304 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 198 199, Zs.-Erträgn. von Hypoth. 9 276 058, do. von freien Hypoth. 111 621, do. von Wechseln, Fonds, Bankguth. etc. 470 105, Verwalt.-Gebühren 292 812, Kursgewinn 61 604, Ertrag des Bankgebäudes 5249. Sa. M. 10 415 652. Kurs Ende 1912–1921: Aktien: 154.75, 150.50, 147.50*%, –, 135, 152.75, 1500, 136, 157, 192 %. Notiert in Leipzig u. seit Mai 1902 auch in Dresden; Kurs daselbst Ende 1912 –1921: 154.25, 150, 146 50*, –, 135, –, 150*, 135, 154, 192 %. Die Aktien Nr. 10 701–12 700 am 3./1. 1910 zu 155 % eingef. Dividenden 1912–1921: 8, 8, 7, 7, 7, 8, 8, 8, 8, 8 %. C.-V.: 3 J. (K.) Regierungs-Kommissar u. Treuhänder: Geh. Reg.-Rat Ebmeier, Stellv. Geh. Reg. Rat Dr. W. Dietrich, Leipzig. Direktion: Dr. W. Just. Aufsichtsrat: (5–9) Vors. Oberbürgermeister Oberjustizrat Dr. Karl Rothe, Stellv. Geh. Komm.-Rat Stadtrat Oskar Meyer, Baurat A. Käppler, Bankier Alex. Schulz, Komm.-Rat E. Petersen, Bank-Dir. Konsul Eug. Naumann, Leipzig: Bank-Dir. A. Krämer, Dresden; Bank. Dir. L. Unglaub, Plauen i. V. Zahlstellen: Leipzig: Eigene Kasse, Deutsche Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt u. deren Abt. Becker & Co., Vetter & Co., Meyer & Co.; Dresden: Deutsche Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Berlin: Deutsche Bank, Nationalbank f. Deutschl.; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank. Kreis-Hypothekenbank-Lörrach in Lörrach. Gegründet: 30./7. 1868 durch den Kreisausschuss des Kreises Lörrach. Die Bank ist kein Pfandbr.-Institut. Zweck: Unterstützung der Grund- u. Häuserbesitzer, vorzugsweise des Kreises Lörrach, durch Beschaffung der benötigten Darlehen gegen hypoth. Sicherheit. Der Geschäftskreis umfasst auch die Gewährung nicht-hypoth. Darlehen an Körperschaften des öffentl. Rechts, Beleihung von sicheren Wertp., den kommissionsweisen An- u. Verkauf von Wertp. unter Ausschluss von Zeitgeschäften, Annahme von Depositengeldern u. die Übernahme von Vermögensverwaltungen. Die ausser dem A.-K. nötigen Geldmittel verschafft sich die Bank durch Annahme von Depositen u. Eröffnung verzinsl. lauf. Rechnungen. Die Bank war infolge von Frankenverbindlichkeiten in Höhe von Fr. 5 145 880, die nach dem der G.-V. v. 27./10. 1920 vorgelegten Status der Bank eine Unterbilanz von M. 37 431 252 ergeben, genötigt, die Geschäftsaufsicht zu begehren u. am 30./9. 1920 ihre Zahlungen ein. zustellen. Weiteres bis zu dem zustande gekommenen Vergleich mit den Bankgläubigern s. Jahrgang 1921/22 dieses Handbuches. Am 25./11. 1921 wurde ein zwischen dem Institut u. seinen Gläubigern abgeschlossener Nachlassvergleich rechtskräftig, dessen wesentl. Bestimmungen folgende sind: 1. Der durch Pfänder gedeckte Betrag der Frankenverbindlichkeiten (Kursberechnung: M. 10 = Fr. 1) mit Fr. 1 703 879 wird unter Zuschlag von 5 % Zs. auf 8 Jahre, bis 31./12. 1928, gestundet u. soll aus dem Erlös eines gleich hohen Betrags von der Bank beschaffter bis 1928 in Schweizer Franken rückzahlb. Valuta-Schuldscheine deutscher Städte u. Gew. getilgt werden; die übrigen, ungedeckten Franken (Fr. 3 339 134) werden in Mark umgewandelt zum Kurs von M. 450 für Fr. 100; die Umwandl. ist unwiderruflich. 2. Die Aktien werden im Verh. von 10: 1 zus gelegt; das bisher bestehende A.-K. von M. 1 900 000 wird damit auf M. 190 000 herabgesetzt, der Rest einschl. der vorhandenen Res. geht in Verlust. 3 Die alten Mark- gläubiger bewilligen ihrerseits einen Nachlass von 35 % ihrer Forder., womit der Rest der Unterbilanz ausgeglichen wird. 4. Es wird ein neues A-K. von etwa M. 3 000 000 gebildet durch Heranziehung von 10 % der alten u. neuen Markgläubigerkapitalien mit Ausnahme der kleinen Posten unter M. 1000. 5, Das nach Abzug der Pflichtaktien sich ergebende Gläubigerkapital verbleibt bei der Bank fest bis 31./12. 1928 mit nachher halbjähriger Kündig. Der Zinsfuss wird unter Annullierung der bisher besteh Bedingungen einheitlich auf 4 % festgesetzt. Die Bank behält sich ganze oder teilweise Kündig. v. 1./4. 1924 ab vor. Mit dem Inkrafttretet? des Nachlassvergleichs wurde die Geschäftsaufsicht aufgehoben. Kapital (nach der Sanierung): M. 3 300 000 in 2000 Akt. à M. 400, 400 Akt. à M. 1200 u. 2020 Akt. à M. 1000. Bis 9./11. 1921: M. 1 900 000 in 2000 Akt. I. Em. u. II. Em. à M. 400, 400 Akt. III. Em. à M. 1200, diese begeben 1897 zu 125 %, u. 320 Akt. IV. Em. à M. 1000, diese begeben lt. G.-V. v. 19./3. 1907 zu 132 % an die Aktionäre, anderweitig zu 135 %; ferner lt. G.-V. v. 28./3. 1918 V. Em. M. 300 000 in Aktien M. 1000, begeben an die alten Aktionäre zu 120 %, anderweitig zu 123 %. Bei Neu-Em. haben die Aktion. ein Vorrecht. Die G.-V. v. 9./11. 1921 beschloss Herabsetz des A.-K. von M. 1 900 000 durch Zusammenlg. der Akt. auf M. 190 000 zwecks Tilg. der Unterbilanz aus 1920 (von M. 36 285 583) u. Wieder- erhöh. des A.-K. bis zu M. 3 300 000 gemäss Zwangsvergleich mit den Gläubigern, wonach letztere 65 % ihres Guthabens erhalten, während sich die Aktion. mit 10 % begnügen müssen. Bei Ablehnung des Vergleichs wäre die Verwaltung gezwungen, den Konkurs anzusagen, wobei eine Konkurs-Dividende von höchstens 25 % sich ergeben würde. Zum Zwecke der Zus. legung waren die Akt. bis 31./3. 1922 einzureichen. Je M. 1000 eingelieferte Aktien haben Anrecht auf M. 100 neue. Spitzen wurden zum Kurse von 80–85 % verwertet. (Näheres siehe oben).