162 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. gereichten Aktien zum Nennwert als Vorz.-Aktien zu erwerben. Die Durchführung geschah folgendermassen: Von dem A.-K. sind nach unentgeltlicher Einlieferung von 1 Aktie die verbliebenen M. 4 198 000 Aktien im Verhältnis 2: 1 zus.gelegt worden. Insgesamt sind M. 4 143 000 Aktien eingereicht worden, wovon M. 2 057 000 als „gültig gebliebene St.-Aktien 1914*% den Einreichern zurückgegeben wurden. Von den der Ges. überlassenen Aktien wurden dann die erwähnten M. 681 000 als Vorz.-Aktien vom Konsort. übernommen. Nicht zur Einreichung gelangten M. 55 000 Aktien, die zus. mit M. 29 000 Spitzen im Verhältnis 2: 1 zus. gelegt u. als „St.-Aktien 1914* nach Kriegsbeendigung versteigert werden sollen. Das A.-K. beträgt nunmehr M. 2 780 000, bestehend aus M. 2 099 000 St.-Aktien u. M. 681 000 Vorz.-Aktien. Der durch die Zus. legung freigewordene Buchgewinn von M. 2 099 000 wurde verwendet zur Deckung des Verlustvortrages aus 1914 mit M. 103 858 u. der bisherigen Unk. der Transaktion mit M. 58 586, mit M. 1 506 022 zu Extraabschreib. auf Grundstücke, Häuser, Aktiv-Hypoth., Beteil. etc., ausserdem wurde ein Reorganisations-Kto mit M. 430 532 gebildet. Gleichzeitig beschloss die G.-V. v. 22./12. 1914 die Gleichstellung der bisherigen St.-Aktien mit den bisherigen Vorz.-Aktien u. Erklärung beider als nunmehrige St.-Aktien. Erklärung der oben erwähnten M. 681 000 Aktien, die zum Nennwert verwertet werden, als nunmehrige Vorz.-Aktien mit Beschränkung des Vorzugsrechts derselben gegenüber den nunmehrigen St.-Aktien auf Vorwegbefriedigung ihres Nennbetrags bei Liquid. der Ges. Anderung des Ges.-Vertrages dahin, dass nach Auflös. der Ges. aus dem Reinvermögen der Nennbetrag der nunmehrigen Vorz.-Aktien vorweg bezahlt wird, dann der Nennbetrag der nunmehrigen St.-Aktien u. der Rest unter die sämtl. Aktien gleichheitlich verteilt wird. Rückzahlungen auf das A.-K. können, solange Vorz.-Aktien bestehen, nur inbezug auf Vorz.-Aktien beschlossen werden, doch kann jederzeitige Einziehung von Vorz.- oder St.-Aktien, die unentgeltlich zur Verfüg. gestellt werden, erfolgen. Die Verteil. einer Div. findet nicht mehr statt (siehe Gewinn-Verteil.). Alle Vorz.-Rechte von Aktien ausser der Vorz.-Aktien 1914 sind aufgehoben. Passiv-Hypotheken: M. 1 073 942 auf Terrains: M. 3 001 531 auf Häuser. Anleihen: I. M. 500 000 in 4½ % Oblig., rückzahlbar zu 102 %, Stücke à M. 1000 u. 500. Zs. 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1./2. 1905 durch jährl. Ausl. im Febr. auf 1./4. Die Anleihe ist zwecks Konsolidierung der schweb. Schulden ausgegeben u. von einem Konsort. fest übernommen. II. M. 250 000 in 4½ % Schuldverschreib. von 1909, rückzahlbar zu 102 %. Zahlstellen wie bei Div. exkl. Ges.-Kasse. III. M. 500 000 in 4½ % Oblig. von 1909, aufgenommen zur Beschaffung weitarer Be. triebsmittel zur Aufschliessung der Gartenstadt Harlaching sowie zur Abstossung von Hypoth.