1322 Wasser- und Eiswerke, Kühlhallen etc. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Wasserwerken. Seit 1922 auch Erwerb von Grundst. für gesellschaftl. Zwecke u. die Verwert. solcher Grundst. Die Ges. ist berechtigt, andere Unternehm. u. Anlagen zu betreiben oder sich an ihnen zu beteiligen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, z. B. Elektrizität, Gas, Kanalisation. Die Ges. übernahm das Charlotten- burger Wasserwerk am Teufelssee, u. zwar das auf fiskalischem, bis 1./10. 1931 bewilligten Terrain erbaute Wasserwerk mit Zubehör für M. 772 180, die übrigen Grundstücke für M. 128 000. Später wurde noch ein zweites Wasserwerk auf eigenem Grund und Boden am. Wannsee in Beelitzhof (mit 91 Brunnen) errichtet. Die G.-V. vom 31./1. 1895 ermächtigte die Verw., den Wasserwerken der Stadt Charlottenhurg diejenige Rechtsgestalt zu geben, welche in Bezug auf die der Stadt zustehenden Übernahmerechte zweckmässig erschien, und die Geschäftsführung einer zu bildenden besonderen Ges. zu übernehmen. Die Kon- stituierung dieser Ges. mit Wirkung ab 1./10. 1894 erfolgte am 12./2. 1895 unter der Firma Charlottenburger Wasserwerke, G. m. b. H., mit einem Kapital von M. 13 004 500, welche von der A.-G. Charlottenburger Wasserwerke übernommen wurden, wobei diese Ges. M. 12 000 000 Einlage machte, und zwar M. 1 011 691 bar, M. 10 781 in Grundstücken, den Rest in Bauten, Anlagen, Materialien, Vorräten und Rechten. Die Stadtgemeinde Charlottenburg hat dann die sämtlichen Anteilscheine der Char- lottenburger Wasserwerke G. m. b. H. erworben und ist hierdurch am 1./10. 1906 in den Besitz derjenigen Anlagen gelangt, welche das Stadtgebiet Charlottenburg mit Wasser versorgen; ausserdem sind der Stadtgemeinde Grundstücke in erheblichem Umfang, welche der Förderstation Jungfernheide u. deni Verwaltungsgrundstück unmittelbar benachbart waren, ohne Entgelt überlassen worden. Im freien Kauf hat die Stadtgemeinde ausserdem auf Spandauer Gemeindegebiet belegene Grundstücke von der Ges. erworben. Die Stadt Char. lottenburg zahlte für die Anteile der Charlottenburger Wasserwerke G. m. b. H. M. 14 900 000, sowie für die oben erwähnten Grundstücke M. 1 635 080. Gemäss Vereinbarung erfolgte die Auszahlung des Kaufpreises für die Grundstücke am 2./1. 1907, die Auszahlung des Kaufpreises der Anteilscheine am 2./4. 1907. Der Erlös aus dem Verkauf der Char- lottenburger Wasserwerke nebst Grundstücken, M. 16 535 080 abzügl. M. 528 980 Unkosten M. 16 006 099, fand lt. G.-V. v. 15./11. 1906 folgende Verwendung: M. 5 000 000 neue Aktien wurden den alten Aktionären gratis überlassen (S. b. Kap.). Aus dem erzielten Überschuss wurde ferner bestritten: die vertragsmässige Tant. des Vorst., M. 150 000 zur Deckung der Kosten und Stempel für die Neuemission, M. 500 000 zum R.-F., damit dieser auch nach der Kap.-Erhöh. 10 % des A.-K. beträgt, M. 150 000 zur Bildung eines Pens.-F., M. 895 000 als aussergewöhnliche Steuerreserve für die nächsten drei Jahre, M. 375 000 als Tant. des A.-R. aus dem Erlös. M. 4 500 000 kamen als 30 % ausserord. Div. für 1905/06 zur Ausschüttung. Die A.