Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 237 Ruppiner Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft in Neuruppin. (Firma bis 1913: Kremmen-Neu-Ruppin-Wittstocker Eisenbahn-Gesellschaft u. Ruppiner Kreisbahn Akt.-Ges.) Das Vermögen der Ruppiner Kreisbahn, Eisenbahn-Akt.-Ges. in Neuruppin, ist, unter Ausschluss der Liquidation, als Ganzes von der Kremmen-Neuruppin-Wittstocker Eisenbahn- Ges., mit dem Sitze zu Neuruppin, übernommen, und hat diese Aktiengesellschaft ausweis- lich der handelsgerichtlichen Eintragung vom 15./3. 1913 die neue Firma „Ruppiner Eisen- bahn-Akt.-Ges., mit dem Sitze zu Neuruppin, angenommen. Gegründet: 29./4. 1896; eingetr. 27./11. 1897. Betriebseröffn. 21./12. 1898 für Güter, 1./2. 1899 für Personen. Konz. 25./6. 1897 mit Nachtrag v. 21./12. 1903. Unbeschadet des bezügl. des Gesamtunternehmens dem Staate nach § 42 des Gesetzes vom 3./11. 1838 zu- stehenden Ankaufrechtes (ausübbar nach 30 Jahren, vom Tage der Konz. der Kremmen- Wittstocker Eisenbahn, dem 25./6. 1897 angerechnet) ist hinsichtlich der Strecke von Neustadt nach Herzberg dem Staate ein jederzeitiges Ankaufsrecht gegen Erstattung der Anlage- kosten vorbehalten. Zweck: Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von Kremmen über Neu- Ruppin u. Wittstock nach Meyenburg u. von Neustadt (Dosse) über Neuruppin nach Herz- berg (Mark). Länge 92,59 km bezw. 40,12 km. Die G.-V. v. 27./9. 1905 genehmigte Übernahme des Betriebes der Ruppiner Kreisbahn. Die a. o. G.-V. v. 18./9. 1909 be- schloss die Beschaffung von Mitteln für den Ausbau des Hauptbahnhofs zu Neu-Ruppin, von Betriebsmitteln und für die Herstellung von Kreuzungsgleisen auf den Bahnhöfen Fretzdorf u. Netzeband. Die a. o. G.-V. v. 16./7. 1910 genehmigte die. Erweiter. des Unter- nehmens von Wittstock nach Meyenburg u. Aufbring. des Baukapitals durch eine Anleihe. Die Strecke Wittstock-Freyenstein (18 km) am 1./2. 1912, die Reststrecke Freyenstein- Meyenburg (9.31 km) am 14./4. 1912 eröffnet. Der Ges. ist 1913 die Erlaubnis zur Vornahme allgem. Vorarbeiten für eine vollspurige Fortsetzung der Eisenbahn über Krempendorf und Silmersdorf nach Putlitz erteilt worden. 1920 Erwerb der Löwenberg-Lindow-Rheinsberger Eisenbahn (s. b. Kap.). Kapital: M. 8 070 000 in 8070 Akt., wovon 1300 St.-Akt. Lit. A, 500 St.-Akt. Lit. A II. Reihe, 950 Akt. Lit. A III. Reihe, 1000 Akt. Lit. A IV. Reihe, 735 Akt. A V. Reihe, sowie 1500 St.- Akt. Lit. B, 1350 St.-Akt. Lit. B II. Reihe, 735 St.-Akt. B III. Reihe, sämtl. à M. 1000. Die Akt. Lit. A gewähren den Anspruch auf Vorbefriedig. bis 4 % Vorz.-Div., sowie bei etwaiger Geschäftsauflös. Urspr. A.-K. M. 2 800 000, wovon 1300 St.-Akt. A. Die G.-V. v. 19./9. 1900 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 500 000 in Akt. A II. Reihe, gleichber. mit den früheren Aktien A. Dem Kreise Ruppin, sowie der Ges. Lenz & Co. stand das Bezugsrecht auf M. 300 000 bezw. M. 100 000 neue Aktien zu; 150 nicht bezogene Stücke wurden den alten Aktionären zu pari zum Bezuge angeboten. Anlässlich der Übernahme der Ruppiner Kreis- bahn beschloss die G.-V. v. 29./3. 1912 die Erhöh. des A.-K. um M. 2 300 000 in 950 Aktien A III. Reihe u. 1350 Aktien B II. Reihe. Die a. o. G.-V. v. 22./5. 1914 u. v. 29./5. 1915 beschlossen Erhöh. des A.-K. um M. 1 000 000 in 1000 Aktien Lit. A, div.-ber. ab 1./4. 1917, angebot. den alten Aktionären im April 1916 zu 105 %; begeben 894 Stück zu 105 % und 106 Stück zu 106.50 %, eingez. vorerst 25 % u. das Agio. Die Aktien sind an keiner Börse eingeführt. Die a. o. G.-V. v. 23./10. 1920 beschloss: 1. Übernahme des Vermögens der Löwenberg- Lindow-Rheinsberger Eisenbahn-Akt.-Ges. zu Rheinsberg als Ganzes, unter Ausschluss der Liquid., nach Massgabe der §§ 305, 306 Handelsgesetzbuch mit Erhöh. des A.-K. um 735 Stück St.-Akt. A u. 735 Stück St.-Akt. B, sämtlich über je M. 1000 u. Gewährung dieser Akt. an die übern. Ges. u. bzw. deren Aktionäre. Anleihe: M. 1 100 000 in 3/ % Schuldverschreib. von 1904, rückzahlbar zu pari; 800 Stücke Lit. A (Nr. 1–800) à M. 1000, 600 Stücke Lit. B (Nr. 1–600) à M. 500. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1905 bis spät. 1946 durch jährl. Auslos. von 1 % und ersparten Zs. im Sept. (zuerst 1904) auf 1./4. Verstärkte Tilg. oder Gesaintkündig. bis 1910 ausgeschlossen. Sicherheit: I. Hypoth. auf die Bahneinheit; ausserdem haftet für Kapital u. Zs. der Kreis-Kommunalverband Ruppin: In Umlauf Ende März 1921 noch M. 845 000. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Zahlstellen: Neu- Ruppin: Gesellschaftskasse; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Kurs Ende 1911–1920: 95, –, 92, –, —, 70, –, 75, 80, 59 %. Zulass. in Berlin erfolgte im Juni 1904. Erst. Kurs 11./6. 1904: 100.25 %. Die Stücke wurden ab 26./9. 1914 mit dem Stempel der neuen Firma versehen. Anleihe: M. 1 120 000, aufgenommen beim Kreise Ostprignitz zum Bau der Strecke Wittstock-Meyenburg. Ungetilgt M. 1 032 429. 9 Gesehattepahr; /. 31.6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vorerst Dotation an Ern.-F., 5 % zum Bilanz-R.-F. Dotation des Spez.-R.-F., vom verbleibenden Überschuss 4 % Vorz.-Div. an St.-Aktien Lit. A, hierauf 4 % an St.-Aktien Lit. B, Rest an beide Aktienarten gleichmässig eventuell Hälfte des Restes nach G.-V.-B. zur Tilg. der Bahnpfandschuld. Hat auf Grund der übernommenen Zinsgarantie der Kreis Ruppin im vorangegangenen Jahre die Zinsen der Bahnhypothek ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln decken müssen, so findet eine Gewinnverteilung an die Aktionäre nicht eher statt, als bis die vom Kreise Ruppin verauslagten Beträge zurück- erstattet sind.