2006 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Firmen die Hamburg. Electricitäts-Werke als Akt.-Ges. mit dem Sitze in Hamburg. Im J. 1915 übernahm der Hamburg. Staat einen dem St.-K. gleichen Betrag an Vorz.-Akt. der Ges. (M. 22 000 000), so dass diese nunmehr als gemischt-wirtschaftliches Unternehm. besteht. Zweck: Versorgung des Hamburgischen Staatsgebietes mit elektr. Energie unter der sich danach ergebenden Berücksichtigung staatlicher Interessen, sowie die Betreibung der damit in Verbindung stehenden Geschäfte, u. zwar zunächst in Ausführ. des von der Finanz-Deputation der Freien u. Hansestadt Hamburg am 10./5. 1893 mit der Firma Schuckert & Co. in Nürnberg geschlossenen Vertrages. Das Versorgungsgebiet der Ges., welches zunächst nur gewisse Teile des Hamburg. Stadtgebietes umfasste, ist nachher durch mehrere Verträge erweitert worden u. umfasst gegenwärtig das gesamte Hamburg. Staats. gebiet. Auch ist die Hamburger Hochbahn A.-G. verpflichtet, den ges. für die Hamburg. Strassenbahnen benötigten Strom von der Ges. zu beziehen. Innerh. des Hamburg. Staats. gebietes hat die Liefer, elektr. Energie in dem Umfange durch die Ges. zu erfolgen, als dies von der Finanzdeputation verlangt wird. Die Ges. hat das Recht, die Stromversorg. über die Grenzen des Hamburg. Staatsgebietes auszudehnen, von diesem Recht hat sie bereits in grösserem Umfange Gebrauch gemacht, auch ist sie befugt, sich an anderen Elektrizitätswerken u. an industriellen Unternehm., die mit der Elektrizitätslieferungsindustrie wirtschaftlich zus.hängen, zu beteiligen, sie käuflich zu erwerben oder auf andere Weise mit ihnen eine Lieferungs- oder Interessengemeinschaft einzugehen. In Ausführ. dieser Befugnis hat die Ges. im J. 1920 sich in Höhe eines Viertels des M. 1 540 000 betragenden A.-K. an der elektr. Kleinbahn Altrahlstedt-Volksdorf A.-G. beteiligt sowie im gleichen Jahre zu gleichen Teilen mit der Firma Rud. Otto Meyer in Hamburg die Fernheizwerk Hamburg G. m. b. H. mit einem Kapital von M. 300 000 gegründet. Dem Betriebe dienen folg. Werke, von denen die unter Nr. 1–6 aufgezählten Kraft. werke, die unter Nr. 7–18 genannten Unterwerke sind: 1) Poststrasse an der Strasse bei der Stadtwassermühle. 2) Carolinenstrasse. 3) Barmbeck, Ecke Osterbeck- u. Flotowstr, in Betrieb seit 1900, seitdem mehrfach vergrössert. 4) Bille, in Betrieb seit 1901, 1907/08 u. 1917 bedeutend vergrössert. 5) Tiefstack. in Betrieb seit 1917 zunächst mit 2 Dampf- turbinen für eine Leistung von je 10 000 Kw. Eine 3. Masch. mit einer Leistung von 23 000 Kw. nebst den erforderl. Kesselanl. kam Ende 1920 in Betrieb, eine 4. Masch. mit einer Leistung von 23 000 Kw. ist in Auftrag gegeben. Eine Erweiter. des Kraftwerkes bis auf eine Gesamtleist. von 100 000 Kw. ist möglich. 6) O'Swaldkai. 7) Kuhwärder. Die letzten zwei Werke sowie die inzwischen aufgelösten Werke auf Waltershof u. Finkenwärder, die sämtlich bis zum 1./1. 