Hypotheken- und Kommunal-Banken. 245 18 000 000, R.-F. I 4 100 000, do. II 1 600 000, Pfandbr.- u. Komm.-Oblig.-Agio-Vortrag 876 112, Provis.-Vortrag 850 000, Talonsteuer-Rückl. 141 517, Steuer-Anspruch-Kto 800 000, Kriegs- rückl. 1 833 840, Zs.-Res. 1 621 232, Hypoth.-Pfandbr. 257 323 800, Komm.-Oblig. 35 113 700, verloste 5 % Hypoth.-Pfandbr. 46 000, gekünd. 4½ % Hypoth.-Pfandbr. 559 500, Kredit. 14 177 768, noch einzul. fäll. Pfandbr.- u. Komm.-Oblig.-Kup. 2 286 080, alte Div. 25 605, Beamten-Pens.-F. 997 618, do. Unterst.-F. 48 948, Gewinn 2 270 827. Sa. M. 342 672 551. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1 846 161, Steuern 401 481, Hyp.-Zs. 10 373 223, Komm.-Oblig.-Zs. 1 376 848, Gewinn 2 270 827, (davon Talonsteuer-Rückl. 150 000, Beamten- Pens.-F. 200 000, do. Unterst.-F. 100 000, Div. 1 350 000, Tant. an A.-R. 175 000, Vortrag 295 827. – Kredit: Vortrag 295 396, Hypoth.-Zs. 12 467 819, Verw.-Kosten-Beitr. 27 841, Komm.- Darl.-Zs. 1 556 940, Verw.-Kosten-Beitr. 3660, Wechsel-Zs. 297 527, sonst. Zs. 527 980, Provis. aus Hyp.-Gesch. 446 168, do. aus Komm.-Darl.-Gesch. 3962, Pfandbr.- u. Komm.-Oblig.-Verkehr 541 247, Einn. aus d. kommissionsweisen An- u. Verkauf von Wertp. 100 000. Sa. M. 16 268 543. Kurs der Aktien Ende 1912–1921: 150, 147, 151.50*, –, 122, 146, 128, 126, 140, 151 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1912–1921: 8, 8, 7, 7, 7, 7½, 7½, 7½, 7½, 7½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Treuhänder: Wirkl. Geh. Rat Dr. von Koerner, Exz.; Stellv. Ober-Reg.-Rat Hoppe. Direktion: Justizrat Dr. G. Hirte, Rechtsanw. Dr. W. Lippelt; Stellv. Paul Heisig, Abtlg.-Dir. Karl Seifert, Paul Schleussner, Aufsichtsrat: (Mind: 7) Vors. Carl Fürstenberg (Berliner Handels-Ges.), Stellv. Prof. Dr. Ludw. Darmstaedter, Berlin; Bankier Dr. Heinr. Arnhold, Dresden; Geh. Reg.-Rat Rud. Bertelsmann, Auerbach i. H.; Max Boeszoermeny, Berlin; Geh. Komm.-Rat Generalkonsul Wilh. Federer, Stuttgart; Bankier Eugen Fabisch, Breslau; Bankier Walther Goldschmidt, Bonn; Bankier Georg Helfft, Berlin; Komm-Rat Gust. Klopfer, Augsburg; Bank-Dir. Carl Peters, Görlitz; Bankier Max Salinger, Bank-Dir. Curt Sobernheim, Komm.-Rat Alfr. Zielen- ziger, Wirkl. Geh. Oberfinanzrat Paul Krech, Berlin. Betriebsräte: Fritz Schultz, Otto Zionstein. Zahlstellen: Für Div. u. Pfandbriefe, sowie deren Zinsen: Ges.-Kasse; Berlin: Dis- conto-Ges., Berliner Handels-Ges., Nationalbank für Deutschland, Commerz- u. Privat- Bank. — Nur für Pfandbriefe u. deren Zs.: Frankf. a. M., München u. Ludwigshafen: Commerz- u. Privat-Bank; Augsburg: Gebr. Klopfer; Breslau: E. Heimann; Nürnberg: Anton Kohn; Stuttgart: Disconto-Ges.; ferner meist alle Verkaufsstellen der Pfandbr. Landwirtschaftliche Hypothekenbank in Berlin. Die a. o. G.-V. v. 14./9. 1912 beschloss den Übergang der Bank zur reinen Hypotheken- bank u. Abänderung der Satzungen. Die Firma wurde in Landwirtschaftliche Hypotheken- bank abgeändert. Der Gegenstand des Unternehmens ist danach die hypothek. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworb. Hypoth., sowie der Betrieb der im § 5 Fl.-G.-B. zugelass. Handelsgeschäfte. Gegründet: 1./1. 1872, vorherrschend durch Landwirte unter Protektion der landwirt- schaftl. Vereine Hessens. (Firma bis 30./12. 1912: Landwirtschaftliche Kreditbank in Frank- furt a. M.) Der Sitz der Ges. wurde lt. G.-V. v. 6./11. 1916 Anfang 1921 nach Berlin verlegt; dort am 12./4. 1921 eingetragen. Zweck: Die Bank hat zum Gegenstand des Unternehmens, die Beleih. inländ. Grundstücke mit Hypoth. oder Grundschulden u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbriefen) auf Grund der erworbenen Hypoth. oder Grundschulden“. Es sind in der Regel nur Beleih. kleineren u. mittleren Umfanges vorzunehmen. Insbes. ist das Bedürfnis nach Anlagekredit der- jenigen Kreise zu befriedigen, die ihren Betriebskredit bei Kreditgenossenschaften decken. Die Bank kann sich daher der Vermittlung der Kreditgenossenschaften im Rahmen der vom A.-R. festgesetzten Beleihungsgrundsätze bedienen. Beleihungen umfangreicherer Objekte in Grossstädten sind ausgeschlossen. Die Bank darf ausserdem die folg. Geschäfte betreiben: 1. Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; 2. Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Über- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 3. Gewährung von Darlehen an inländ. Klembahn-Unternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. kommissionsweisen Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. Der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes darf jedoch die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen; 6. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnlichen Papieren. Die Bank darf ihr verfügbares Geld nutzbar machen: durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern; durch Ankauf ihrer Hypoth.-Pfandbriefe oder Schuldverschreib.; durch Ankauf von Wechseln u. Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen; durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypoth. u. Grundschulden oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. dem 4./12. 1914 wurde der Bank das Recht zur Ausgabe von Inhaber-Pfandbriefen erteilt.