1262 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. August 1914 auf zirka 4000 K.-W. zurück, welche sich ungefähr gleichmässig auf die beiden Zentralen Rheinfelden und Wyhlen verteilten. Nach und nach kamen die Anlagen der Kraftabnehmer wieder in Betrieb, sodass die gesamte Stromabgabe für die drei letzten Monate des Jahres 1914 wieder auf rd. 17 000 K. W. gebracht werden konnte. In den Jahren 1915–1918 verlief der Betrieb in normaler Weise, doch waren 1918 M. 597 489 für Kurs. verluste abzuschreiben. Das J. 1919 schloss nach Aufzehrung des R.-F. noch mit einem Verlust von M. 1 240 669 ab infolge des Niedergangs der deutschen Währung. Das Jahr 1920 weist aus dem gleichen Grunde einen Verlust von M. 1 307 889 auf, der sich 1921 auf M. 984 582 verminderte. Die aus den Franken-Darlehen bestehende Schuld ist bis auf Frs. 500 000 abgedeckt. Wenn in Zukunft der Reingewinn der Akt.-Ges. 8 % des einbez. Kapitals übersteigt, s0 sollen nach der neuen Konz. 33½ % des Überschusses den Kraftabnehmern als Rückver- gütung auf ihre Stromrechnungen gutgeschrieben werden Übersteigt der Reingewinn 10 % des einbez. Kapitals, so soll der ganze Überschuss zur Preisherabsetzung zu Gunsten der Abonnenten verwendet werden. Die Konz. enthalten mehrere Bestimmungen über die von der Ges. zu entrichtenden Wasserrechtsgebühren sowie über eine Einwirkung der Konz. Erteiler auf die Bedingungen, welche für Stromabgaben seitens der Ges. zu stellen sind; dieselben gehen über das gewöhnliche Mass nicht hinaus. Im J. 1915 erfolgte die käufliche Überlassung der auf Schweizergebiet liegenden elektrischen Anlagen an den Staat Aargau. Nach dem mit der Kantonsregierung abgeschlossenen Vertrag ist der Staat in alle Strom. lieferungs- u. Konzessionsverträge, die den gesellschaftl. Stromabsatz auf Schweizergebiet betrafen, mit gleichen Rechten u. Pflichten eingetreten; er betreibt die von der Ges. käuflich erworbenen Leitungsanlagen u. die Ges. liefert ihm die zur Bedienung seiner Strombezüge erforderliche elektr. Energie nach einem besonderen Stromlieferungsvertrage, welcher billige Engrospreise hierfür vorsieht, der Ges. aber die Stromlieferung an den Staat auf die Dauer von 20 Jahren zusichert. Mit den primären u. sekundären Leitungsanlagen sind auch die zugehörigen 26 Transformationsstationen samt Transformatoren u. Messinstrumenten sowie die grosse für die Stadt Rheinfelden erstellte Gleichstrom-Umformerstation mit Accumulatoren- batterie in das Eigentum des Staates bezw. des von diesom gegründeten staatlichen Elektrizitätsunternehmens übergegangen. Die vom Staat Aargau nicht gekauften von der Ges. seiner Zeit auf Schweizerufer erbauten elektr. Leitungen, insbesondere diejenigen, welche seiner Zeit der Stromabgabe nach Baselland und nach Laufenburg gedient haben, konnten von der Ges. zu günstigen Bedingungen anderweit veräussert werden. Kapital: M. 12 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 4 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 30./12. 1899 um M. 2 000 000 zu 107.50 %. Die G.-V. v. 6./4. 1908 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 000 000. Die G.-V. v. 18./5. 1912 beschloss nochmalige Erhöh. um M. 2 000 000 (auf M. 12 000 000) in 2000 Aktien B mit Div.-Ber. für 1912 mit höchstens 5 % (also für die Zeit v. 1./7.–31./12. 1912 höchstens 2½ %), übernommen von einem Konsort. zu 125 %, angeboten M. 1 500 000 den alten Aktionären zu 135 %. Anleihen: I. M. 4 050 000 = frs. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1901, rückzahlbar zu 102 % ab 1./1. 1908; 5000 Stücke à M. 810 = frs. 1000, lautend auf den Namen der Schweiz. Kreditanstalt. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1908 bis längstens 1./1. 1932 durch jährl. Ausl. im Juli (erste 1907) auf 1./1.; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Eine hypoth. Eintragung erhielt die Anleihe nicht; doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor ihrer gänzlichen Tilg. eine andere Anleihe aufzunehmen mit besseren Rechten auf das Vermögen der Ges. Zur Aufnahme weiterer gleichberchtigter Anleihen ist die Ges. berechtigt, aber auch dies nur mit der statut. Beschränkung, dass der Gesamtbetrag der Anleihen die Höhe des A.-K. nicht überschr. darf. In Umlauf Ende 1921: M. 2 329 500. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Badisch- Rheinfeiden: Ges. - Kasse; Zürich, Basel, Genf, St. Gallen: Schweiz. Kredit- anstalt, Schweiz. Bankverein; Berlin: Berliner Handels-Ges., Deutsche Bank, Nationalbank f. Deutschl., Delbrück Schickler & Co.; Frankf. a. M.: Gebr. Sulzbach, Deutsche Bank. Kurs in Basel u. Zürich Ende 1912–1921: 100, 100, –, –, 95, –, 95, –, –, – %. II. M. 5 062 500 = frs. 6 250 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./4. 1908, rückzahlbar zu pari, Stücke à M. 810 = frs. 1000 Nr. 5001–11 250, lautend auf den Namen der Schweiz. Kreditanstalt u. an deren Order. Zs. 1./1. u. 1./7. Die Tilgung der Teilschuld- verschreib. erfolgt zum Nennwert auf 1./7. 1928, doch ist den Kraftübertragungswerken Rhein- felden das Recht eingeräumt, durch jederzeitige sechsmonatliche Kündig., die aber nicht früher als auf den 1./7. 1918 erfolgen darf, den ausgegebenen Betrag an Teilschuldver schreib. ganz oder teilweise schon früher zur Rückzahlung zu bringen. Im Falle bloss teil- weiser Rückzahlung hat die Bezeichnung der heimzuzahlenden Teilschuldverschreib. durch das Los zu geschehen. Eine hypoth. Sicherheit erhielt die Anleihe nicht. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach ges. Bestimmungen. Zahlstelle wie bei Anleihe I. Kurs in Basel u. Zürich Ende 1912–1921: 97, –, –, 93, –, 80, –, –, – %. III. M. 3 037 500 = frs. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. werden lt. G.-V.-B. 18./5. 1912 ausgegeben; emittiert 1912 M. 2 025 000. In Umlauf Ende 1921 M. 2 025 000. Kurs in Zzürieh Ende 1918–1921: 90, –, –, %. Nach vorübergeh. Störung des Zinsendienstes der Anleihen durch die Valuta konnte der Coupon v. 1./1. 1920 ab 15./5. 1920 nach Wahl der Inh. in Mark od. Franken ausgezahlt werden.