Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 381 zufliessende neue Betriebskapital eine besondere Beteilig. am Ergebnis der beiden Gesell- schaften zustehen soll. Erhöht eine der Gesellschaften ihr Kapital ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche be- sondere Beteiligung. Jede Gesellsch. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Gesellsch. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinsch. ist jede Gesellsch. verpflichtet, der andern einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eigenen Aktionäre aus- geschüttet werden. Bei Feststellung dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Be- endigung der Interessengemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kapital erhöht, 5 % des der Ges. neu zugeflossenen Kapitalbetrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquidation einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahlung des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungskurses der Vorz.-Aktien u. des etwaigen Agios der nach Ein- gehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebene Aktien verbleibende Liquidations- erlös zwischen der Gesamtheit der Aktionäre beider Ges. hälftig geteilt. Die vorerwähnten M. 5 000 000 Hoesch-Aktien an Köln-Neuessen werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessengemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer andern Ges. auf, so hat die aufnehmende Ges. entsprechende Verpflichtungen. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbuchung vorerwähnter Rechte in der Form eines Genussscheins zu verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsvertrage entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges ein Schiedsgericht. Kapital: M. 95 000 000 in 13 332 St.-Aktien à M. 1500 u. 55 002 St.-Aktien à M. 1000 u. 5000 auf den Namen laut. Vorz.-Aktien (Gruppe I) u. 15 000 auf den Inhaber laut. Vorz.- Aktien (Gruppe II) über je M. 1000. Urspr. M. 3 600 000; erhöht bis 1914 auf M. 28 000 000, s. hierüber Jahrg 1920/21. Die G.-V. v. 12./2. 1920 beschloss, das Kapital zu erhöhen durch Ausgabe von M. 7 000 000 Stamm- u. M. 5 000 000 Namen-Vorzugs-Aktien, diese begeben zu 100 %. Letztere sind mit 5 % Vorzugsdiv. sowie einem dreifachen Stimmrecht für je M. 500 Nennbetrag ausgestattet worden; sie sind voll eingezahlt. Die Vorz.-Aktien (Gruppe D sind von dem A. Schaaffhaus. Bankverein A.-G., Köln, für ein Konsortium, welchem sämtliche bei der Zeichnung im Amte befindlichen Mitglieder des A.-R. u. Vorstandes angehören, ge- zeichnet worden. Ihre Übertragung an andere als Mitglieder des Konsortiums hängt von der Genehmigung des Konsortiums ab. In jedem Falle muss jedoch der neue Übernehmer sich den Bestimmungen des Konsortialvertrages unterwerfen. Während der Dauer des Konsortiums, das vom 1./7. 1930 ab dreimal durch einfachen Mehrheitsbeschluss um 2 weitere Jahre verlängert werden kann, wird das Stimmrecht durch die Konsortialleitung ausgeübt. Die St.-Aktien wurden zu 150 % den alten Aktionären angeboten. Die a. o. G.-V. v. 20./12. 1920 beschloss weitere Kap.-Erhöh. um M. 10 000 000 in 10 000 St.-Aktien à M. 1000 u. genehmigte den Abschluss einer Interessengemeinschaft mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein mit Wirkung ab 1./7. 1920 auf 80 Jahre. Von den M. 10 000 000 neuer St.-Aktien erhielten die Aktionäre von Hoesch M. 5 000 000 im Verhältnis von 7: 1 zu 100 %; die übrigen M. 5 000 000 übernahm Köln-Neuessen ebenfalls zu 100 % in dauernden Besitz. In der a. o. G.-V. v. 29./7. 1921 wurde beschlossen, das A.-K. um M. 30 000 000 St.-Akt. u. M. 15 000 000 Vorz.-Akt. auf insgesamt M. 95 000 000 zu erhöhen. Von den neuen M. 30 000 000 St.-Akt. wurden M. 22 500 000 von einem Konsortium zu 135 % übernommen u. den alten Aktionären im Verhältnis von 2: 1 zu 140 % zum Bezuge angeboten; die restlichen M. 7 500 000 St.-Akt. übernahm der Köln-Neuessener Bergwerksverein in Essen zu 135 %. Die neuen M. 15 000 000 Vorz.-Akt. (Gruppe II), welche vor den St.-Akt., aber nach den Vorz.-Akt. (Gruppe I) ein Vorrecht auf 5 % mit dem Rechte der Nachzahlung haben, wurden ebenfalls vom Köln- Neuessener Bergwerksverein zu 100 % übernommen. Anleihe Hoesch: M. 6 000 000 in 4 % Oblig. v. 1895 u. 1898, 6000 Stücke à M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. durch jährl. Ausl. von mind. 3 % am 1./10. (zuerst 1900) auf 1./4. Die Anleihe ist nicht hypoth. sichergestellt, vor Tilg. derselben aber die Ges. nicht berechtigt, eine hypoth. Eintragung vorzunehmen. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Akt.-Ges. für Montan-Ind., Disconto-Ges.; Cöln, Düsseldorf, Bonn, Krefeld: A. Schaaffh. Bankverein; Aachen, Coblenz, Cöln, Viersen, Bonn: Dresdner Bank und deren sonst. Niederlass. Auf- gelegt 17./12. 1895 zu 101.50 %. Kurs in Berlin Ende 1912–1921: 96.10, 95.25, 94.25*, –, 88, –, 93*, 94, 96.25, 102 %. Anleihe von 1914: M. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. à M. 1000, rückzahlbar ab 1./4. 1919 zu 102 %. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Tilg. erfolgt durch jährl. Auslos., die jeweils im IV. Quartal eines Kalenderj., zuerst im IV. Quartal 1918 stattfinden. Die Rückzahl. der ausgel. Teilschuldverschreib. geschieht zum 1./4. des darauffolg. Jahres. Zur Tilg. werden jedes Jahr mind. 3 % vom urspr. Kapitalbetrage verwendet, sodass die Anleihe spät. 1952 vollständig getilgt sein wird. Die Ges. hat jedoch das Recht, erstmalig zum 1./4. 1919 nach vorhergegangener 3 monat. Anzeige die Tilg. zu verstärken oder die Anleihe teilweise oder ganz zur Rückzahl. zu bringen. Vor vollständ. Tilg. der Anleihe ist die Ges. nicht be- rechtigt, ihren gegenwärtigen Grundbesitz nebst Gebäuden u. sonst. Zubehör hypothek. zu belasten; hierunter fallen jedoch nicht die für die Erricht. von Arbeiterwohnhäusern er- worbenen u. bestimmten Grundstücke. Zulassung in Berlin erfolgte im Mai 1914. Kurs am 25./7. 1914: 106.50 %. Ende 1915–1921: —–, 94, –, 98*, 103.25, 107.50, 122 %. Hypoth.-Anleihe: M. 12 000 000 in 12 000 4½ % Teilschuldverschreib. à M. 1000, rück- zahlbar zu pari, aufgenommen von der Gew. Fürst Leopold lt. Gew.-Vers. v. 4./4. 1911 zwecks Rückzahl. schwebender Schulden und zum Ausbau der Zechenanlagen. Für Ver-