1938 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. jenem Gebiete auf 99 Jahre erteilt. Sie wurde von der Elektr.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. erworben. die in Gersthofen ein Elektr.-Werk errichtete, das nach Fertigstellung i. J. 1903 von der neu gegründeten Akt.-Ges. Lech-Elektrizitätswerke gegen Gewährung von M. 4 500 000 Aktien u. M. 3 500 000 Schuldverschreib. übernommen wurde. Mit der Lahmeyer. Ges. wurde ein Betriebsvertrag abgeschlossen, wonach diese gegen eine mässige Vergütung den Betrieb des Werkes für Rechnung der Augsburger Ges. führt. Zweck: Ausnütz. der Lechwasserkräfte unterhalb Augsburg, zu diesem Zweckce Erwerb. der obengenannten, am 15./11. 1894 bezw. 27./2. 1896 erteilten staatl. Konz.; gewerbl. Erzeug, elektr. Energie u. Verwertung derselben, durch Veräusserung oder eigene Verwendung inner. halb und ausserhalb der Stadt Augsburg. Das Werk bestand urspr. ausser aus einem in den Lech eingebauten Stauwehr aus Beton nebst zugehörigem Einlaufbauwerk aus einem ca. 7.3 km langen Triebwerkskanals, durch welchen das Betriebswasser der in der Gemeinde Gersthofen gelegenen Turbinenstation zugeführt bezw. von dieser wieder in den Lech geleitet wurde. Infolge der gesteigerten Beanspruchung haben die Lechwerke später eine Weiter- führung des Triebwerkskanal um weitere 3 km im Anschluss an die vorhandene Anlage u. Erricht. einer zweiten Turbinenanlage in der Gemeinde Langweid nachgesucht u. hierfür unterm 25./9. 1905 eine Konz. auf Ruf u. Widerruf erhalten. Das erstere Kraftwerk in Gersthofen besteht aus 5 Turbinen u. zwar 2 Turbinen von je 2200 PS. u. 3 Turbinen von je 1500 PS. Leistung; 1 Turbine ist mit Stromerzeugungsmasch. für Gleichstrom, 1 für Drehstrom u. 3 mit je einem Gleichstrom- u. Drehstromerzeuger verbunden. Die zweite Turbinenstation in Langweid enthält 3 Turbinen für eine Normalleistung von je 1500 PS. u. eine solche für eine Normalleistung von 1700 PS., welche ebenfalls mit je einer Drehstrom- erzeugungsmasch. verbunden sind. Zum Ausgleich der täglich durch die veränderliche Kraft- entnahme entstehenden Schwankungen wurde oberhalb des Kraftwerks in Gersthofen ein künst- licher Stauweiher von 250 000 qm Oberfläche angelegt. Das Kraftwerk in Gersthofen ist mit der Eisenbahnstation Gablingen durch eine 3.5 kKm lange Anschlussbahn verbunden, welche insbes. für die in der Nähe des Kraftwerks errichtete Fabrik der Höchster Farbwerke u. für andere anzu- siedelnde Industrie-Anlagen den Bahnverkehr vermittelt. Um in den Zeiten ungünstiger Wasser. verhältnisse sowie bei Leistungen, welche über diejenigen der Wasserkraftanlagen überhaupt hinausgehen, die erforderliche Betriebskraft jederzeit zur Verfügung zu haben, wurde im Jahre 1904 in unmittelbarer Nähe der Turbinenstation bei Gersthofen ein Dampfkraftwerk errichtet, welches zur Zeit 2 stehende Dampfmasch. von je 1500–1800 PS. effektive Leistungen, eine Dampfturbine von 8000 PS. u. eine solche von 16 000 PS. Leistung nebst den zugehörigen Kessel- u. sonst. Anlagen enthält. Jede der vorgenannten Dampfmasch. u. Turbinen ist mit einer entsprechenden Drehstromerzeugungsmasch. unmittelbar verbunden. Die Gesamt- Leistungsfähigkeit der beiden Wasserkraftanlagen beläuft sich zus. auf 15 100 PS. u. diejenige der Dampfanlage auf rund 27 000 PS. 1917/18 Vergrösserung der Dampfanlage durch Auf. stellung einer 10 000 KW. Dampfturbine. Der erzeugte Strom wird teils an die in Gersthofen befindliche Fabrik der Höchster Farbwerke geliefert, teils in der Stadt Augsburg nebst eingemeindeten Vororten u. in den Gemeinden des Kreises Schwaben u. Neuburg u. eines Teiles von Oberbayern für Licht- u. Kraftbetriebszwecke verteilt. Die Leitungsanlagen nebst zugehörigen Transformatorenstationen u. sonst. Einricht. sowohl in der Stadt Augsburg wie in den vorgenannten Überlandbezirken sind von den Lechwerken für eigene Rechnung hergestellt worden u. deren Eigentum. Der Vertrag mit den Höchster Farbwerken läuft gegebenfalls bis zum Jahre 1941. Der Vertrag mit der Stadt Augsburg ist neuerdings geändert worden u. gibt der Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht zur Ver- teilung von elektr. Strom für Kraft-, Beleucht.- u. alle sonst. Zwecke bis zum 30./6. 1925. Die Ges. zahlt hierfür der Stadt entsprechende Abgaben aus den von ihr erzielten Einnahmen aus der Stromlieferung. Auf Verlangen der Stadt wird der Vertrag auch über das Jahr 1925 hinaus bis zum Jahre 1941 u. gegebenenfalls bis zum Jahre 1956 fortgesetzt werden. Die Stadt hat das Recht, erstmals zum 30./6. 1925 die gesamten Leitungsanlagen u. Zubehör, welehe in den städt. Strassen u. Plätzen liegen, zu erwerben. Die Stadt Augsburg hat sich ausserdem verpflichtet, den gesamten Strom für die Strassenbahn von den Lechwerken zu beziehen. Für die Stromversorg. des Überlandgebietes des Kreises Schwaben-Neuburg u. eines Teiles von Oberbayern insbes. der Bezirksämter Aichach, Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Friedberg, Günzburg. Ilertissen, Kaufbeuren, Krumbach, Kempten, Landsberg, Markt-Oberdorf, Memmingen, Mindelheim, Neuburg, Schongau, Schwabmünchen, Wertingen u. Zusmarshausen ist mit dem Kgl. Bayer. Staatsministerium ein Vertrag auf die Dauer von 50 Jahren d. i. bis zum 30./6. 1963 abgeschlossen worden. Ausserdem sind bezw. werden mit den in diesem Staatsvertrage vorgesehenen Gemeinden dieser Bezirke Sonderverträgs auf 25 Jahre, die von der Kgl. Regierung genehmigt sind, abgeschlossen. Während der Dauer dieser Verträge hat die Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht für die Lieferung von elektr. Strom zu Beleucht.-, Kraft- betriebs- u. allen sonst. Zwecken. Am 30./6. 1918 wurden 389 Orte von der Ges. mit Strom versorgt. Erstmals im Jahre 1933 u. von da ab jährlich hat der Staat das Recht, mit einer vierjährigen Vorheranzeige die Gesamtleitungsanlagen zu erwerben. Als Ablösungspreis gilt der Anlagewer abzügl. einer Tilgungsquote von 2 % pro Jahr, zuzügl. eines Geschäftswertes der durch Kapitalisierung der Reinergebnisse bestimmt wird. Auch die Landgemeinden haben das Recht, die in ihrem Gebiete liegenden Ortsnetze bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erwerben. Wenn der Staat dieses Erwerbsrecht ausübt, so ist er verpflichtet, noch auf