Hypotheken- und Kommunal-Banken. 257 Aktionären zu 118 %. Das A.-K. betrug somit M. 23 000 400 in 10 000 Aktien à Tlr. 200 = M. 600 u. 14 167 Aktien à M. 1200. Die G.-V. der Aktionäre v. 18./5. 1901 beschloss das A.-K. von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 in der Weise herabzusetzen, dass M. 8400 zum Kurse von 10 % zwecks Vernicht. von der Deutschen Treuhand-Ges. erworben u. M. 22 992 200 im Ver- hältnis von 10: 1 zus.gelegt werden, ferner wurde das A.-K. um M. 48 300 000 erhöht, sodass das A.-K. jetzt M. 50 599 200, wie oben beträgt. (Siehe auch die früheren Jahrg. dieses Handb.) Die Bank ist zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Hypoth.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. befugt. Es sind bis jetzt nur Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. aus- gegeben worden. Der Gesamtbetrag der Hypoth.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. darf den 15fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Die seit 1901 bestandene Beschränkung des Umlaufs auf nur M. 400 000 000 wurde von der G.-V. v. 14./3. 1910 beseitigt. Die Summe des Nennwertes muss für die Hypoth.-Pfandbr. stets durch Hypoth. oder Grundschulden von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage, für die ausgegebenen Schuldverschreib. stets durch entsprechende Forder. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hyp. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kap. beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbr. in I. Klasse bis 75 %; die Lombardfähigkeit war von Anfang Dez. 1900 bis März 1905 aufgehoben. Ende 1921 waren in Umlauf M. 323 802 660 Pfandbr. bei M. 331 322 864 Hypoth.-Deckung. Die freien Hypoth. betrugen M. 14 087 570. Auszahl. der Coup. schon ½ Mon. vor Fälligkeit. Vor der Rekonstruktion der Bank wurden emittiert: 4½ % Serie I, rückzahlbar à 125 %, verlosbar 1873–1933. Stücke à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs. 2./1. u. 1./7. Verlos. zum Jan. u. Juli. 4 % Serie VIII, X, XI u. XII. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. Serie VIII u. XI 2./1. u. 1./7. Serie X u. XII 1./4. u. 1./10. 4 % Serie XVI–XVIII. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XVII 1./4. u. 1./10. Serie XVI u. XVIII 2./1. u. 1./7. 4 % Serie XIX u. XX. Stücke à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XIX 2./1. u. 1./7., Serie XX 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XIII u. XIV. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000. Zs. Serie XIII 2./1. u. 1./7, Serie XIV 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XXI u. XXII. Stücke à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XXI 2./1. u. 1./7., Serie XXII 1./4. u. 1./10. Diese hier genannten alten Serien notierten Berlin u. Frankf. a. M. Die auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr., welchen neue, auf die sich aus der Herabsetz. ergebenden Nennwerte lautende Coup. beigegeben wurden, tragen den Auf- druck: „In Gemässheit der Beschlüsse vom 10./5. 1901 ist der Nennbetrag dieses Pfandbriefes auf 80 % herabgesetzt', die 4½ % zu 120 % rückzahlbaren Pfandbr. ausserdem den weiteren Aufdruck: „Hierzu gehört ein Auslosungsschein auf 20 % des urspr. Nominalbetrages des Pfandbriefes.“ Die Pfandbr. behielten ihre alten Nummern u. sonst. Unterscheidungsmerk- male. Die einzelnen Abschnitte, welche früher in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1500, 1000, 600, 500, 300, 200, 150, 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr nach der Herabsetz. dementsprechend M. 4000, 2400, 1600, 1200, 800, 480, 400, 240, 160 120, 80. Am 14./7. 1902 machte die Schutzvereinigung bekannt, dass die Besitzer von Certifikaten für je nom. M. 8000 oder ein mehrfaches dieses Betrages je eine oder entsprechend mehrere neue, mit dem deutschen Reichsstempel versehene Aktien der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank im Nominalbetrage von M. 1200 samt Gewinnanteilscheinen pr%é 1902–1911 u. Ern.-Scheinen erheben könnten. Die Zertifikate, welche mit dem die Ausreichung der auf 80 % des Nenn- wertes herabgesetzten Pfandbr. kenntlich machenden Stempel versehen sein mussten, konnten beliebigen Serien angehören u. von beliebigen Hinterlegungsstellen ausgegeben sein; der Gesamtbetrag jeder Einreich. musste jedoch eine durch M. 8000 teilbare Pfandbr.-Summe darstellen. Die Einreich. hatte v. 25./7. 1902 ab zu erfolgen. Der Vorst. der Schutzvereinig. forderte dann am 30./8. 1902 die Besitzer von Zertifikaten in geringerem Betrage als nom. M. 8000 auf, ihre Zertifikate bis spät. 31./12. 1902 entweder durch Zukauf auf nom. M. 8000 zu ergänzen oder dieselben zu verkaufen. Letzte Frist für beide Einreich. bis 5./3. 1904. Nach Ablauf derselben gelten die nicht abgehobenen Aktien als in natura nicht verteilbar. Der Vorst. hat dieselben für Rechnung der Beteiligten bestmöglichst nach u. nach ver- kaufen lassen. Der Erlös (M. 17.45 auf jede nom. M. 100 Zertifikat zuzügl. 2 % Deposital- Zs. vom 1./1. 1905 ab) wird durch die Preuss. Hypoth.-Actien-Bank an die Besitzer der noch ausstehenden Zertifikate gegen Einreichung derselben pro rata ausgeschüttet werden. Die Börsenzulass. von M. 257 600 000 auf 80 % abgest. Pfandbr. ist in Berlin im Mai 1902 erfolgt. Am 20./5. 1902 gelangten die Pfandbr. zum erstenmal zur Notiz, wobei sich der Kurs für die 4½ % auf 112 %, für die 4 % auf 98.75 % u. für die 3½ % auf 93.50 % stellte. Kurs Ende 1912–1921: 4½ %, rückzahlbar zu 125 %: 120.75, 119, 119.40*, –, 114, –, 1185, 118, 118, 125 % (nicht konvert. Stücke zu 120 % rückz. Ende 1921: – %); 4 %: 94.50. 91.25, 92.10*, –, 85, –, 94*, 91, 90, 91.90 %; 3½ %: 85.75, 83.25, 84.20*, –, 75, –, 80*, 80, 80, 80 %. — Die Zulass. in Frankf. a. M. fand im Juni 1902 statt. Kurs daselbst Ende 1912–1921: Abgest. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1922/1923. I. 17 ..