Hypotheken- und Kommunal-Banken. 269 3 790 566, Bankgeb. 200 000, sonst. Grundbes. 180 000. – Passiva: A.-K. 25 800 000, R.-F. I 7500 000, do. II 3 500 000, Disagio-Res. 1 000 000, Delkr.-F. für Ausfälle 6 000 000, Beamten- Pens.-Res. 1 300 000, Talonsteuer-Res. 841 447, Hyp.-Pfandbr. 405 554 500, Komm.-Oblig. 8947 800, geloste Pfandbr. 1 854 830, do. Komm.-Oblig. 98 300, Hypoth.-Amort.-F. 11 296 318, Amort.-F. f. Komm.-Darl. 4 560 306, einzulös. Zinsscheine 4 289 363, unerhob. Div. 21 916, Deposital-Zs.-F. 9179, Kredit. 2 755 325, Gewinn 2 450 412. Sa. M. 487 779 699. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 16 065 082, Komm.-Oblig.-Zs. 330 460, Verwaltungskosten 1 348 500, Staats- u. Gemeindesteuern 898 262, Einlös.-Kosten f. Zinsscheine u. Kurtage 31 683, Insert.-Kosten 7436, Effekten-K. I 150 626, Talonsteuer-Res. 130 000, Delkr.-F. 100 191, Beamten-Pens.-F. 300 000, Reingewinn 2 450 412 (davon Div. 1 935 000, Tant. an A.-R. u. Vorst. 244 654, Grat. an d. Beamten 140 000, z. Verfüg. d. G.-V. 130 757). – Kredit: Vortrag 11 016, Zs. aus Hyp.-Forder. 18 651 434, do. aus Komm.- Darl.-Ford. 1 064 476, Verwalt.- Gebühr.-K. 167 011, Abschl.-Provis.-K 311 806, Wechsel- u. K.-Korr.-Zs. 103 431, Lomb.-Zs. 38 080, Effekten-K. I 321 932, do. II 1 143 466. Sa. M. 21 812 656. Kurs Ende 1912–1921: In Breslau: 154.25, 150.60, 150*, –, 135, –, 130*, 124.75, 130, 159 %. – In Berlin: 154, 150.50, 152*, –, 135, 147, 130*, 129 25, 130, 150 %. Daselbst ein- geführt zum ersten Kurse von 149.60 % am 23./8. 1899. Dividenden 1912–1921: 8, 8, 7, 7, 7, 7, 7½, 7½, 7½, 7½ %. C.-V.: 4 J. (K). Treuhänder: Geh. Reg.-Rat Dr. Schüler, Stellv. Geh. Reg.-Rat Lucas, erster Generalland- schafts-Syndikus. Direktion: Landesrat a. D. Ludw. Noack, Stadtrat u. Justizrat Dr. Friedr. Milch. Aufsichtsrat: (7–11) Vors. Geh. Komm.-Rat Phil. von Eichborn, Stellv. Komm.-Rat Dr. Georg Heimann, Bankier Franz Leonhard, Gen.-Landschaftsrepräsentant Nickisch von Rosenegk (Kuchelberg), Bank-Dir. Georg Kuhn, Bank-Dir. Gg. Cohn, Bank-Dir. a. D. O. Degenkolb, Bank-Dir. Justizrat Dr. Max Korpulus, Bankier Ernst von Wallenberg-Pachaly, Breslau; Rittergutsbes. von Bernuth, Borowo; Dir. Siegm. Rosenstein, Berlin. Zahlstellen: Für Div. und Zinsscheine: Eigene Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges., Nationalbank für Deutschland, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Georg Fromberg & Co., S. L. Landsberger, Bank für Handel u. Ind.; Hamburg: Norddeutsche Bank, Dresdner Bank; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co.; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank: Halle: H. F. Lehmann; Dresden: Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Für verloste Pfandbr. nur: Breslau: Eigene Kasse. Danziger Hypotheken-Verein in Danzig. Gegründet: 1868, letztes Statut von 1896. Zweck: Der Verein hat die Rechte einer jurist. Person und das Recht, behufs Beschaffung der zur Beleihung von Grundstücken seiner Mitgl. erforderl. Geldmittel Pfandbr. auszufertigen. Der Verein steht unter Aufsicht der Staatsregierung; dieselbe kann zur Wahrnehmung ihres Aufsichtsrechtes für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar bestellen. Dieser kann allen Sitzungen der Dir., des A.-R. resp. der Generaldeputation beiwohnen, solche Sitzungen berufen und jederzeit in den Geschäftslokalen des Vereins von den Büchern, Rechnungen, Dokumenten u. Kassenbeständen Einsicht nehmen. Als Mitgl. des Vereins werden nur Eigentümer eines in einer Stadt der Provinz Westpreussen oder in einer Vorstadt solcher belegenen bebauten Grundstückes an- genommen. Die Mitgliedschaft ist nicht davon abhängig, dass der Eintretende die Hilfe des Vereins in Anspruch nimmt, und dass er namentlich auf sein Grundstück ein Pfandbriefs darlehen des Vereins nachsucht und erhält. Jedes Mitgl. ist verpflichtet, einen lauf. jährl. Beitrag von M. 6 zu bezahlen; Mitgl., die nicht zugleich Darlehensschuldner sind, haben den Beitrag nicht zu zahlen. Vor dem Austritt muss ein im speciellen Darlehensschuld-Verbande stehendes Mitgl. alle dem Verein gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten vollständig erfüllt und abgewickelt haben. Zahl der Mitgl. Ende 1921: 949, von denen 16 die Kredit- hilfe des Vereins nicht in Anspruch genommen hatten. Der Verein gewährt seinen Mitgl. Darlehen in Pfandbr. zu 5, 4½, 4 u. 3½ % gegen hypoth. Verpfändung der Grundstücke. Das zu gewährende Darlehen darf die ersten % des vom Verein festzustellenden Wertes des Grundstückes nicht übersteigen. Der Wert des zu beleihenden Grundstückes wird der- gestalt festgesetzt, dass der 25fache Betrag der 4 % resp. der 50fache Betrag der 2 % jährl. staatl. Gebäudesteuer mit dem 20fachen kapitalisiert wird, der zeitige Materialienwert der Baulichkeiten und der Grund- u. Bodenwert durch zwei Sachverständige festgestellt wird und die Durchschnittssumme dieser beiden Wertsermittelungen abzügl. des mit 20 multipli- zierten Durchschnittsbetrages der städtischen Grundstücksabgaben, als der zeitige Wert gilt. Als Sicherheit für die vom Verein ausgegeb. Pfandbr. ist sein Vermögen verhaftet. Die Reingewinne der Geschäftsjahre fliessen dem R.-F. zu, derselbe betrug am 31./12. 1921: M. 1 580 232. Die Frage, was aus den Aussenständen des Vereins in den polnisch gewordenen Gebieten werden wird, lähmte den Absatz der Pfandbriefe des Hypotheken-Vereins im Jahre 1922 und zwang diesen zu grosser Zurückhaltung im Abschluss neuer Beleihungen. Den Bemühungen des Senats der freien Stadt Danzig ist es gelungen, ein gewisses Ent- gegenkommen Polens zu erreichen. Obwohl das polnische Moratorium für Auslandsschulden noch nicht aufgehoben ist, hat Polen doch dem Senat gewisse Geldmittel zur Verfügung gestellt, aus denen er die Ansprüche Danziger Staatsangehöriger gegen polnische Schuldner wenigstens teilweise befriedigen kann. So ist auch dem Hypotheken-Verein in Aussicht