1260 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. die Erhöh. des A.-K. um bis M. 600 000 durch Ausgabe von 600 Vorz.-Aktien zu pari, wovon M. 460 000 gezeichnet wurden. Diese neuen Vorz.-Aktien sowie die nach erfolgter Herabsetzung verblieb. 80 Aktien der früh. Aktiengattung Lit. A erhalten ab 1./4. 1912 eine Vorz. Div. von 6 % mit Nachzahlungspflicht u. geniessen bezügl. Kap. u. etwaiger rückständiger Vorz.-Div. bei Liquid. den Vorrang vor den übrigen Aktien, der Rest des Reingewinns wird gleichmässig unter sämtl. Aktionäre verteilt. Siehe auch Gewinn-Verteilung. Die Mehrheit der Aktien befindet sich im Besitz der Osram-Ges. in Berlin. Die a. o. G.-V. v. 9./2. 1921 beschloss Kap.-Erhöh. auf M. 5 000 000, u. zwar um M. 3 940 000 in 460 Akt. A u. um 3480 Akt. B. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt); 6 % Div. an Vorz.-Aktien A mit Nachzahl.- Anspruch; hierauf an sämtl. Aktien 4 %; dann 10 % Tant. an A.-R. (ausser einem Fixum von zus. M. 8000); Rest als Div. an sämtl. Aktien. Bilanz am 31. März 1922: Aktiva: Grundst. 230 845, Neubau 1 901 026, Masch. 111 131, Bankguth. 126 477, Schatzwechsel 2 500 000,, Eff. 38 968, Kassa u. Postscheck 14 860, Kaut. 162 200, Gleisanschluss 96 027, Avale 139 036, Verlust 737 454. – Passiva: A.-K. 5 000 000, R.-F. 322 214, Delkr.-K. 119 692, Kredit. einschl. Rückst. 328 533, Ern.-F. 148 552, Avale 139 036. Sa. M. 6 058 029. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 679 291, Gen.-Unk. 290 507, Abschr. 2859. – Kredit: Zs. 204 349, abgebuchte Forder. 30 854, Verlust 737 454. Sa. M. 972 658, Dividenden: 1912/13–1921/22: Vorz.-Akt.: 6, 6, 6, 6, 6, 6, 0, 0, 0, 0 %; St.-Akt.: 0, 0. 0, 0Q, 0, 0, 0, 0, 9 0 %. Direktion: Dir. Robert Sydow, Dir. Heinrich Geyer. Aufsichtsrat: (3–12) Vors. Komm.- Rat Dr. Emil Guggenheimer, Berlin; Stellv. Komm.- Rat Christ. Diesel, Augsburg; Fabrikbes. Adolf Martini, München; Bank-Dir. a. D. Carl Schwarz, Augsburg; Komm.-Rat Dr. Paul Mamroth, Dir. Fritz Fessel, Rechtsanwalt Dr. ing. Wwm. Meinhardt, Berlin; Komm.-Rat Max Berthold, Nürnberg; Dir. Dr. Otto Feuerlein, Berlin. Zahlstelle: Augsburg: Bayer. Disconto- u. Wechsel-Bank. Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Badisch-Rheinfelden. Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er- richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichtet, von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch bei dem niedrigsten Wasserstande, zur Verfügung stehenden zur einen Hälfte für Anlagen im badischen Staatsgebiete, zur andern Hälfte für Anlagen im schweizerischen Staatsgebiete, davon mindestens /o im Kanton Aargau, zu verwenden, vorzausgesetzt, dass Nachfrage dafür besteht. Die bei höherem Wasserstande zu erzielenden Wasserkräfte sind ausschliesslich im Badischen Staatsgebiet abzusetzen. Die Grossherzogl. Badische u. die Aargauische Re- gierung sind berechtigt, mangels Verwertung in der Nähe die Hinüberleitung der in ihrem Gebiete abzusetzenden Kräfte in ihre benachbarten Industriegebiete oder in andere Orte, wo ein öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, zu fordern. Die Konzess. ist in Baden zeitlich nicht beschränkt, in der Schweiz ist sie auf 90 Jahre von der im Jan. 1898 er. folgten Betriebseröffnung ab erteilt. Sie kann von der zuständigen Badischen Behörde nach den im Badischen Wassergesetz, Artikel 2, bezeichneten Voraussetzungen aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerisch. Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Die Baulichkeiten der Ges. sind unter Innehaltung der in den Konzessionen vorgeschriebenen Bedingungen unter ständiger Auf sicht der badischen u. schweizerischen Regierungsbehörden ausgeführt worden und bestehen zur Zeit, soweit es das Wasserwerk oberhalb Rheinfelden anbetrifft, aus folgenden Haupt. anlagen: Stauwehr quer durch den Rhein, Oberwasserkanal, 1 km lang, Motorgebäude mit Turbinenanlage u. Generatorenstation (20 Masch. zu je 840 P8S), Dampfreserveanlage mit 1 Dampfturbine von zus. ca. 3200 PS. Leistung, Starkstromleitungsnetz, 247 km Tracé- länge, wovon 75 km unterirdisch, ferner 30 Sekundärleitungsnetze, 69 Transformatoren- stationen mit 134 Transformatoren. Die Ges. besitzt ausserdem folgende Liegenschaften