Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 109 belegenen Grundstücke erworben, die der offenen Handels-Ges. Mosler & Wersche zur einen ungeteilten Hälfte u. Herm. Bolder in Berlin u. Herm. Schweriner zu Schöneberg je zu einem ungeteilten Viertel gehörten. Der Komplex dieser Grundstücke liegt im Norden Berlins inner- halb der Weichbildgrenze an der Müllerstrasse, und zwar in der Nähe des Schillerparkes; sie erstrecken sich an dieser Strasse über eine Frontlänge von 251.91 m, von denen bis jetzt solche in einer Frontlänge 81 m verkauft sind. In ihrem nördlichsten Teile werden dieselben begrenzt durch die von der Müllerstrasse abzweig. Swakopmunder Strasse. Ausserdem werden die Grundstücke durchkreuzt von der Afrikanischen Strasse, welche den Haupt- verkehr von dem Stadtteile Alt-Moabit nach Reinickendorf-Tegel vermitteln wird, sowie der Togo-, Lüderitz- u. Windhuker Strasse, welche ihrerseits in die Seestr. münden. Endlich greift ein Teil d. Nachtigal-Platzes in die Grundstücke hinein. Grösse d. Grundst. 11 ha 25 a 56 qm = 7935.20 qR; Erwerbspreis M. 512 für die qR. Der Kaufpreis betrug M. 4 062 822. In Anrechnung auf denselben wurden M. 2 450 000 Hypoth. übernommen; der Rest von M. 1 612 822 bar gezahlt. Zu obigem Kaufpreis von M. 4 062 822 kamen die Kosten der Eigentumsübertragung mit M. 125 829 dazu, so dass sich ein Gesamterwerbspreis von M. 4 188 651 ergab. Über Terrain- verkäufe 1905/06–1912/13 siehe dieses Handb. 1914/15. Der Geländebesitz betrug am 30./6. 1912 6792.27 qR, durch Zurückerwerb. der Parzellen 1, 9, 12, 13, 14, 20, 21, 22, 23, 29, 35a erhöhte sich der Besitz um 837.01 qR, so dass am 30./6. 1913 7629.28 qR vorhanden waren. In 1913/14 fanden keine Verkäufe statt, dagegen wurden 2 Parzellen (125.60 qR.) zurücker- worben u. 5.15 qR. von der Ges. als Strassenland aufgelassen. 1914/18 keine Verkäufe. Somit Geländebesitz ult. Juni 1918 noch 7749.73 qR. Etwa ein Fünftel des Geländes ist reguliert. Das Gelände-Kto setzt sich zusammen aus dem Buchwerte des Terrains mit M. 4 471 643 u. den bisher aufgewend. Strassenbaukosten von M. 264 877; zus. also M. 4 736 520. Das Gelände unterliegt der für die Stadt Berlin giltigen Polizeiverordn. v. 15./8,. 1897 u. kann daher mit Erdgeschoss u. 4 Stockwerke (nebst Keller u. Boden) hohen Gebäuden bebaut werden. Die Verhandl. der Ges. mit den städtischen Behörden über die Erschliess. des Geländes sind im Berichtsjahr 1920/21 zu einem gewissen Abschluss gelangt; die Ges. hat sich dem Berliner Magistrat gegenüber durch Urkundsverhandl. vom 27./8. 1920 mit der von der Staatsregierung geplanten Anderung des Baurechts einverstanden erklärt. Eine endgültige Entscheidung über die Erschliess. des Stadtviertels ist aber immer noch nicht getroffen, weil bisher weder der neue Bebauungsplan förmlich festgesetzt, noch von der Polizeibehörde eine Verordnung über die in Aussicht genommene Umgestalt. des Baurechts erlassen worden ist. Für das Gelände zwischen der Togo-, Swakopmunder, Windhuker Strasse u. der Strasse 91 ist durch Verfüg. des Oberpräsidenten von Berlin zwecks Erricht. eines Barackenlagers 1919/20 mit dem Wohn.