschätzten Aufwend. für Strassenbaukosten, Kanalisationsbeiträge, Schnellbahnzuschuss, Eisenbahn-Unterführungen etc. auf rund M. 1155 pro qR stellen. Als Eigentum der Gemeinde Tempelhof unterliegt der jeweils noch nicht veräusserte Teil des Geländes keiner Gemeindegrundsteuer. Die Wertzuwachssteuer kommt für die Verkäufe von Parzellen nicht in Betracht, da die Kommunen als Verkäufer von dieser Steuer befreit sind. Beiträge zu den Kosten der Kanalisation und zu dem Bau der Untergrundbahn dürfen seitens der Gemeinde von den Anliegern nicht erhoben werden. Die gegenwärtigen Besitzer der Aktien Lit. B haben für sich u. ihre Rechtsnachfolger ausdrücklich auf das Stimmrecht von M. 5 000 000 Aktien solange verzichtet, bis mind. die Hälfte der Aktien Lit. B voll eingezahlt u. in Verkehr gebracht sind. Mit dem Bau der Strassen ist Mitte 1911 begonnen worden. 1910/11 fanden keine Ver- käufe statt. Im Geschäftsjahre 1911/12 wurden 1410,40 qR für zus. M. 2 950 202 verkauft. Im Geschäftsjahre 1912/13 wurden 1058 qR mit M. 1 938 785 Nettoerlös veräussert. Die Ver- käufe 1913/14 betrugen 1229,71 qR mit einem Nettoerlös von M. 2 057 046; 1914/15 vor Aus- bruch des Krieges 181.82 qR mit M. 379 710 Erlös verkauft; 1915/16 bis 1918/19 keine Ver- käufe. Bis Juni 1915 waren auf dem verkauften Terrain rd. 40 Häuser errichtet, von der Gesamtsumme der 975 fertiggestellten Wohnungen waren 65 unvermietet, während am 30./9. 1917 nur 2 Wohnungen nicht vermietet waren. Im Jahre 1911/12 war die Tätig- keit der Verwalt. in erster Linie dem Aufschluss des Geländes gewidmet. Die Einzel- projekte für die Strassen sind aufgestellt u. die Aufschüttungsarbeiten im grossen Umfange aufgenommen u. derart gefördert worden, dass die teils provisorische u. teils definitive Regulierung folgender Strassenstrecken erfolgt ist: des Hohenzollernkorso bis zum Parkring (Deutscher Ring) bezw. bis zum Wettiner Korso, des Kaiserkorso vom Hohenzollernkorso bis zum Deutschen Ring, des Schulenburgringes vom Hohenzollern- korso bis zum Deutschen Ring, der Burgherrenstrasse in ihrer ganzen Ausdehnung, der Mussehlstrasse von der Dreibundstrasse bis zum Bayernring u. des Deutschen Ringes von der Tempelhofer Chaussee bis zum Schulenburgring. Zurzeit befinden sich noch Wittelsbachkorso u. der Wettiner Korso im Ausbau, und werden noch verschied. Strassen im unteren Teile des Feldes hergestellt. 1912/13 konnte die untere Hälfte des Parkringes fertiggestellt werden. Die Herstellung der Strassen ist 1913/14 u. 1914/15 weiter gefördert worden. 1915/16 bis 1918/19 wurden Neubauten nicht errichtet. Eine Wiederaufnahme der Bautätigkeit war auch im J. 1920/21 nicht möglich, da Baukosten für Hochbauten nicht gewährt wurden. Lt. Beschluss der G.-V. v. 4./11. 1920 Abänderung des mit der Gem. Tempelhof ge- schlossenen Verwertungsvertrages. Die Tendenz, den Hochbau zu beschränken u. möglichst durch den Flachbau zu ersetzen, hat dazu geführt, dass von dem der Verwert. durch die Ges. unterliegenden Terrain ca. 68 000 Quadratruten Bruttobauland, das ges. Gelände südl. des geplanten Parkrings mit Ausnahme eines Schutzstreifens an der Tempelhofer Chaussee, für den eine Randbebauung mit 4 Geschossen vorgesehen ist, der Bauklasse F (Landhaus- bau) überwiesen wurde. Für das Restgelände von 17 600 Quadratruten Nettobauland wurde der bisherige Hochbau mit Seitenflügel u. Quergebäude beschränkt u. nur noch eine fünfgeschossige Randbebauung zugelassen. Das der landhausmässigen Bebauung über- wiesene Gelände wurde von der Verwert. durch die Ges. ausgeschlossen u. der neu begründeten Gemeinnützigen Tempelhofer Heimstätten-Ges. m. b. H. zur Erbauung von Kriegerheimstätten überlassen. Demzufolge wurde der ursprüng. Kaufpreis von M. 72 000 000 auf M. 17 000 000