Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 391 neue Aktien sind zu einem Kurse von nicht unter 170 % gegen Barzahlung begeben worden. Das erzielte Agio wurde dazu verwandt, die Stempel-, Provisions- u. sonst. Unk. der Aktien-Neuausgabe zu decken; ein sich bei endgültiger Abrechnung ergebender Über- schuss sollte dem R.-F. zugeführt werden. Nochmalige Erhöh. des A.-K. um M. 2 000 000 (also auf M. 48 000 000) lt. G.-V. v. 10./3. 1916. Die Ausgabe dieser neuen Aktien, div.-ber. ab 1./7. 1916, erfolgte unter Ausschluss der ges. Bezugsrechte der Aktionäre. Die a. o. G.-V. v. 24./5. 1917 ermächtigte die Verwalt. zum Erwerb der Gew. Brassert u. beschloss zu diesem Zwecke die Erhöh. des A.-K. um M. 12 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari. Diese Aktien erhielten für 1916/17 eine feste Div. von 5% sind seit 1./7. 1917 voll div.-ber. Unter Mitwirk. des Bankenkonsortiums konnte die Ges. wahlweise den Gewerken der Gew. Brassert gegen Hergabe ihrer Kuxe die Gewähr. von entweder M. 12 000 junger Rheinstahl-Aktien oder M. 6000 junger Rheinstahlaktien zuzüglich M. 10 500 5 % iger Deutscher Reichskriegsanleihe mit Zs. v. 1./1. 1917 ab für jeden Kux anbieten. Das Angebot wurde von nahezu sämtlichen Gewerken angenommen. Die Berecht- same Brassert umfasst 7 Grubenfelder u. liegt im nördlichen Teil des Kreises Recklinghausen in W.; sie ist im Süden aufgeschlossen durch eine neue grosse Doppelschachtanlage, welche Fettkohle fördert, u. grenzt mit ihrer nördlichen Markscheide unmittelbar an die zur Kana- lisierung vorgesehene Lippe. Die Gew. ist mit dem Baufelde der Doppelschachtanlage in das Kohlen-Syndikat eingetreten u. hat dort eine Kohlenverkaufsbeteilig. von 800 000 t, ansteigend bis zu 1 000 000 t, erhalten. Diese Beteilig. gilt nunmehr mit derjenigen von Rheinstahl als ein Ganzes, so dass diese Ges. jetzt über eine Verkaufsbeteilig. in Kohlen von 1 315 000 t, in Koks von 100 000 t, in Briketts von 144 000 t u. daneben über eine Ver- brauchsbeteilig. von 1 100 200 t verfügt. Die Verkaufsbeteilig. in Kohlen steigt bis 1./4. 1919 auf 1 515 000 t; auch in Koks ist der Zeche Brassert eine Entwicklung bis zu einer Beteil. von 300 000 t zugestanden, jedoch wird in absehbarer Zeit der Bau einer Kokerei nicht beabsichtigt. Die G.-V. v. 8./11 1917 beschloss die Übernahme des Vermögens der sich auf- lösenden ,Steinkohlenbergwerk Friedrich Heinrich Akt.- Ges.' zu Lintfort als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Fusion gemäss §8 305, 306 H.-G.-B. derart, dass gegen jede Aktie dieser Ges. im Nennwerte von M. 1000 1 Rheinstahl-Aktie zu M. 1000, mit Div.-Ber. vom 1./7. 1917 ab gewährt wird. Auch wurden die Aktien mit 183 % bar angenommen. Es handelte sich hier um den Rest des A.-K. von M. 1 557 000, denn die Majorität des A.-K. von Friedrich Heinrich (M. 20 443 000) war bereits im Sept. 1917 von dem Liquidator der Zwangsliquidation des französ. Aktienbesitzes, Geh.-Rat Uthemann, B.