296 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 137 824, Verwalt.-Kost.-Beiträge 1379, sonst. Zs. 183 224, Prov. 89 645, Ertrag des Bankgeb. 2000. Sa. M. 2 761 155. Kurs: Aktien nicht notiert. Dividenden 1912–1921: 6½, 6½, 6, 6, 6½, 6½, 7, 7, 8, 8 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Treuhänder: Ober-Reg.-Rat a. D. v. Ellerts, Stellv. Justizrat Harmsen. Direktion: Dr. jur. H. Meyer, Carl Block, Hildesheim. 43 Aufsichtsrat: Vors. Geh. Komm.-Rat M. Leeser, Stellv. Okonomierat H. Tegtmeyer, Bönnien; Architekt H. Wening, Oberbürgermeister Dr. Ehrlicher, Wirkl. Geh. Ober-Reg.- Rat Präs. a. D. Paul Fromme, Bank-Dir. Otto Schneidler, Hildesheim: Komm.-Rat Max von Wassermann, Berlin; Komm.-Rat W. Weber, Harburg; Bank-Dir. W. Hoffmann, Braunschweig. Zahlstellen: Hildesheim: Eigene Kasse, Hildesh. Bank; Berlin: Nationalb. f. Deutschl., Deutsche Bank; Hannover: Hannov. Bank. Kölner Hypothekenbank, Akt.-Ges. in Liqu. in Köln a. Rh. Gegründet: 28./4. 1880. Die G.-V. v. 23./4. 1910 beschloss die Liquidation der Ges. Die- selbe bezweckte Beschaffung sichern Realkredits für den Grundbesitz in Stadt und Land; Vermittlung der Anlage von Geldern in Hypoth., Annahme von Depositen; jede Art von Spekulationsgeschäften war ausgeschlossen. Kapital: M. 600 000 in 1000 Nam.-Aktien à M. 600. Am 1./4. 1912 wurde eine Abschlags- zahlung von 60 % = M. 360, dann am 10./4. 1913 10 % = M. 60, am 20./4. 1914 20 % = M. 120 Pro Aktie geleistet, zus. also M. 540 zurückgezahlt, 1916 bezw. 1917 bezw. 1919 bezw. 1921 noch je 5 % ausgeschüttet, sodass die Aktionäre bis 110 % auf ihren Aktienbesitz zurück- erhalten haben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Debit. 107 695. – Passiva: Kredit 351, Depositen-K. 50 367, Liquid.-F., Gewinn- u. Verlust-Rechn. 56 976. Sa. M. 107 695. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vergütete Zs. 2222, Gehälter 600, Steuern u. allg. Geschäftsunk. 17 557, gez. Liquid.-Raten 30 010, Abschr auf Hyp. 5608, Gewinn 56 976. – Kredit: Vortrag 29 943, vereinnahmte Zs. 3823, Übertrag von Kto R-F. 60 000, do von Kto Rabatt-Res. 1148, do. von Delkr.-Kto 18 110 Sa. M. 113 025. „ Dividenden 1900–1909: 6, 6, 6, 6, 5¾, 6, 6, 5, 5½, 4½ %. Liquidatoren: J. Elkan, Geh. Rat C. Custodis. Aufsichtsrat: Vors. Heinr. Wach. Rheinisch-Westfälische Boden-Credit-Bank in Köln a. Rh., Zweigniederlassung in Berlin, Französischestr. 55. Eingetragen: 26./1. 1894; eingetr. 30./4. 1894. Privil. zur Ausgabe von Hypoth.-Pfandbr. v. 12./3. 1894, erneuert 27./5. 1895 bezw. 13./3. 1900. Dauer 100 Jahre ab 12./3. 1894. Kann auf Beschluss der G.-V. mit landesh. Genehm. verlängert werden. Zweck: Förderung des Bodenkredits in der Rheinprovinz, in Westfalen, sowie in den übrigen preuss. u. deutschen Gebieten. Zu diesem Zwecke betreibt die Bank Geschäfte entsprechend dem Hypoth.-Bank-Gesetz v. 13./7. 1899. Kapital: M. 20 000 000 in 20 000 Aktien à M. 1000. (Serie A– 16 000 Stück vollgez., Serie E 4000 Stück, mit 25 %, in Sa. also Ende 1918 M. 17 000 000 eingezahlt. Hypotheken-Pfandbriefe: Die Bank gibt bis zur Höhe der von ihr erworbenen hypothek. oder Grundschuldforder., insoweit sie den im Statut angegebenen Vorschriften entsprechen, verzinsl. Hypoth.-Pfandbr. aus. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindl. Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Den Hypoth. stehen im Sinne dieser Satzungen die Grundschulden gleich. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwendet werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückbez. werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der planmässigen Tilg.-Zeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Die Bank war 1921 bei 16 Zwangsversteiger. bpeteiligt; Zwangsverwalt. bestanden 1921: 23. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber; auf Antrag sind sie jederzeit auf Namen u. die auf Namen lautenden auf Inh. umzuschreiben. Stücke unter M. 100 werden nicht ausgegeben. Die pünktl. Zahlung von Kapital u. Zs. der Hypoth.-Pfandbr. wird gewähr- leistet durch die Ansprüche der Bank aus den hypothekar. gesicherten Schuldverschreib. oder Grundschulden, sowie überhaupt durch die unbedingte Haftung der Bank mit ihrem gesamten Vermögen einschl. der R.-F. Die Zinsscheine werden bereits 14 Tage vor Fälligkeit eingelöst. Auf verspätet zur Einlös. gelangende Pfandbr. werden 2 % Deposital-Zs. von 3 Monaten nach Fälligkeit an vergütet. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank, der Kgl. Seehandlungs-Societät, der Preuss. Central-Genoss.-Kasse, der Bayer. Notenbank, der Württ. Notenbank, der Badischen Bank, der Sächs. Bank, des Leihhaus-Amts in Braunschweig und der Bayer. Staatsbank und