Elekwotechniscae Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 341 Main-Kraftwerke Akt.-Ges. in Höchst am Main. Gegründet: 16./8. 1910; eingetr. 28./9. 1910. Gründer: Felten- u. Guilleaume-Lahmeyerwerke Akt.-Ges., Mülheim a. Rhein; Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co., Frankf. a. M. etc. Zweck: Erzeugung elektr. Energie u. gewerbliche Ausnützung elektr. Ströme zur Be- leuchtung und Kraftabgabe sowie jede andere Art gewerblicher Erzeugung u. Verwendung elektr. Energie, Herstell. solcher Einrichtungen u. Anlagen für eigene Rechnung und für andere sowie Beschaffung u. Betrieb der zu denselben gehörenden Apparate u. Gegenstände; Erwerbung u. Veräusserung der zu solchen Zwecken erforderlichen Patente, Erfindungen u. Erfahrungen, Grundstücke u. anderen Immobilien. Die Main-Kraftwerke wurden in den Jahren 1910/1911 erbaut. Ausser dem Grosskraftwerk in Höchst a. M. besitzt die Ges. eine Wasserkraftzentrale in Friedrichssegen a. d. L. u. das Elektrizitätswerk in Limburg a. d. L. Mit dem Elektrizitätswerk Westerwald A.-G. in Höhn, das eine grosse, die Ausnutzung um- fangreicher Braunkohlengruben bezweckende Zentrale betreibt, besteht ein langjähriger Stromlieferungsvertrag, gemäss welchem die Main-Kraftwerke Strom hauptsächlich für die Bedienung der Abnehmer im Lahn- u. Rheingebiet beziehen. Das Kraftwerk in Höchst a. M. ist mit demjenigen der Westerwald A.-G. in Höhn durch eine 50 000-Volt-Leitung ver- bunden u. auf diese Weise ist es möglich, das Gesamtversorgungsgebiet aus den beiden grossen Zentralen zu beliefern. Das Stromversorgungsgebiet der Main-Kraftwerke erstreckt sich auf die Kreise Höchst, Wiesbaden, Untertaunus, Obertaunus, Limburg, Unterlahn u. St. Goarshausen. Der mit dem Kreise St. Goar abgeschlossene Vertrag ist bisher nicht zur Ausführung gelangt. Ausserdem ist mit dem Oberlahnkreis ein Vertrag abgeschlossen worden, der den Main-Kraftwerken das Recht der Stromlieferung auch in einem Teil dieses Gebietes zusichert. Soweit mit einzelnen in vorerwähnten Kreisen liegenden Gemeiden keine Stromlieferungsverträge zustande gekommen sind, ist den Main-Kraftwerken das Durch- leitungsrecht auf hinreichend lange Zeit gewährt. Verschiedene kleinere Werke bezw. Lei- tungsnetze, die innerhalb des vorerwähnten Versorgungsgebietes belegen waren, wurden seitens der Mainkraftwerke käuflich erworben und ausser Betrieb gesetzt. Ursprünglich umfasste dieses Stromversorgungsgebiet 40 Gemeinden mit 44 000 Einwohnern. Der Vertrag mit der Frankfurter Lokalbahn A.-G. ist inzwischen dahin erweitert worden, dass diese Ges. sich verpflichtet hat, nicht nur den gesamten Strombedarf für die vorerwähnten Bahnbetriebe, sondern augh für das von ihr kontrollierte Elektrizitätswerk Homburg und den ihr konzessionierten Überlandbezirk des Obertaunuskreises bei den Main-Kraftwerken zu decken. Die Zentrale des Elektrizitätswerkes Homburg v. d. H. ist stillgesetzt. Mit Wirkung vom 1./1. 1912 wurde das seither den Körtings-Elektrizitätswerken, A.-G., Berlin gehörige Taunus-Elektrizitätswerk in Soden seitens der Main-Kraftwerke erworben. Die Stromerzeugungs- zentrale in Soden wurde stillgesetzt, während das gesamte Stromversorg.-Gebiet des früh. Taunus- Elektrizitätswerkes nunmehr aus dem Leit.-Netz der Main-Kraftwerke gespeist wird. Auch sind Verträge abgeschlossen mit dem Kreise Limburg, dem Oberlahnkreis, dem Unterlahnkreis, den Kreisen St. Goarshausen u. St. Goar Ausserdem bestehen Konzessionsverträge mit den Städten Limburg, Ober-u. Niederlahnstein, St. Goarshausen u. Caub. Die G.-V. v. 21./12.1912 beschloss das seither von d. Elektrizitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. betrieb. Elektrizitätswerk in Limburg a. L., das nur die Stadt Limburg mit Strom versorgte, mit Wirkung vom 1./4. 1913 zu er- werben. Schliesslich genehmigte die G.-V. v. 21./12. 1912 den durch Vermittelung der Elektrizitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. getätigten Ankauf des bei Friedrichssegen a. L. belegenen Elektrizitätswerks der Bergbau-A.-G. Friedrichssegen. Des weiteren haben die Main-Kraftwerke verschiedene kleinere Werke bezw. Leitungsnetze käuflich erworben. Das gesamte Stromabsatzgebiet der Main-Kraftwerke erstreckt sich somit vom Main bis zur Lahn bezw. über den Rhein. Konzessionen: Die mit den vorerwähnten einzelnen Kreisen und Gemeinden abge- schlossenen Verträge geben den Main-Kraftwerken teils auf die Dauer von 25, teils auf 30 bezw. 37 bezw. 40 Jahren das ausschliessliche Recht zur Benutzung von öffentlichen Strassen, Wege, Brücken u. Plätzen zur Führung von ober- u. unterirdischen Leitungen, u. zwar sowohl zwecks Stromversorgung der betreffenden Kreise u. Gemeinden selbst, als auch zur Führung von Leitungen, die wegen des Anschlusses von Gemeinden u. Strom- abnehmern anderer Kreise u. Gemeinden erforderlich werden. Den Kreisen u. Gemeinden steht das Recht zu, die Ortsnetze einschl. Transformatorenstationen teils zum Taxwert teils zum Buchwert abzügl. fest vereinbarter Abschreibungssätze zu erwerben, wobei indessen im Falle der Erwerbung durch die Kreise und Gemeinden diese verpflichtet sind, noch auf 10 bezw. 12 bezw. 15 bezw. 20 Jahre Strom zu noch zu vereinbarenden Bedingungen von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Ebenso bleibt den Main-Kraftwerken in diesem Falle das Durchleitungsnetz bezw. die Versorgung der Grossindustrie noch auf eine bestimmte Reihe von Jahren gewahrt. Einzelnen Kreisen u. Gemeinden sind mässige Abgaben von ½ % bis 1½ % von den Bruttoeinnahmen aus der Stromlieferung in den betreffenden Kreisen u. Gemeinden zugestanden, während in den Städten Limburg, Ober- u. Niederlahn- stein unter Berücksichtigung der grösseren Stromlieferung entsprechend höhere Abgaben zu zahlen sind. Ausser mit den genannten Kreisen u. Gemeinden sind mit einer Reihe von Grossabnehmern Stromlieferungsverträge fest abgeschlossen, die eine Stromabnahme von 16 Mill. Kwst. zum Gegenstand haben.