Deutsche Noten-Banken. 13 Bayerische Staatsbank in München. (Firma bis 1918: Königl. Bayerische Bank). Direktorium u. Hauptsitz ab 1./9. 1920 von Nürnberg nach München verlegt. Bayer. Staatsbankea in Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen a. Rh., München, Nürnberg, Passau, Pirmasens, Regens- burg, Rosenheim, Schweinfurt, Straubing, Würzburg. Gegründet: Die Bank wurde 1780 durch Markgrafen Alexander zu Brandenburg-Ansbach- Bayreuth als Fürstl. Hofbank mit dem Sitze in Ansbach gegründet. Als im Dez. 1791 infolge Verzichtleistung des Markgrafen die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth an Preussen übergegangen waren, erfolgte 1792 die Übergabe der Bank an die Krone Preussen. Die Firma lautete nun „Königl. preussische Bank in Franken“. Im Nov. 1795 wurde der Sitz der Bank aach Fürth verlegt. Bei ihrem am 21./11. 1806 erfolgten ÜUbergang an die Krone Bayerns er- hielt die Bank die Firma „Königl. bayer. Bank“. Der Sitz derselben wurde am 1./7. 1807 nach Nüynberg verlegt. Die Umwandlung des Königreichs Bayern in einen Freistaat gegen Ende des Jahres 1918 hatte die Anderung der Firma „Königl. Bayer. Bank“ in „Bayerische Staatsbank' zur Folge. Am 1./9. 1920 wird der Sitz des Direktoriums u. hiermit der Haupt- sitz der Bank von Nürnberg nach München verlegt. Satzungen durch die Verordnung des Gesamtministeriums des Freistaates Bayern vom 24./3. 1920 neu geregelt. Die Bank ist eine unter der Aufsicht und obersten Leitung des Staatsministeriums der Finanzen stehende Staatsanstalt mit kaufmännischer Geschäftsführung, besitzt die Eigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes u. geniesst die vollkommene Garantie des Staates. Zweck: Die Bank ist eine Depositen- u. Kreditbank. Als Staatsanstalt hat sie die Auf- gabe, innerhalb ihres Wirkungskreises Handel, Industrie, Gewerbe u. Landwirtschaft zu unterstützen u zu fördern. Zum ordentl. geschäftl. Wirkungskreis der Bank gehören ins- besondere die Übernahme u. Nutzbarmachung der von den Gerichten, Behörden u. öffentl. Kassen überlass. Gelder; die Besorgung des gerichtl. Hinterlegungswesens; die Vermittl. des Geldverkehrs für Staats-, Reichs- u. andere öffentl. Kassen unter sich u. mit Privaten; die Besorgung der Kassengeschäfte der Versicherungskammer; die Beteilig. an der Ausgabe von Anleihen des Staates, des Reichs u. der bayerischen Gemeinden; die Annahme ver- zinslicher u. unverzinslicher Gelder gegen Ausstellung von Schuldscheinen u. in laufender Rechnung; der An- u. Verkauf von Wechseln, wechselmässigen Handelspapieren sowie von fremden Geldsorten; die Gewährung zinsbarer Darlehen auf Zeit gegen bewegl. Pfänder (Lombardverkehr); die Gewährung von Krediten in laufender Rechnung (Kontokorrent) oder in anderer Kreditform sowie die Übernahme von Bürgschaften u. die Ausstellung von Kreditbriefen gegen bankmässige Deckung; der An- u. Verkauf von Wertpapieren; die Vermittlung der Einträge in das bayerische Staatsschuldbuch u. in das Schuldbuch des Deutschen Reichs; die: Aufbewahrung u. Verwaltung von Wertpap., Hypotheken- u. sonst. Urkunden in offenem Zustande (offene Depots); die Verwahrung von Wertpapieren u. sonst. Wertgegenständen in verschlossenem Zustand (verschloss. Depots). Bei den Bayer. Staats- banken Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Ludwigshafen, München, Nürnberg, Pirmasens, Regensburg, Schweinfurt, Straubing u. Würzburg werden Tresorschrankfächer (Safes), an den anderen Bayer. Staatsbanken doppelverschliessbare Stahlkassetten vermietet. Der Gesamt- umsatz der Bank stellte sich 1919 auf rund 139.81 Milliarden (i. V. 124.12 Milliarden). Kapital: Die eigenen Betriebs-F. bestehen aus dem Grundkapital u., dem R.-F. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn wird ein Vierteil zur Verstärkung des Grund- kapitals u. des R.-F. verwendet. Davon werden neun Zehntel dem Grundkapital u. ein Zehntel dem R.-F. zugeführt. Die restlichen drei Vierteile des Reingewinns gelangen als Anteil des Staates am Reingewinn der Bank zur Ablieferung an die Staatskasse. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Kassenbestand u. Guth. bei Reichsbank, Notenbank u. den Postscheckämtern 186 970 410, Wechsel 2 769 210 890, Lombard-Darlehen 15 198 627, Darlehen u. Guth. in lauf. Rechn. 1 241 892 438, Darlehen auf Schuldurkunden gegen Sicher.- Hypoth. 2 167 750, do. auf Hypoth. 501 255, Wertp. 13 420 071, Guth. im Verkehr der Staats- bank München mit den übrigen Staatsbankniederlass. 577 202 562, Gebäude u. Einricht. 6 374 082, Verschiedenes 69 086 287. – Passiva: Grundkapital u. Res.-F. 94 732 530, gerichtl. u. Verwalt.-Depositen täglich fällig 38 950 116. do an Kündig. gebunden 34 163 040, Privat- Depositen täglich fällig 5 628 869, do. an Kündig. gebunden 79 683 905, Gutscheine der Bayer. Staatsbank 2 517 785, Schuld in laufender Rechn. täglich fällig 3 168 019 514, do. an Kündigung gebunden 857 482 977, do. im Verkehr der Staatsbank München mit den übrigen Staatsankniederlass. 600 845 636. Sa. M. 4 882 024 376. Gewinnanteil des Staates 1912–1921: M. 2 247 638, 3 108 290, 2 263 148, 4 420 015, 8 641 941, 11 026 006, 10 388 454, 11 396 213, 2, 23 343 756. Direktorium: Die Verwaltung der Bank u. Oberleitung ihres Geschäftsbetriebes sowie die gerichtliche u. aussergerichtliche Vertretung der ganzen Anstalt nach aussen liegt in den Händen des Bayer. Staatsbank-Direktoriums. Die Bayerische Staatsbank München ist für den Geschäftsbetrieb am Hauptsitze der Bank bestellt; sie vermittelt zugleich den Verkehr mit den äusseren Bankniederlassungen, die den Geschäftsbetrieb am Sitze der Zweig- niederlassungen besorgen. Zur Überwachung ist ein ständiger Kommissär ernannt.