Hypotheken- und Kommunal-Banken. 333 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 393 174, Handl.-Unk. 1 559 714, Depos.- Zs. 913 651, Gewinn 243 939 (davon Div. 200 000, für gemeinnütz. Zwecke nach Bestimmung der Mecklenburg-Strelitzschen Landesregierung 4196, Tant. an A.-R. 4000, Vortrag 35 742). – Krediit: Vortrag 34 749, Hyp.-Zs. 572 188, Provis. 317 893, Zs. 1 201 082, Erträgnisse des Diskontgeschäfts 661 919, Erträgnisse auf dem Eff. u. Sortengeschäft 322 645. Sa. M. 3 110 479. Kurs der Aktien: Eingeführt 21./7. 1896 zu 110 %. Die Aktien wurden ab 2./1. 1902 franko Zs. gehandelt, dann die Notiz ab 22./5. 1903 ganz eingestellt. – Die Zulassung der M. 1 165 000 abgest. Aktien u. der M. 2 835 000 neuen Aktien von 1910 zus. M. 4 000 000 wurde Mai 1910 genehmgt; erster Kurs am 15./6. 1910: 119 %. Kurs Ende 1912–1921: 95.75, 94.50, 90*, –, 75, –, 65*, 90, 95, 100 %. Notiert in Berlin. Dividenden: Abgest. Aktien 1912–1921: 4, 4, 0, 0, 2, 2, 2, 3, 4, 5 %. C.-V.: 4 J. (K.) Regierungs-Kommissar: Staatsrat a. D. Dr. Selmer, Neustrelitz. Treulländer: Minist.-Rat Dr. Cordua, Stellv. Geh. Ministerialrat von Fabrice. Neustrelitz. Direktion: Gerichtsass. a. D. Rud. Jerchel, Geh. Rat Hans Riese, Stellv. Max Worms. Aufsichtsrat: (6–9) Vors. Staatsminister Dr. Hustaedt, Neustrelitz; Stellv. Hofbankier Georg Helfft, Bankier Felix Marsop, Dir. Kurt Kramer, Reg.-Rat a. D. Felix Guttmann, Berlin; Bank-Dir. Dr. H. Schacht, Berlin; Syndikus Dr. Koch, Neubrandenburg. Zahlstellen: Neustrelitz u. Berlin: Eig. Kassen; Berlin: Nationalbank für Deutschland, N. Helfft & Co. Vereinsbank in Nürnberg. Im Jahre 1921 fand der Beitritt zu dem von der Bayerischen Vereinsbank in München und Nürnberg und der Bayerischen Handelsbank in München vereinbarten Zusammenschluss statt, durch den, unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Institute, ihr bankgeschäftlicher Betrieb bei der Bayerischen Vereinsbank vereinigt werden soll. Auf Grund der Ermächtigung der a. o. G.-V. v 30/3. 1921 ist demzufolge und zwar mit Wirkung v. 1./1. 1920 ab, mit den vorgenannten Banken eine Interessengemeinschaft eingegangen worden, mit dem Zwecke, sich gegenseitig zu fördern und die von jedem Institut erzielten Erträgnisse einem gemeinschaftlichen Gesamterträgnis zuzuführen. Ausserdem wurde den Aktionären der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten u. zwar in der Weise, dass auf M. 6000 Vereinsbankaktien M. 7000 Bayerische Vereinsbankaktien entfielen. Zum Zwecke der Abwendung einer Überfremdungs- gefahr hat die Bayerische Vereinsbank M. 60 000 000 6 % kumulative Vorzugsaktien aus- gegeben, von denen die Vereinsbank in Nürnberg M. 21 000 000 zum Kurse von 150 % über- nommen hat. Das Divid.-Recht der 6 % Vorz.-Aktien ruht z. Zeit. Gegründet: 17./5. 1871; eingetr. 8./7. 1871. Statutänderung genehmigt durch Ent- schliessung des Bayer. Staatsministeriums des Innern v. 15./12. 1899, 24./5. 1901, 28./2. 1908 u. 21./3. 1912, sowie durch Beschluss des Bundesrates v. 9./5. 1901, 20./2. 1908 u. 29./2. 1912. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut ministerieller Bekannt- machung seitens der bayerisch. Regier. die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kirchengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in lauf. Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene Depots von Gemeinden, Stiftungen, Kultus- stiftung. u. Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Das Bankgeschäft wurde 1921 mit Wirkung ab 1./1. 1920 an die Bayerische Vereinsbank in München-Nürnberg über- tragen (s. oben). Die Bank betreibt auch das Hypoth.-Geschäft auf Grund des Hypoth. - Bank - Gesetzes vom 13. Juli 1899 durch Gewährung hypothek. Darlehen, Gewährung nichthypothek. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme voller Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnen gegen Verpfändung der Bahn. Die Beleihung sowohl städtischer als landw. Grundstücke darf die Hälfte des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Eine höhere Beleihung bis zu drei Fünfteilen des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des von der Bayer. Staatsregierung bestellten Kommissars statthaft. Auf landw. Grundstücke werden aus- schliesslich Amort.-Darlehen gegeben, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als½ vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Kapital: M. 21 000 000 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à Thlr. 100 = M. 300 u. 7500 Aktien (Nr. 40 001–47 500) à M. 1200. Urspr. M. 9 000 000; 1883 weitere M. 3 000 000 begeben, dazu lt. a. o. G.-V. v. 14./11. 1899 M. 3 000 000 in 2500 Aktien à M. 1200, lt. G.-V. v. 5./3. 1908 M. 3 00 0 000 in 2500 Aktien à M. 1200. Die a. o. G.-V. v. 14./12. 1911 beschloss weitere Erhöh. um M. 3 000 000 (auf M. 21 000 000) in 2500 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1./4. 1912, angebot. den alten Aktionären v. 12.–26./4. 1912 zu 160 %; auf nom. M. 7200 alte Aktien entfiel 1 neue. Pfandbriefe: Die Bank besitzt das Recht, auf Grund vorgenannt erworbener Hypotheken Bodenkredit-Obligationen (Hypoth.-Pfandbr.) in Stücken von nicht unter M. 100 aus- zugeben. Der Gesamtbetrag solcher Obligationen darf den 15fachen Betrag des ein- gezahlten Aktienkapitals zuzüglich des Spez.-R.-F. zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger nicht übersteigen. Genehmigtes Maximum vorerst M. 240 000 000. Auf Grund der letzten Erhöhungen des A.-K. um je M. 3 000 000 (vom 14./11. 1899, 5./3. 1908 u. 14./12. 1911) dürfen