1919 vom Hamburg. Staat betrieben wurden, gingen an diesem Tage in den Besitz der Ges. über gegen Zahlung von M. 2 500 000. 8) St. Pauli, Sophien. strasse 22/24. 9) St. Georg, Böckmannstr. 43. 10) Ühlenhorst, Arndtstr. 26. 11) Harvestehude, Rothenbaumchaussee 120. 12) Pferdemarkt 48. 13) Grossneumarkt, Brunnenstr. 6. 14) Eilbeck, Wandsbecker Chaussee 86. 15) Eppendorf, Schrammsweg 11. 16) Freihafen, Am Magdeburger Kai. 17) Eimsbüttel, An der Osterbeckallee. 18) Gr. Reichenstr. 35/43. Von den Grundst, auf denen diese Werke errichtet sind, gehören die unter Nr. 3 u. 4, 8–15, 17 u. 18 auf. geführten der Ges., während die anderen von ihr gepachtet sind. Das danach der Ges. eigentümlich gehörende Grundeigentum umfasst 42 200,9 qm, sämtl. in wertvollem, bebauten Gebiet gelegen. Die Betriebsmittel der Kraftwerke wiesen am 30./6. 1921 eine Gesamtmaschinenleist. von 69 160 Kw. u. eine Akkumulatorenleist. von 7054 Kw., beide zus. von 76 214 Kw. auf. Dazu kam eine Akkumulatoren- u. Umformerleist. der Unterwerke im Gesamtbeträge von 29 512 Kw. Der Hamburgische Staat hat das Recht, das Unternehm. der Ges. mit allem Zubehör einschl. des Vorrats an Betriebsstoffen sowie mit allen von der Ges. erworbenen Rechten u. Beteil., ohne Rücksicht darauf, ob sich der Besitz der Ges. auf hamburgischem oder nicht hamburgischem Gebiete befindet, ungeteilt zu erwerben. Er übernimmt im Falle des Erwerbes alle Aktiven u. Passiven mit Ausnahme des A.-K. Der Erwerb kann erstmalig zum 1./. 1946 u. dann immer von 5 zu 5 Jahren ausgeübt werden, wenn die Absicht des Erwerbes mind. 2 Jahre vorher der Ges. vom Staate bekanntgegeben worden ist. Während dieser 2 Jahre vor dem Erwerb darf die Ges. ohne Genehmig. des Staates keinerlei Erwerb. vor- nehmen u. keinerlei Verträge abschliessen, die über die normale Führung u. Erweiter, des Betriebes hinausgehen. Auch darf die Ges. innerhalb dieser 2 Jahre den Zustand des Unternehmens nicht durch veränderte Geschäftsführ. verschlechtern, noch durch Verringer. der bisher. Rückl. aller Art das Reinerträgnis dieser Jahre steigern. Betriebsmaterialien müssen am Tage der Übergabe des Unternehmens mind. in solcher Menge vorhanden sein, dass der Betrieb ungestört auf 3 Monate weitergehen kann. Als Erwerbspreis ist der 20fache Betrag der Div. zu zahlen, die die Ges. im Durchschnitt der letzten 10 Geschäfts) vor der Überlassung des Unternehmens unter Ausschalt. des besten u. des schlechtesten Geschäftsj. auf ihre Aktien verteilt hat; mind. jedoch ist ein Preis von 120 % u. höchstens ein Preis von 160 % vom Nennwert des A.-K. zu zahlen. Die Überlass. des Unternehmens findet ohne Rücksicht darauf statt, ob der Erwerbspreis bereits festgestellt ist oder nicht Vom Tage der Überlass. des Unternehmens an wird der Erwerbspreis zum jeweiligen Reichsbankzinsfuss, jedoch mind. mit 5 % verzinst. Eine Anzahl. in Höhe des halben Mindestwertes ist bei der Übernahme zu leisten. Weitere Abschlagszahl. sind in Höhe der Summen zu leisten, die jeweils vom Staate nicht mehr bestritten werden. Der Staat