-Zehlendorf zu 183 %% erworben worden. Der Gegenwert, etwa 37.5 Mill. war damals in bar bezahlt worden. Durch Urteil des deutsch-franz. Schiedsgerichts v. 30./9. 1921 ist das Deutsche Reich verurteilt worden, die Zeche Friedrich Heinrich den früheren franz. Aktionären herauszugeben. Die Verhandlungen zwischen der deutschen Regierung u. den Rhein. Stahlwerken, um dieses Urteil auszuführen u. wegen der zu leistenden Entschädigung, haben begonnen. Nochmalige Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v. 24./10. 1919 um M. 5 000 000 (auf M. 65 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari), div.-ber. ab 1./7. 1919 behufs Ankauf der Mehrheit der Kuxe (95 Stück) der Gew. Arenberg-Fortsetzung mit Wirkung ab 1./7. 1919. Die Gew. Arenberg-Fortsetzung hatte bereits eine Oblig.-Anleihe von M. 6 000 000, von der ein kleiner Betrag bisher zurückbezahlt ist. Diese Oblig.-Anleihe bleibt bestehen. Gleichzeitig haben die Rhein. Stahlwerke die von der Arenberg'schen A.-G. an die Gew. bisher geleisteten Vorschüsse in Höhe von rd. M. 4 000 000 zusammen mit der aus dem Auseinandersetzungs- vertrag sich ergebenden Summe von M. 6 000 000, insgesamt also rd. M. 10 000 000, zum 1./7. 1919 in bar an die Arenberg'sche A.-G. zu Lasten der Gew. gezahlt, die jetzt insoweit Schuldnerin der Rhein. Stahlwerke ist. Der Betrag von M. 8 000 000, der sich aus der Bezahlung des überlassenen Grund und Bodens sowie der 95 Kuxe ergab, ist in der Weise erlegt worden, dass die Rhein. Stahlwerke nom. M. 5 000 000 Rheinstahlaktien mit Div.- Ber. v. 1./7. 1919 ab und nom. M. 1 335 000 neuer Rheinstahl-Oblig. mit Zinsscheinen v. 1./7. 1919 ab hingaben. Die a. o. G.-V. v. 25./2. 1921 beschloss, das A.-K. um M. 55 000 000 auf M. 120 000 000 zu erhöhen; von den neuen Aktien, welche für 1920/21 zur Hälfte div.-ber. sind, wurden den alten Aktion. (5: 1) M. 12 000 000 zu 150 % angeboten, wobei die im Besitz von Arenberg befindlichen M. 5 000 000 Rheinstahl-Aktien nicht bezugsberechtigt waren. Die restlichen M. 43 000 000 dienten zum Umtausch gegen Arenberg-Aktien u. zwar wurden nach dem Pachtvertrag bis 1./4. 1922 für M. 12 000 Arenberg-Akt. mit Gewinnanteilscheinen für 1921 u. f. M. 27 000 neue Aktien der Rhein. Stahlwerke mit halber Gewinnberechtigung für 1920/21 in Umtausch gegeben. Ein zweites Umtauschrecht wird den Arenberg-Aktionären in der Zeit v. 1./10. 1925 bis 31./3. 1926 in der Weise eingeräumt, dass sie gegen M. 12 000 Arenberg- Aktien M. 27 000 Aktien der Rhein. Stahlwerke, beide mit Gewinnanteilsch. für 1925/26 u. . erhalten. Schliesslich soll, falls nicht bis dahin das Gesamtvermögen von Arenberg als Ganzes im Wege der Fusion auf die Rhein. Stahlwerke übergegangen ist, ein drittes Umtausch- recht für die Arenberg-Aktionäre in der Zeit vom 1./1.–30./6. 1930 in der Weise bestehen, dass für M. 12 000 Arenberg-Aktien M. 24 000 Aktien der Rhein. Stahlwerke gewährt werden. Auf Grund dieses Abkommens sind bis 30./6. 1922 mehr als des Aktienkapitals von renberg umgetauscht worden. Anleihen: Obligationen dürfen nicht über den Betrag des A.-K. hinaus ausgegeben werden.