-G. hat Wasserlieferungsverträge mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöneberg Vertragsdauer bis 1./1. 1920, Friedenau bis 1930, Wilmersdorf bis 1941, Gross-Lichterfelde bis1939, Steglitz bis 1924, Tempelhof bis 1997, Zehlendorf bis 1950, Wannsee-Stolpe bis 1950, Marien- dorf bis 1945, Neukölln bis 1997, Kgl. Forst Grunewald bis 2000, Lankwitz bis 1939, Nowawes bis 1950, Teltow bis 1949, Johannisthal bis 1950, Marienfelde bis 1951, Gutsbezirk Dahlem bis 1952, Britz bis 1937, Rudow bis 1964, Stahnsdorf bis 1964, Buckow bis 1966, Klein-Mach- now bis 1966, Ruhlsdorf bis 1966, Gemeinde Grunewald bis 1990, Gemeinde Nicolassee bis 2000, Drewitz bis 1976, Lichtenrade bis 1968. Schmargendorf bis 1997, Klein-Glienicke bis 1998. 1910/11 sind neue Verträge mit Schulzendorf, Bohnsdorf, Waltersdorf, Schönefeld, Schmöckwitz, Miersdorf betr. Wasserversorg. dieser Gemeinden abgeschlossen worden, ebenso 1911/12 mit Mahlow u. Zeuthen, 1912/13 mit Glasow. Die neu abgeschlossenen Verträge laufen bis 1981 bezw. 2000. Der Vertrag mit der Gemeinde Grunewald kann jederzeit von ihr mit fünfjähriger Kündigungsfrist zum ersten eines Kalenderquartals gekündigt werden. Fast in allen Verträgen ist vorgesehen, dass sich der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren (2 resp. 3 resp. 5 Jahre) vor Ab- lauf eine Kündig. stattgefunden hat. Viele Verträge enthalten die „Meistbegünstigung', d. h. sofern die Ges. künftig einer Gemeinde günstigere Bedingungen hinsichtlich des Wasser- tarifs nebst zugehörigen Lieferungsbedingungen stellt, dass auch die anderen betr, Ge- meinden darauf Anspruch haben. Ab 1./1. 1916 Verlängerung des alten Vertrages mit der Stadt Steglitz bis 1./1. 1924; die Gemeinde Steglitz ist berechtigt, am 1./7. u. am 1./1. jeden Jahres den Vertrag zu kündigen, muss dann aber eine Abfindungssumme zahlen, die im ersten Jahre M. 700 000 beträgt u. von J aßr zu Jahr um je M. 100 000 fällt. Der Wasser- lieferungsvertrag mit der Gemeinde Schöneberg wurde wegen Steuerdifferenzen zum 1./1. 1920 gekündigt. Trotz Eintritt dieses Termins erfolgt aber vorläufig Weiterbelieferung der Gemeinde von Schöneberg mit Wasser. Die A.-G. besitzt Förderstationen zu Beelitzhof, Gross-Lichterfelde u. Johannisthalz ausser- dem Gerechtigkeiten für Wasserentnahme an Havelufer u. im Forstbezirk Grunewald. Der Grundbesitz der Ges. beträgt 357,6239 ha, davon 49 942 qm im Stadtbezirk Charlottenburg 2457 qm im Stadtbezirk Neukölln, 1 086 051 am im Gemeindebezirk Zehlendorf, 26 461 qm im Gemeindebezirk Nikolassee, 922 qm im Gemeindebezirk Steglitz, 33 378 qm im Gemeinde- bezirk Lichterfelde, 345 839 qm im Gemeindebezirk Rudow, 44 152 qm im Gemeindebezirk Johannisthal, 1753 qm im Gemeindebezirk Klein-Glienicke, 620 936 qm im Gemeindebezirk Dabendorf, 445 138 qm im Gemeindebezirk Glienick, 530 358 qm im Gemeindebezirk Gross- schulzendorf, 20 972 qm im Gemeindebezirk Jühnsdorf, 67 498 qm im Gutsbezirk Grune wald-Forst, 238 508 qm im Gutsbezirk Berlin-Heerstrasse, 61 874 qm im Gutsbezirk Düppel. ――