1280 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. kehr der Grossfunkstellen aufkommenden Telegr.-Gebühren wie folgt verwendet: Die Ge- bühren für die Landbeförd. fliessen dem Reiche zu. Aus dem auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühreneinn. werden zunächst sämtl. Betriebs- u. Verwaltungkosten bestritten u. den Instandhalt.-F. von Nauen u. Eilvese sowie je einem Ern.-F. für die beiden Stat. jährl. angem. Beträge zugef. Ferner wird für die beiden. Stat. je ein Tilgungs-F. gebildet, der die Abschr. der Anl. innerh. 30 Jahren vorsieht. Übersteigt der auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühren-Einnahme die für obige Zwecke aufzuwend. Summen, so hat die Ges. von den überschiess. Gebühren einen Teil an das Reich abzuführen. Die Festsetz. der Wortgeb. für die von den Stationen zu beförd. Telegramme erfolgt durch das Reichspost- Minist., jedoch ist eine 7 proz. Verzins. des in Nauen u. für den Betrieb von Eilvese in- vestierten Kapitals sowie die Bildung der gesetzl. Mindestrückl. u. die Verzins. der Oblig.- Anl. sichergestellt. Sollte der Fall eintreten, dass der nach Abzug der Ausgaben u. Rück- stellungen für Nauen und Eilvese verbleib. Betriebsübersch. der Ges. den Betrag übersteigt, der zur Ausschütt. einer Div. von 15 % auf die voll eingez. Akt. erforderl. ist, so ist der Überschuss einem besonders zu bildenden Sicherh.-F. zuzuführen, aus dem im Einver- nehmen mit dem Reichspost-Ministerium Ausgaben für bes. Aufwendungen der Stationen bestritten werden sollen. Es ist jedoch vorgesehen, dass auf diesen Fonds unter Umständen auch zur Div.-Aufbesserung zurückgegriffen werden kann. Der Sicherheits-F. fällt bei An- kauf der Stationen durch das Reich der Ges. zu. Das Reich hat ab 1. Jan. 1932 ein An- kaufsrecht auf die Grossfunkstellen Nauen u. Eilvese zu folgenden Bedingungen: Die von der Ges. u. dem Reichpost-Ministerium gemeinsam zu ermittelnden Anlagekosten werden für jedes volle Prozent Überschuss, das –— berechnet unter Zugrundelegung des von der Ges. in Nauen u. in Eilvese investierten Kapitals – die Ges. über 5 % hinaus aus ihrer Gebührenbeteiligung nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Geschäftsjahre gehabt hat, um je 20 % erhöht. Ferner ist vorgesehen, dass der Zeitwert der Anlagen beim An- kauf durch das Reich Berücksichtig. findet. Jedenfalls soll der Kaufpreis mindestens 140 % der Anlagekosten betragen. Die in den Instandhalt.-, Tilg.- u. Erneuer.-F. angesammelten Beträge sind an das Reich zurückzuzahlen. Ferner hat das Reich unter gleichen Beding. für die gesamte Dauer der Konzession ein Vorkaufsrecht. Die Konzessionen können vom Reich vor ihrem Ablauf als erloschen erklärt werden, wenn sich die Ges. erhebliche Ver- stösse gegen die Konzessionsbestimmungen zuschulden kommen lässt, oder wenn die Gross- funkstellen länger als 12 aufeinander folgende Monate für den Übersee-Verkehr betriebs- unfähig sind, sofern nicht höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Sabotage, allgemeiner Ausstand oder Versagen der Stromversorgung vorliegt. Ferner sehen die Konzessionen vor, dass die Grossfunkstellen ohne hierbei in das Eigentum des Reiches überzugehen, nach Vereinbar. einer angemessenen Entschädigung von diesem teilweise oder ganz in eigenen Betrieb übernommen werden können. Kapital: M. 55 000 000 in 50 000 Aktien à M. 1000 u. 5000 Vorz.-Akt. à M. 1000. Urspr. M. 10 000 000, von den Gründern wie folgt übernommen: Ges. für drahtlose Telegraphie m. b. H. (Telefunken) M. 9 000 000. Ges. für drahtlose Telegraphie System Prof. Braun u. Siemens & Halske G. m. b. H. M. 500 000 u. Allgem. Elektricitäts-Ges. M. 500 000. (Das Stammkapital der Telefunken-Ges. befindet sich zu gleichen Teilen im Besitz der Siemens & Halske A.-G. und der A. E. G.) Auf das Aktienkapital waren urspr. M. 5 125 000 eingezahlt. Vollzahlung ist inzwischen erfolgt. Zwecks Erweiterungen und Ergänzungen der Anlagen, die mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Technik der Nachrichtenübermittlung erforderlich waren, sowie zur Abstossung von Bank- schulden beschloss die Gen.-Versammlung v. 14./6. 1921 die Erhöh. des Aktienkapitals um M. 15 000 000 in 15 000 Aktien à M. 1000. Die neuen Akt. wurden von der Ges. für draht- lose Telegraphie m. b. H. (Telefunken) zu 115 % gezeichnet. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 5./4. 1922 um M. 25 000 000 (also auf M. 50 000 000) in 25 000 Aktien à M. 1000, zur Hälfte div.-ber. für 1922, übern. v. einem Konsort., angeb. den Aktion. zu 125 % im Verh. von 1:1 bis 15./6 1922. Die gleiche Vers. beschloss die Ausgabe von M. 5 000 000 6 % kum. Vorz.-Akt. à M. 1000 mit 10fachem Stimmrecht. Anleihe: M. 25 000 000 in 5 % Teilschuldverschr. von 1921, rückzahlbar zu 100 % ab 1926. Stücke à M. 1000. Zs. 1./2. u. 1./8. Ausl. im April jeden Jahres erstmalig 1926. Ab April 1926 verstärkte Ausl. oder Total-Künd. mit 3 monatl. Frist zulässig. An der Berliner Börse Mitte Sept. 1921 zugel. Kurs Ende 1921: 102.50 %. Bereits früher freihändig zu 99 % verkauft Geschäftsjahr: Kalenderj. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Betr.-Anlagen 21 595 348, Grundst. 441 234, Wohn- kolonie 2 000 000. Lager 2 436 600, Inventar 1, Kassa 8219, Kaut. 22 976, Staatspap. 3 000 000, Eilvese G. m. b. H. Beteilig. 8 550 000, Schuldner 35 237 603, Avale 150 000. – Passiva: A.-K. 25 000 000, Obl. 25 000 000, R.-F. 2 324 630, Tilg.-F. 3 130 733, Instandhalt.-F. 1 000 258, Ern.-F. 808 269, Talonsteuer-Rückl. 90 000, Gläubiger 12 492 672, Avale 150 000, Reingewinn 3 445 420. Sa. M. 73 441 984. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäfts-Unk. 10 939 620, Zinsen 30 309, Abschr. auf Inv. 97 288, Tilgungs-F. 532 928, Instandhaltungs-F. 1 222 874, Ern.-F. 1 073 213, Talon- steuer-Rückl. 35 000, Reingewinn 3 445 420 (davon R.-F. 172 271, Div. 3 000 000, Tant. an A.-R. 113 670, Vortrag 159 479). – Kredit: Vortrag 107 809, Geschäftsgewinn 17 268 845, Sa. M. 17 376 654.