3 320 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Mainburg, Markt Oberdorf, Miesbach, Mindelheim, Moosburg, Mühldorf a. I., Neuburg a. D., Neustadt a. H., Neu-Ulm, Partenkirchen, Pasing, Pfarrkirchen, Plauen i. V., Rosenheim, Rottenburg a. d. L., Simbach, Starnberg, Tegernsee, Thannhausen, Tittmoning, Traunstein, Vilsbiburg u. Wasserburg a. I., Wolnzach. Ausserdem werden 28 Geschäftsstellen unter. halten. Zweigbüros der Hypoth.-Abteil. in Berlin, Düsseldorf u. Nürnberg. Zweck: Die Anstalt zerfällt in eine Hypotheken-Abteil. u. Kaufmännische Abteil. und steht unter bayer. Staats-Oberaufsicht. Die Hypoth.-Abteil. gewährt: 1. Gegen hypoth. Sicherheit Darlehen bis zur Hälfte des von der Bank-Direktion ermittelten Wertes der Pfandobjekte innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grung 9 monat., beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen; b) annuitäten. weise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank u. halbjährig kündbar seitens der Schuldner. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert be- sitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von § 2 des Reglements vom Jahre 1919 Bergwerke, Steinbrüche u. Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch Pfandbr.) 2. An inländische Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft Darlehen ohne hypothekarische Sicherstell. (Kommunaldarlehen), wobei in erster Linie den bayer. Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Auf Grund der so erworbenen Forder. ist die- Bank berechtigt nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen kommunale Schuldverschreib. auszugeben. Kommunaldarlehen werden gewährt: a) in der Regel annuitätenweise tilgbar, 10 Jahre fest, seitens der Bank unkündbar, seitens der Schuldner ½ jährig kündbar; b) aus- nahmsweise ohne annunitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund 9 monat. beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen. Im J. 1921 kamen 24 Anwesen zur Zwangsversteig., beteiligt war die Bank bei 50 Zwangsverwalt.; Ende 1921 betrugen die Zinsen-Rückstände M. 1 232 767. Die kaufmännische Abteil. ist befugt zum Betriebe aller Bank- u. Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- u. Warengeschäfte für eigene Rechnung. für fremde Rechnung nur dann, wenn damit keine Kreditgewährung verbunden ist); sie betreibt insbesondere das Diskonto-, Effekten-, Akzeptations-, Kontokorrent-, Kredit- u. Lombardgeschäft. –— Wertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung u. Verwaltung als „offene Depots“ genommen. Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust versichert. Auch „geschlossene Depots“ werden zur Aufbewahrung übernommen, ebenso werden eiserne Schrankfächer (Safes) dem Publikum mietweise überlassen. Die G.-V. v. 2./3. 1905 beschloss die Abtrennung der Versich.-Abteil. ab 1./1. 1906 durch Umwandlung derselben in eine selbständige Akt.-Ges. unter der Firma Bayer. Versicherungs- bank A.-G. vorm. Versicherungs-Anstalten der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank mit einem A.-K. von M. 10 000 0000, erhöht lt. G.-V.-B. vom 17./12. 1920 auf M. 20 000 000, wovon 25 % eingezahlt sind. Die Aktien befinden sich im Besitz der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank; deren Begebung wird z. Zt. nicht beabsichtigt. (Div. für 1912–1921: 34, 35, 35, 36, 40, 40, 32, 28, 28, 32 %.) Auch gehört der Bayer. Hypoth. u. Wechsel-Bank das gesamte im Jahre 1918 von M. 1 000 000 auf M. 2 000 000 mit 25 % Einzahl. erhöhte A.-K. der im Jahre 1911 gegründeten Bayer. Rückversich.-Bank in München. (Div. für 1912–1920: 4, 4, 8, 8, 16, 16, 12, 10, 20, 40 %.) Mitte 1905 errichtete die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank im Verein mit der Dir. der Disconto-Ges. in Berlin die Bayer. Disconto- u. Wechsel-Bank A.-G. in Nürnberg, Augsburg und Würzburg (A.-K. urspr. M. 12 000 000, lt. G.-V.-B. v. 25./10. 1911 um M. 8 000 000 auf M. 20 000 000 erh., neuerdings 1922 auf M. 100 000 000 erhöht. Div. 1911/12–1919/20: 6, 6, 5, 5, 5, 6, 6, 6, 8 % 1920 (1./7.–31./12.) 8 %, 1921 10 %), wobei die Bankhäuser G. J. Gutmann in Nürnberg, P. C. Bonnet in Augsburg u. Friedr. Günthert in Würzburg von der neuen Bank aufgenommen wurden;: seitdem wurden weitere 64 Zweigniederlass. eröffnet. Die Bayer. Hyp.- u. Wechsel-Bank besitzt seit 1917 sämtliche Aktien der Bayerischen Disconto- u. Wechselbank. Die Bank besitzt auch sämtl. von M. 400 000 lt. G.-V.-B vom 21./3. 1921 auf M. 3 000 000 erhöhte Aktien der Süddeutsch. Treuhand-Ges. A.-G. in München, einbez. mit 25 % (Div. 1912–1921: 12, 12, 12, 12, 12, 12, 6, 6, 8, 8 %). Die Bank ist ferner beteiligt bei der „Revision“ Treuhand-Akt.-Ges. in Berlin Seit Frühjahr 1921 ist die Bank beteiligt beim Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin, der Dresdner Handelsbank, A.-G., in Dresden, Handelsbank A.-G. in Berlin, Bank für Handel u. Verkehr A.-G. in Chemnitz, Handels- u. Verkehrsbank A.-G. in Hamburg. Die Rentenanstalt der Bank (in Liquidation seit 1874 u. auf dem Prinzip der gegenseitigen Beerbung der Mitglieder ruhend), besass Ende 1919 bei 1426 Mitgliedern ein Vermögen von M. 1 166 730. Mitte 1915 Über- nahme der Geschäfte der Bankfirma Fränkel & Selz in München; seit 1918 Beteiligungen an der Bankfirma Carl Schmidt in Hof i. B. u. Nicolaus Stark in Abensberg; Übernahme des Bankgeschäftes Josef Graf, Simbach a. I., der Bankgeschäfte J. Biber's We. und Josef Lippschitz, Krumbach, und der Fil. Krumbach der Fa. A. Rees, Augsburg; Übernahme der Fa. M. Kügle, Dillingen, der Fil. Lauingen der Fa. M. Kügle, Dillingen, der Fa. J. B. Kurz-