Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 375. gestellt. Gemäss den Bestimmungen des Friedensvertrages erfolgte später die Liquidation des in Lothringen belegenen Besitzes. Nach den Bestimmungen des Friedensvertrages steht der Ges. volle Entschädig. durch das Reich zu; eine Abschlagszahlung erfolgte bereits. Durch Gerichtsbeschluss vom 14./10. 1919 wurde der Société d'Etudes et d'Entreprises industrielles d'Alsace et de Lorraine der Zuschlag zum Preise von frs. 125 000 000 für den Besitz (ohne die vorhandenen Vorräte u. Materialien, die besonders vergütet werden sollten) erteilt mit dem Recht, den Zuschlag an eine zu begründende Ges. weiterzugeben. In Ver- folg dieses Zuschlages gingen die Werks- u. Grubenanlagen mit Wirkung vom 1./1. 1920 ab auf die Société Lorraine des Aciéries de Rombas über. Die Übertragung bezog sich auf den grössten Teil des lothringischen Besitzes, ausgenommen blieben die in Lothringen gelegenen Kohlenfelder u. die Erzkonzessionen Marengo, Saulny, Norroy u. Plesnois. Die liquidierten Vermögensteile sind auf die neu eingerichtete Liquidationsrechnung übertragen worden, u. zwar nicht nur der in Lothringen liegende Besitz, sondern auch die in Belgien befindlichen Anlagen, über deren Schicksal die Ges. bisher nichts erfahren konnte. Der von der Regierung gezahlte Vorschuss ist unter „Gläubiger“ verbucht. Die Frage der Ent- schädigung der in Elsass-Lothringen enteigneten Berg- u. Hüttenwerke wurde auf der Basis gelöst, dass die Rombacher Werke sich ungefähr mit dem 1½ fachen Betrage des Friedens- wertes zufrieden geben mussten. Nach den Bedingungen des Abfindungsvertrages ist die bezahlte Entschädig. nur zum Wiederaufbau zu verwerten, eine Ausschütt. in irgend welcher Form darf nicht stattfinden. Die Zahlung der Entschäd. ist z. T. in bar erfolgt, z. T. erfolgt sie in Raten bis Ende 1926 u. in Schuldscheinen. Mit den zur Verfüg. gestellten Mitteln festigte die Ges. zunächst die Basis ihres Unternehm., indem sie das Ankaufsrecht ausübte, welches sie sich durch den Vertrag mit der Concordia Bergbau-Akt.-Ges. zu Oberhausen v. 22./4. 1914 gesichert hatte (siehe dieses Handbuch 1919/20). Dieses Bergwerk wurde mit Wirkung ab 1./1. 1920 übernommen. Die Concordia Bergbau-Akt.-Ges. selbst ist in Liquid. getreten. Die Ges. hat alsdann bei der zufällig gleichnamigen Concordiahütte A.-G. in Engers, mit der sie schon längere Zeit in Interessengemeinschaft stand, das Kap. von M. 2 160 000 auf M. 12 000 000 erhöht. Das erhöhte Kap. wurde ganz von Rombach übern., so dass die Ges. nahezu über die gesamten Aktien der Concordiahütte Akt.-Ges. verfügt. Ausserdem wurde der Concordia- hütte Akt.-Ges. ein grösserer Betrag zum Ausbau ihrer Werksanlagen zur Verfügung gestellt. Durch die Übernahme des Vermögens der Concordia Bergbau-Akt.-Ges. ging auch die Reederei H. Paul Disch G. m. b. H. zu Duisburg-Ruhrort in den Besitz von Rombach über. Diese Firma verfügt zur Zeit über 6 Dampfer u. 26 Kähne. Die Interessengemeinschaft mit den Stahlwerken Brüninghaus A.-Ges. zu Werdohl wurde gelöst, da Rombach infolge des Verlustes der lothringischen Werke die weitere Versorgung von Werdohl mit Halbzeug nicht mehr übernehmen konnte. In Oberhausen ist die Ges. mit dem Bau des Schachtes 6 u. mit der Errichtung von Arbeiterkolonien beschäftigt, in Engers ist neben dem Ausbau der Werksanlagen die Errichtung einer Anzahl von Arbeiterhäusern in Angriff genommen. Lt. Beschl. der G.-V. v. 3./8. 1921 wurde ein Vertrag mit den Westfälischen Stahlwerken A.-G. in Bochum abgeschlossen, nach welchem das Vermögen dieser Ges. als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation an die Rombacher Hüttenwerke mit Wirkung vom 1./7. 1920 überging. Im Umtausch erhielten die Aktionäre der Westfäl. Stahlwerke für je M. 2000 Aktien M. 3000 Akt. der Rombacher Hüttenwerke. Ferner wurden im Geschäftsjahr 1920/21 nahezu die gesamten Aktien der Eisenhütte Holstein A.-G. zu Rendsburg, welche ein Martin- stahlwerk u. ein Blechwalzwerk mit einer Erzeugungsfähigkeit von ca. 42 000 t im Jahr betreibt, erworben. Kapital: M. 140 000 000, davon 100 000 000 St.-Akt. u. 40 000 000 Vorz-Akt. in Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 600 000, erhöht bis 1908 auf M. 50 000 000. Über die Wand- lungen des A.-K. siehe Jahrg. 1920/21. Die a. o. G.-V. v. 29./6. 1918 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 10 000 000, zu begeben nicht unter 135 % an ein Bankenkonsort., vorerst nur 25 % u. das Agio eingezahlt. Die restlichen 75 % waren am 30./6. 1920 einzuzahlen. In der a. o. G.-V. v. 6./5. 1921 wurde beschlossen, das A.-K. um M. 20 000 000 auf M. 80 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von Vorz.-Aktien, die eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungsverpflicht. haben, ohne Anspruch auf den über 6 % hinausgehenden Reingewinn. Eine Einzieh. dieser Vorz.-Aktie zu 112 % ist gestattet, ebenso der Umtausch in St.-Akt. Bei einer Liquidation der Ges. haben sic vor den St.-Aktien ein Vorrecht auf 112 %. Die G.-V. v. 18./2. 1922 beschloss, die bisher. M. 20 000 000 Vorz.-Akt. in St.-Akt., div.-ber. vom 1./7. 1921 umzuwandeln, ferner das A.-K. um M. 60 000 000 auf M. 140 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von weiteren M. 20 000 000 St.-Aktien, div.-ber. v. 1./7. 1921 u. von M. 40 000 000 6 % Vorz.-Aktien. Diese neuen Vorz.- Aktien sind mit denselben Rechten ausgestattet wie die bisherigen jetzt in St.-Aktien umge- wandelten Vorz.-Aktien. Hypoth.-Anleihe v. 1901: Die Anleihe ist zur Rückzahlung gekündigt per 31/12. 1921. Hypoth.-Anleihe der früheren Moselhütte: Die Anleihe ist zur Rückzahlung gekündigt ber 31./12. 1921. Hypotheken: M. 1 050 400 (Stand ult. Juni 1921). Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. sonstige Rückl. u. Abschreib., dann bis 4 % Div., vom Rest 7 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B.