Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 105 ermässigt u hierauf die in Ausführ. des früheren Verwert.-Vertrages an den Fiskus bereits gez. M. 9 500 000 verrechnet, so dass nur noch M. 7 500 000 in sechs gleichen Jahresraten ab 1./10. 1920 zu entrichten sind. Im Geschäftsj. 1920/21 ist eine Rate von M. 1 250 000 an den Fiskus gezahlt worden, so dass nur noch M. 6 250 000 in 5 Jahresraten an den Fiskus zu zahlen sind. Die G.-V. v. 4./11. 1920 genehmigte ferner die Aufheb. des der Gem. Tempelhof garantierten Gewinnanteils u nach Zahlung einer 4 % kumulativen Div. die Verteil. des ev. erzielten Überschusses zu an das Reich u. zu ½ an die Aktionäre. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % d. A.-K.); b) die restl. 95 % sind in der Höhe, welche der A.-R. als angemessen erachtet, zu verwenden zu Rückstell. auf die in Gemässheit des Kauf- u. Verwert.-Vertrags an den Fiskus noch zu leistenden Ratenzahl., u. zwar im Maximum bis zur Höhe des auf Grundlage von 4 % Zinseszinsen zu berechnenden jeweiligen Barwertes der noch ausstehenden Ratenzahl.; c) alsdann ist der der Gemeinde Tempelhof garantierte Gewinnanteil von M. 2 000 000 zurückzustellen; d) aus dem nach vorstehend be- zeichneten Rückstell. verbleibenden Überschuss erhalten die Aktionäre bis zu 5 % Div. auf das eingez. A.-K.; soweit die hiernach zur Verteil. gelangende Div. in einem Jahre hinter 5 % zurückbleibt, ist der Fehlbetrag aus den Überschüssen künftiger Jahre vorweg zu decken, jedoch nach Vornahme der unter a, b, c bezeichneten Rückstell.; e) von dem Rest erhält der A.-R. 7 % Tant.; dieser Gewinnanteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem A.-R. nach § 19 Abs. 2 durch feste Vergüt. etwa bereits früher zugeflossen sind; f) der ver- bleibende Überschuss wird, soweit nicht die G.-V. ein Anderes bestimmt, zwischen der Ges. u. der Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Verwertungsvertrages dergestalt verteilt, dass die Ges. 85 %, die Gemeinde Tempelhof 15 % desselben erhält. Durch Auszahl. eines Gewinnanteils aus dem Jahresgewinn an die Gemeinde Tempelhof wird ein entsprechender Teil der unter c) bezeichneten Rückstell. frei. Die Geés. wird aufgelöst u. tritt in Liqu. auf Beschluss der G.-V. Mit Eintritt der Ges. in die Liqu. erlischt, vorbehaltl. der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa nochbesteh. Einzahl.- Pflicht der Aktionäre. Aus dem Liqu.-Erlös wird zunächst an die Gemeinde Tempelhof derjenige Betrag ausgez., um welchen die an sie aus den Jahresgewinnen gezahlten Gewinnanteile hinter dem Betrag von M. 2 000 000 zurückbleiben. Alsdann werden an die Aktionäre Lit. B die- jenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingez. sein sollten. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahl. auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Aus dem verbleibenden Überschuss wird zunächst den Aktionären eine etwa rückständige Div. (s. oben) dergestalt gezahlt, dass dieselben auch nach Eintritt der Ges. in Liquidation auf das jeweils noch eingezahlt gewesene Kapital 5 % lauf. Zs. erhalten. Von dem Rest erhält der A.-R. einen Anteil von 7 %; dieser Anteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem A.-R. durch feste Vergüt. etwa bereits zuge- flossen sind. Der alsdann noch verbleibende Überschuss wird zwischen der Ges. u. der Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Verwert.-Vertrages dergestalt verteilt, dass die Ges. von dem Überschuss zuzüglich des an die Gemeinde aus dem Liquidationserlös zur Auffüll. des Gewinnanteiles auf M. 2 000 000 vorweg gezahlten Betrages 85 %, die Gemeinde 15 % erhält, wobei auf den Anteil der Gemeinde dieser an sie vorweg gezahlte Betrag in An- rechnung gebracht wird. Der A.-R. erhält eine feste jährl. Vergüt. von zus. M. 25 000. Kapital: M. 12 500 000 in 10 000 Aktien Lit. A u. 2500 Aktien Lit. B à M. 1000. Ursprüngl. M. 20 000 000 in 10 000 Aktien Lit. A u. 10 000 Lit. B. Auf die Aktien Lit. A ist der gesamte Nennbetrag, auf die Aktien Lit. B sind 25 % des Nennbetrages eingezahlt. Weitere Einzahl. auf Aktien B sind auf Beschluss des A.-R. zu leisten. Aus dem Liquid.- Erlös werden an die Aktionäre Lit. B diejenigen Beträge zuerst zurückgezahlt, die über den Betrag von M. 250 auf jede Aktie eingez. sind; dann erst werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 zurückgezahlt u. dann stehen beide Aktienarten gleich. Von dem A.-K. haben bei der Gründung übernommen: Deutsche Bank: Aktien Lit. A M. 5 250 000, Lit. B M. 5 550 000; Dresdner Bank: Aktien Lit. A M. 3 515 000, Lit. B M. 3 700 000; Gemeinde Tempelhof: Aktien Lit. A M. 500 000; Bank für Handel u. Ind.: Aktien Lit. A M. 712 000, Lit B M. 750 000; Bank- Dir. F. Hartmann, Berlin M. 23 000 Lit. A. Lt. G.-V. v. 4./11. 1920 Herabsetz des A.-K. auf M. 12 500 000 durch Zus.-Leg. der Aktien Lit. B im Verh. 4:1 unter Verzicht auf weiterg Einzahl. der Aktionäre Lit. B u. Gleichstell. der Aktien Lit. A u. B. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie Lit. A = 1 St. Bilanz am 30. Juni 1921: Aktiva: Kassa u. Guth. 1 625 093, Grundst.-Verwert.-K. 8 870 942, Mobil. 1, Hyp.-Debit.: Restkaufgelder 498 500, Baugelder 1 327 700, Debit. 1 296 584. – Passiva: A.-K. 12 500 000, R.-F. 49 101, Kredit. 134 000, Gewinn 935 720. Sa. M. 13 618 821. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 173 937, Steuern 22 865, Gewinn 935 720. – Kredit: Vortrag 932 910, Zs.- u. Pachteinnahmen 199 612. Sa. M. 1 132 522. Kurs Ende 1912–1921: 100, 99.50, 89.50*, –, 70, 82.75, 78*, 50, 85, 250 %. Die M. 10 000 000 Aktien A wurden im Juni 1911 an der Berliner Börse zugelassen, davon M. 8 000 000 am 4./7. 1911 zu 125 % zur Zeichnung aufgelegt. Erster Kurs am 19./7, 1911: 126 %. Dividenden 1911/12–1920/21: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Komm-Rat Gg. Haberland. Aufsichtsrat: (Mind. 5) Vors. Bank-Dir. G. E. von Stauss, Stellv. Geh. Oberfinanzrat Bank- Dir. Wald. Mueller, Landrat des Kreises Teltow Adolf von Achenbach, Komm.-Rat Bank-Dir. Gust. Schröter, Bank-Dir. Herbert M. Gutmann, Major von Frankenberg u. Ludwigsdorf, Geh.