Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 453 Lothringer Hüttenverein in der Weise, dass für jede Geisweider Vorzugsaktie entweder zwei Lothringer Aktien und eine Barentschädigung von M. 3000 oder eine Lothringer Aktie und M. 5000 bar oder nur M. 7000 bar gegeben wurden. Für jede Geisweider Stammaktie wurde ent weder eine Lothringer Aktie und M. 3500 bar oder nur M. 5500 bar gewährt. Das dem Hüttenverein nahestehende Bankenkonsortium war an das Kaufangebot nur ge- bunden, wenn 80 % Vorzugsaktien und 50 % Stammaktien zum Erwerbe angeboten wurden. Die Überleitung von grösseren Teilen der Vorzugsaktien in den Besitz des Hüttenvereins war bereits gesichert. Für den Lothringer Verein kam wegen des Umtausches der Aktien eine Kapitalerhöhung nicht in Frage, weil die benötigten Aktien von den Grossaktionären zur Verfügung gestellt wurden. Die Ges. besitzt nach Verlust der lothring. Erzbergwerke u. Hüttenwerke folgende Anlagen: Kohlenbergwerke. Die Ges. besitzt sämtliche Kuxe der Gew. Victor in Rauxel u. diese wiederum sämtliche Kuxe der Gew. Ickern. Beide Gew. verfügen über einen Grubenfelderbesitz. von je rd. 8,5 preuss. Maximalfeldern, deren Kohlenmengen bis zu 1000 m Teufe anstehen, in der Hauptsache Fettkohlen enthalten u. bei Victor auf über 100 Mill. t, bei Ickern auf 200 Mill. t geschätzt werden. Auf Zeche Victor befinden sich 2 Doppel-Schachtanlagen mit entsprechender Kohlenaufbereitung; ferner sind vorhanden 400 im Betriebe befindliche Koksöfen mit Nebenproduktgewinnungsanlage, 1 Ziegelei. Der Grundbesitz der Gewerkschaft Victor umfasst rund 1043 ha, der der Zeche Ickern 52 ha. Beide Zechen haben eine gemeinsame Hafenanlage an dem Dortmund-Ems-Kanal. Auch besitzt die Gesellschaft noch die Kohlenzeche Gewerkschaft General in Weitmar bei Bochum, deren sämtliche Kuxe dem Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein gehören; diese verfügt über einen Felderbesitz von rd. 300 ha. Die anstehenden Kohlenmengen werden auf rd. 16 Mill. t Kokskohlen und zehn Mill. t Magerkohlen geschätzt. Es sind 40 Koks- öfen mit Nebenproduktgewinnung vorhanden, die sämtlich im Betriebe sind. In 1918 Ankauf sämtl. Anteile der Gewerkschaft Quint in Trier (Hüttenwerk u. Erz- felder). Ende 1920 Interessengemeinschaft mit dem Hasper Eisen- u. Stahlwerk in Haspe u. der „Königsborn“ A. G. in Unna. Die Wertp. u. Beteil. umfassen fast sämtliche St.-Aktien u. Vorz.-Aktien der Faconeisen- Walzwerk L. Mannstaedt & Co. A.-G., Troisdorf; Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Draht- Ind., Düsseldorf; fast sämtliche Vorz.- u. beinahe die Hälfte der Stamm-Aktien der Geis- weider Eisenwerke A.-G.; St. 300 Kuxe der Gew. Pfannenberger Einigkeit, Neunkirchen; nom. M. 15 800 Aktien des Stahlwerks-Verbandes A.-G., Düsseldorf; nom. M. 27 600 Aktien des Rheinisch-Westf. Kohlen-Syndikats, Essen; Reichsanleihe u. preuss. Konsols; Kriegs- anleihe. Die mit den Mannstaedtwerken bis 1923 und mit der Draht-Industrie bis 1935 laufenden Interessengemeinschafts-Verträge bezwecken, bei den drei Gesellschaften die Geschäftsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Ver. steht die Führung der Interessengemeinschaft zu u. dass die nach bestimmten Grundsätzen ermittelten Reingewinne der drei Ges. zunächst beim Hüttenverein vereinigt werden. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Manstaedt-Werke u. die Draht-Industrie 5 % auf die St.-Aktien der beiden Ges. u. 6 % auf die Mannstaedt-Vorzugs-Aktien nebst den vorgesehenen Tant. Der Mehrbetrag bleibt dem Hüttenverein mit der Massgabe, dass er für das erste und zweite volle Prozent über 693 hinaus verteilter Hüttenvereins-Dividende den Mannstaedt-Werken je ½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien zu überweisen hat. Für jedes weitere volle Prozent Hüttenvereins-Div. über 7 % hinaus erhalten die Mannstaedt-Werke je weiter % Div. auf ihr gesamtes A.-K. Bei der Festsetzung der vom Hüttenverein auszuzahlenden Beträge sind die sich ergebenden Beträge für Tant. zu berücksichtigen. Der Hüttenverein ist ferner verpflichtet, für jedes volle Prozent über 5 % hinaus, welches er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, der Draht-Ind. denjenigen Betrag zu vergüten, der ihr die Auszahlung von % weiterer Div. auf ihr gesamtes A.-K. ermöglicht. Sollte der sich ergebende Gesamtreingewinn der drei Ges. nicht ausreichen, um die zunächst vorgesehenen Vergütungen an die beiden anderen Ges. von 5 bzw. 6 % im vollen Umfange vornehmen zu können, 8o soll derselbe zwischen letzteren im Verhältnis ihrer Aktienkapitale geteilt werden. Für die vom 1./7. 1914 ab laufenden Geschäftsjahre der Mannstaedt-Werke hat der Hüttenverein, solange er auf sein eigenes Kapital bis zu 8 % Div. verteilt, an die Mannstaedt-Werke auf den Nominalbetrag des A.-K. derselben so viele Prozent zu vergüten, als dem Dividendensatze des Lothringer Hütten-Ver. entsprechen. Für jedes weitere volle Prozent Hütten-Ver.-Div. über 8 % hinaus haben die Mannstaedt-Werke einen zur Ausschüttung von ½ % auf das gesamte A.-K. aus- reichenden Betrag zu erhalten einschl. der sich bei den Mannstaedt-Werken jeweils erge- benden Beträge für Tantiemen. Dagegen verzichten die Mannstaedt-Werke ebenfalls ab 1./7. 1914 auf den für sie bis dahin bestehenden Anspruch, wonach sie vorab eine Div. von 5 % bzw. 6 % zu erhalten haben. Ferner ist dem Lothr. Hütten. u. Bergwerks-Verein das Recht eingeräumt, das Vermögen der beiden Ges. als Ganzes bei den Mannstaedt-Werken spätestens bis zum 30./7. 1923 zu erwerben, u. zwar im Verhältnis von 9 Hüttenvereins- Aktien: 10 Vorzugs- oder Stammaktien der Mannstaedt-Werke oder 10 Aktien der Düssel- dorfer Eisen- u. Draht-Ind. Die Ges. hat eine Interess.-Gemeinschaft mit dem Hasper Eisen- u. Stahlwerk, Haspe, u. dem Georgs-Marien-Bergwerks- u. Hütten-Verein A.-G., in Osnabrück herbeigeführt, welche