Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2045 Masch. etc.) u. der Siemens-Bauunion G. m. b. H. Komm.-Ges., sowie Übernahme der Aktienmajorität der Beton-Schleuderwerke A.-G. in Nürnberg. Das Kto Elektr. Zentralen in eig. Verwalt. enthält die Anlagen Nordhausen (Strassenbahn u. Elektrizitäts-Werk) u. Starnberg (Elektrizitäts-Werk). – Auf Eff.-K. sind gebucht die Werte: Aktien der Continent. Ges. für elektr. Unternehm., Nürnberg (wie oben); Gross- kraftwerk Franken A.-G., Nürnberg; Fränkisches Überlandwerk A.-G., Nürnberg; Hamburg. Electrizitäts-Werke, Hamburg; Kreis Elektrizitätsversorgung Unterfranken A.-G. Würzburg; ÖIsterreich. Siemens-Schuckert-Werke, Wien: Rheinische Elektriz.-A.-G., Mannheim; Russ. Akt.- Ges. Siemens-Schuckert, St. Petersburg; Sociedad Electro-Quimica de Flix, Barcelona; Société Industrielle d'Energie Electrique, Paris; Würzburger Strassenbahnen Akt.-Ges., Würzburg; Zwickauer Elektrizitätswerk- u. Strassenbahn-Akt.-Ges., Zwickau, sowie einzelne Stücke von Aktien u. Oblig. verschiedener Gesellschaften u. 3 u. 3½ % Bayer., Preuss. u. Hamburg. Staatsanleihen, die zur Bestellung von Kaut. verwendet werden u. 4½, 5 u. 5½ % Deutsche u. Ungar. Reichsanleihen. Das Elektrizitätswerk Nordhausen a. H. wurde von der Stadt über- nommen. Für die Würzburger Strassenbahnen A.-G. hat die Ges. eine Div.-Garantie von 6 % auf das M. 2 000 000 betragende A.-K. nach vertragsmäss. Dotierung des Ern.-F., Amort.-F. u. R.-F. übernommen, zu deren Ergänzung die Schuckert-Ges. die event. erforderl. Zuschüsse zu leisten hat. Für 1917/18 u. 1918/19 erbrachte der Betrieb die gewährleistete Dividende von 6 %. Bei einem Erträgnis über 6 % hinaus partizipiert die Schuckert-Ges. an dem Gewinn. Das Abkommen ist beiderseits mit 6 monat. Frist kündbar, doch besteht für die Schuckert-Ges. das Recht hierzu nur dann, wenn die Einnahmen aus dem Betriebe dreier hintereinander folgender Jahre zur Zahlung einer Div. von 6 % ausgereicht haben. Die Schuckert-Ges. erwarb im Okt. 1908 die Mehrzahl der Aktien der Würzburger Strassenbahnen; seitdem weitere Aktien dieser Ges. erworben. Seit 1920 liegt der Betrieb wegen der wirtschaftl. Unmöglichkeit der Betriebsführ. still. In dem hierwegen von der Stadt Würzburg eingeleiteten Rechtsstreite gegen die Würzburger Strassenbahnen-A.-G. hat die Stadt Würzburg die Befreiung der Betriebspflicht nunmehr anerkannt. Aus dem gleichen Grunde hat Schuckert die Aufrecht- erhaltung der Div.-Garantie u. des Pachtvertrages abgelehnt gegenüber der Strassenbahnges. Der Rechtsstreit wegen Wiederaufnahme des Betriebes ist durch Vergleich 1921 beigelegt. Die Ges. übernahm auf die Dauer von 5 Jahren die Sicherstell. einer 6 % Div. auf die nicht im Besitz der Ges. befindl. Aktien u. Gewährung eines Ausgabezuschusses von jährl. M. 30 000. Kapital: M. 140 000 000 in 70 000 St.-Aktien u. 70 000 Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 12 000 000, Erhöh. lt. G.-V. v. 7./2. 1896 um M. 6 000 000; lt. G.-V. v. 12./2. 1897 um M. 4 500 000; lt. G.-V. v. 11./7. 1898 um M. 5 500 000; weiter erhöht lt. G.-V. v. 12./7. 1899 um M. 14 000 000. Die G.-V. v. 4./1. 1907 beschloss nochmals Erhöh. des A.-K. um M. 8 000 000. Die a. o. G.-V. v. 7./2. 1911 beschloss weitere Erhöh. um M. 10 000 000 (auf M. 60 000 000) in 10 000 Akt. mit halber Div.-Ber. für 1910/11. Alsdann beschloss die G.-V. v. 7./2. 1912 nochmalige Erhöh. des A.-K. um M. 10 000 000 (auf M. 70 000 000). Im Zusammenhang mit dem Interessengemeinschaftsvertrag (siehe oben) beschloss die a. o. G.-V.v. 28./12. 1920 die Kapital-Erhöhung um M. 70 000 000 in 70 000 Inhaber-Aktien à M. 1000 mit einfachem Stimmrecht u. Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahl. vor Aus- schüttung einer Div. an die St-Aktionäre. Bei einer event. Liquid. oder bei Kündigung sind die Vorz-Aktien rückzahlb. mit 115 % vor den St-Aktien. Von der Gewinnverteil bleiben die Vorz.-Aktien ausgeschlossen, welche sich während des Bestehens eines Interessengemeinschafts- vertrages im Eigentum einer der der Interessengemeinschaft angehörenden Ges. befinden. Anleihen: I. M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschreibungen von 1898, rückzahlbar zu 102 %. Stücke auf den A. Schaaffhausen'schen Bankverein, lautend à M. 1000 (Nr. 1–10 000). Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1902 durch jährl. Ausl. von mind. 4 % = M. 400 000 im Sept. auf 2./1. bis 1927; kann seit 1902 verstärkt oder ganz oder teilweise mit 6 monat. Frist gekündigt werden. Als Sicherheit dient das ganze Vermögen der Ges., die – was die Sicherstellung des Kapitals und der Verzinsung anbelangt — vor gänzlicher Tilg. keine dieser irgendwie bevorrechtigte Anleihe emittieren darf. Ein Pfandrecht an den Ver- mögensstücken haben die Inhaber dieser Obl. nicht. Coup.-Verj.: 5 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1912–1921: In Berlin: 97.50, 98, 96*, –, 92, –, 97*, 99.50, 99, – %. — In Frankfurt a. M.: 97.50, 97.70, 96.50*, –, 92, –, 97*, 97, 97, 102 %. Auch notiert in Hamburg, München u. Köln. II. M. 10 000 000 in 4 % Teilschuldverschreibungen von 1899, unkündbar bis 1902, rück- zahlbar zu 102 %, Stücke (Nr. 10 001 – 20 000) à M. 1000, lautend auf den Namen der Bayer. Vereinsbank in München. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1903 durch jährl. Ausl. von mind. 4 % = M. 400 000 im Sept. auf 2. Jan. (zuerst 1904) bis 1928; kann seit 1903 ver- stärkt oder ganz oder teilweise mit 6 monat. Frist gekündigt werden. Die Ges. darf vor günzlicher Tilg. keine weiteren Anleihen aufnehmen etc., siehe vorige Anl. Noch in Um- lauf von 4 % Anleihe I u. II Ende Sept. 1921 M. 2 100 000. Coup.-Verj.: 5 J (F.% Zabls.. wie bei Div. Kurs in Berlin wie bei Anleihe von 1898. – In Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 97.50, 97.70, 96.50*, –, 92, –, 97*, 97, 97, 106 %. Auch notiert in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg, München u. Köln.