-Schulden. Tilg. ab 1915 in 14 Jahren zu 102 %. In Umlauf Ende Juni 1921 einschl. der Anleihen I u. II M. 471 276. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Spät. im Dez. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Eine Verteil. der Div. findet seit 1913/14 nicht mehr statt. Auf Vorschlag des A.-R. kann jedoch die G.-V. beschliessen, dass der nach Dotierung des gesetzl. R.-F. verfügbare zum weiteren Geschäftsbetrieb nicht erforderliche bar vorhandene Über- schuss des Reinertrages zu Rückzahl. auf das A.-K. oder zur Einziehung (Amort.) von Aktien mittels Ankaufes oder einer sonstigen freien Vereinbarung mit den Aktionären Verwendung findet. Die Einziehung von Aktien ist, falls sie aus dem nach Dotierung des gesetzl. R.-F. zum weiteren Geschäftsbetrieb nicht erforderlichen bar vorhandenen Reingewinn erfolgt, auch ohne Berücksichtig. der für die Herabsetz. des A.-K. massgebenden Vorschriften statthaft. Nach Auflös. der Ges. erfolgt die Verteil. des Liquid.-Vermögens wie folgt: Zunächst wird aus dem Reinvermögen der Nennbetrag der Vorz.-Aktien bezahlt, dann erhalten die Inhaber der St.-Aktien deren Nennbetrag, ein etwa dann noch verbleibender Überrest der Liquid.-Masse wird gleichmässig unter die Vorz.- u. St.-Aktien verteilt. Die Mitglieder des A.-R. erhalten ausser dem Ersatz der ihnen für die Ges. erwachsenden Bar- auslagen für ihre Mühewaltung u. Verantwortlichkeit eine Vergüt. von je M. 4000, der Vors. von M. 6000 zu Lasten des Unkostenkontos der Ges. Neben dieser festen Vergüt. erhält der A.-R. eine von der G.-V. jeweils festzusetz. Sondervergüt., über deren Verteil. unter seinen Mitgl. dieser beschliesst. Die Tant.-Steuer trägt die Ges. Bilanz am 30. Juni 1921: Aktiva: K. „Grundstücke“ 2 365 187, K. „Häuser“ 4 121 060, Aktiv-Hyp. 923 695, Beteil. an anderen Unternehm. 2, Anteilscheine-K. 1, Kassa, Eff. u. Bank- guth. 719 662, Schuldner 157 886, Mobil. 1, Werkz. u. Geräte 1, Aktiv-Kaut. 1170, Reklame 1, Lager 8541. – Passiva: A.-K. 2 780 000, Oblig. 471 276, Passiv-Hyp. „Grundstücke“ 1 073 942, do. „Häuser“ 3 001 531, Gläubiger 204 221, Obl.-Agio 9200, Passiv-Kaut. 1100, Strassenbau- kosten 559 349, Häusererhalt. 100 000, R.-F. 6123, Wertzuwachssteuer 48 392, Gebühr.-Aqui- valent 8422, Umsatzsteuer 2800, Gewinn 30 851. Sa. M. 8 297 211. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs.- u. Häuserausgaben 506 043, Unk. 38 430, Per- sonal-K. 62 184, Provis. 3738, Steuern u. Abgaben 12 249, Betrieb-K. Harlaching 29 922, Kurs- verlust an Eff. 435, Abschr. 98 762, Häusererhalt. 100 000, Strassenbaukosten 64 000, Wert- zuwachssteuer 31 958, Umsatzsteuer 6450, Nachlass wegen vorzeitiger Hyp.-Rückzahl. 5109, Gewinnvortrag 30 851. – Kredit: Vortrag 23 908, Zs.- u. Häusererträgnis 464 699, Pacht 4479, K. „Grundstücke“ u. „Anwesen“ 484 934, Erlös aus dem Verkauf von Material. 3135, Eingang abgeschr. Forder. 8978. Sa. M. 990 135.