1396 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. lands erreicht. Das Reich wird die einzeln. Kanalstrecken nach Fertigstellung übernehmen u. sodann die Kosten für den Betrieb u. die Unterhalt. der Schiffahrtsanlagen tragen. Dagegen erhält die Neckar-Akt.-Ges. vom Reich u. den Uferstaaten für 100 Jahre das Recht zur Aus- nutzung der von ihr ausgebaut. Wasserkräfte. Nach Ablauf dieser Zeit gehen die Wasser- kraftwerke unentgeltlich auf das Reich über. Das Bauprogramm sieht die Herstellung der gesamten Anlage, u. zwar sowohl der Schiffahrtsstrasse als der Kraftwerke, innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwölf Jahren vor. Die Neckarbaudirektion hatte schon im Aug. 1920 im Auftrag u. für Rechn. des Reichs mit Grabarbeiten an je einer Teilstrecke der Seiten- kanäle für die Staustufen Neckarsulm u. Horkheim bei Heilbronn, einige Monate darauf an den Seitenkanälen zwischen Mannheim u. Heidelberg begonnnen. Diese ersten Arbeiten wurden zur Unterbring. möglichst vieler Erwerbslos. im Handbetrieb ausgeführt u. an kleinere Unternehmer übertragen. Nach Gründ. der Neckar-Akt.-Ges. ging man zum Grossbetrieb mit den leistungsfähigsten Maschinenanlagen über. Ausserdem waren zwischen Stuttgart- Cannstatt u. Esslingen schon bald nach Kriegsende die Arbeiten für die längst geplanten Neckarverleg. bei Untertürkheim durch die Stadtgemeinde Stuttgart u. bei Obertürkheim- Mettingen durch die württemberg. Flussbauverwalt. in Angriff genommen. Da diese Bauten Teile des Gesamtplans für die Neckarkanalisierung bilden, hatte die Neckarbaudirektion alsbald nach ihrer Erricht. ihre Fortführ. auf Grund besonderer Vereinbarungen zwischen dem Reich u. den beteiligten Verwalt. unter Einführ. des Maschinenbetriebs übernommen. In seiner ersten Sitzung im Nov. 1921 hat der Bauausschuss des A.-R. als ersten Bau- abschnitt des Bauprogramms für die Neckarkanalisier. die planmäss. Ausführ. der bereits begonnenen Staustufen Ladenburg u. Wieblingen, Neckarsulm u. Horkheim für Gross- schiffahrt u. Wasserkraftnutz. sowie der Staustufe Oberesslingen zunächst als Wasserkraft- anlage u. ausserdem die Fortführ. der Bauarbeiten für die Neckarverleg. bei Untertürkheim u. Obertürkheim, endgültig gutgeheissen, zu welch letzteren von der Eisenbahn-Gen- Dir. Stuttgart, der Stadtgemeinde Stuttgart u. der württemberg. Staatsstrassenverwalt. namhafte Beiträge geleistet werden. Ausserdem wurde der Bau des Kraftwerks Pfauhausen oberhalb Plochingen – ausserhalb der am 1./4. 1921 verfassungsgemäss auf das Reich übergegangenen Neckarstrecke – empfohlen. Mit dem Ausbau der in Angriff genommenen Bauten werden von der 200 km langen Gesamtstrecke rd. 60 km für die 1200 t-Schiffahrtsstrasse fertiggestellt bzw. vorbereitet u. von dem nach der Denkschrift des Reichsverkehrsminist. vom Jahre 1920 durch die Neckarkanalisier. im Jahresdurchschnitt zu erzielenden Gesamtkraftgewinn mit zus. 58 840 PS. oder jährl. 350 000 000 K W-Stunden ud. 20 000 PS. oder 125 000 000 KW- Stunden jährlich gewonnen werden. In der Neckar-Akt.-Ges. ist das für die Gewinnung wie für die Verteilung elektrischer Kraft über ein weites gewerbereiches Gebiet Südwest- deutschlands bedeutsamste Unternehmen geschaffen, doppelt bedeutsam in einer Zeit, in der die Schwierigkeiten der Kohlenversorgung ernste wirtschaftliche und sonstige Nachteile verursachen. Nach dem vollständigen Ausbau aller Werksanlagen stellt sich die Neckar-A.-G. als ein umfassendes hydro-elektr. Unternehmen dar. In der G.-V. vom 12./6. 1922 wurde genehmigt, dass die Neckar-A.-G. an einer Erhöh. des A.-K. der Grosskraftwerke Mannheim A.-G. bis zu M. 120 000 000 wie bisher sich mit 22 % beteiligt, ferner dass die Neckar-A.-G. an der Betriebsgemeinschaft mit dem Elektrizitätswerk Heilbronn u. dem Württemberg. Portlandzementwerk zu Lauffen in Form einer G. m. b. H. mit einer Stamm- einlage von M. 800 000 sich beteiligt, sodann eine Beteil. an der Grosskraftwerk Württem- berg A.-G. in Heilbronn u. der Württemberg. Landes Elektr.-Ges. m. b. H. in Stuttgart, doch soll hierüber die endgültige Beschlussfass. dem Elektrizitäts- u. Finanzausschuss des A.-R. überlassen werden. Kapital: M. 560 000 000 in 560 000 Akt. à M. 1000. Urspr. M. 300 000 000 gezeichnet. Die Aktien zerfallen in zwei Gattungen: 1. 240 000 Aktien Gruppe A, von denen 160 000 vom Reich, 80 000 vom Land Württemberg u. von württembergischen Amtskörperschaften u. Gemeinden übernommen worden sind; 2. 60 000 Aktien Gruppe B, von denen 17 500 vom Land Baden, 2500 vom Land Hessen oder von öffentlich-rechtlichen Körperschaften dieser Länder, der Rest von sonstigen Zeichnern übernommen worden sind. Es waren zunächst nur 25 % eingezahlt. Die Aktionäre wurden am 21./1. 1922 aufgefordert, die restl. 40 % zum 1./2. 1922 u. weitere 35 % zum 1./4. 1922 einzuzahlen. Die Ges. gewährt während der Bauzeit 6 Jahre lang von der Einzahl. ab Bauzinsen in Höhe von 5 %. Die Beträge, die als Bau- zinsen bzw. Div. auf die Aktien Gruppe A entfallen würden, fliessen jeweils 10 Jahre lang von einer Einzahlung auf das A.-K. ab einer Rücklage zu, die zur Verfügung der Ges. steht u. in erster Linie zur Verbilligung des Preises für die von der Ges. aus den Wasser- kraftwerken des Neckars gewonnene elektrische Arbeit zu dienen hat. Wei er erhöht lt. G.-V. v. 12./6. 1922 um M. 260 000 000 (also auf M. 560 000 000) in 260 000 Aktien à M. 1000, übern. vom Reich u. von den Ländern. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis so reichlich, dass die Ges. um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M. 350 000 000 einschl. Schuldschei- darlehen einen Betrag von insgesamt M. 450 000 000 aufzunehmen. Nachdem dieser Betrag erreicht war, wurde die Zeichnung geschlossen. Stücke à M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 500. Zs. 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. §―=――‚§‚‚‚‚‚= . 8 7 ―