-Verband Gross-Berlin ein Zwangspachtvertrag bis 31./12. 1934 abgeschlossen worden. Der Bilanzverlust stieg 1912/13 um M. 549 470, also von M. 315 465 auf M. 864 935; hierauf wurden die der Ges. durch die Aktien-Zuzahl. zugeflossenen Beträge (M. 802 707) verrechnet, so dass ein Bilanzverlust von M. 62 228 verblieb, der sich 1913/14 um M. 204 673, 1914/15 um M. 195 432 auf M. 462 334, 1915/16 um M. 190 462 auf M. 652 797, 1916/17 um M. 211 447, 1917/18 um M. 221 392, 1918/19 um M. 204 257, 1919/20 um M. 263 721 auf M. 1 553 615, 1920–21 um M. 264 506 auf M. 1 818 122 erhöhte. Da der Ges. flüssige Mittel nicht zur Verfügung standen, haben sie seit 1./7. 1918 die Hypoth.-Zs. nicht bezahlen können. In der G.-V. v. 28./10. 1920 teilte der Vorst. gemäss § 240 HGB. den Verlust von mehr als der Hälfte des A.-K. mit. Kapital: M. 2 700 000 in 2408 Vorz.-Aktien u. 292 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 700 000 in St.-Aktien. Die Ges. hatte unter den ungünstigen Verhältnissen am Baumarkt schwer zu leiden u. geriet deshalb u. infolge des Zusammenbruches der Bankfirma Samuel Zielen- ziger in Berlin in finanzielle Schwierigkeiten, weil ihr die zur Weiterführung der Ge- schäfte, wie Zinsenzahlung, nötigen Gelder fehlten. Doch konnte eine Einigung mit den Gläubigern stattfinden. Diejenigen Mittel, die nötig waren, um eine diesbezügl. Verständig. mit denselben in die Wege zu leiten, wurden von einer Bankengruppe mit M. 600 000 zur Verfüg. gestellt. Zur Sanier. der Ges. bezw. zur Ablös. der Bankschuld u. zur Zuführ. neuer Mittel beschloss die a. o. G.-V. v. 1./9. 1913 eine Zuzahl. von 33 % = M. 333.35 auf jede Aktie einzufordern. Die Aktien, auf welche die Zuzahl. geleistet wurde, haben Vorzugsrechte er- halten. Die Zuzahl. ist bei 2408 Aktien erfolgt, so dass das A.-K. nunmehr wie oben aus 2408 Vorz.-Aktien u. 292 St.-Aktien besteht. Die Vorz.-Aktien geniessen ab 1./7. 1913 eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahl.-Anspruch. Im Falle der Auflös. der Ges. erhalten zunächst die Vorz.-Aktien aus dem Erlöse 6 % Zs. auf den Nennbetrag ihrer Aktien, insoweit dieser Nennbetrag nicht durch Rückzahl. sich ermässigt, beginnend mit dem Tage, an welchem die Div.-Ber. aufhört, sodann die aus früheren Jahren etwa rückständigen Div.-Beträge, weiterhin die zugezahlten M. 333.35 u. schliessl. den Nennbetrag ihrer Aktien. Alsdann er- halten die St.-Aktien den Nernbetrag ausgezahlt, während der Rest unter die Vorz.- u. St.- Aktionäre nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes verteilt wird. Hypotheken: M. 2 012 593, davon Beträge mit 3½ u. 4½ % verzinslich; auch sind die Kredit. zum grössten Teil durch Sicher. gedeckt. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im II. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., vom Reste gelangt nur diejenige Summe zur Ver- teilung, welche der Ges. bar zur Verfüg. steht u. nach dem Ermessen des A.-R. zum weiteren Geschäftsbetriebe nicht erforderlich ist; von den hiernach zur Verteil. gelangenden Beträgen erhalten die Vorz.-Aktien 6 % Div. mit Nachzahl.-Anspruch, dann 6 % an St.-Aktien, Rest