Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. „. Anleihe-Betrags u. ersp. Zs. auf 1./2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit zmonatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Ver-. mögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden. Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreib. u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss § 1807 BGB im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es ist höchst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hypothek mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldver- schreib. vorbehalten bleibt. Zahlst. siehe unten. Kurs: Die Zulass. in Berlin, Frankf. a. M., Mannheim u. Stuttgart wird beantragt werden. Zur Zeichn. aufgelegt v. 11./7.–15./9. 1921 zu 99 % von den unter Zahlstellen genannten Banken. 2. In Form von Schuldscheindarlehen (sog. Handdarlehen). Diese sind ebenso, wie die 5 % Oblig., garantiert durch das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen; eine hypothekarische Sicherung ist hingegen nicht vorgesehen. Die Schuldscheindarlehen wurden wie folgt begeben: Form A. 5 % Schuldscheindarlehen, für dessen Tilg. die gleichen Bedingungen wie für die Oblig. gelten: Tilg. vom Jahre 1927 ab erstmals auf den 1./2. 1927 mit jährlich 1 % des eingegangenen Darlehenbetrags zuzüglich des durch die Rückzahlung ersparten Zinsbetrags. Gesamttilg. innerhalb 37 Jahren. Ausserordentl. Tilgungen, frühestens vom 1./2. 1927 ab, mit Zmonat. Kündigungsfrist zulässig. — Zum Kurs von 98 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also 1 % unter dem Kurs für die Oblig. Hiervon sind M. 20 350 000 begeben. Form B. 5 % Schuldscheindarlehen auf 14 Jahre fest bis 1./8. 1935, mit der Massgabe, dass, wenn dasselbe nicht spätestens bis zum 1./2. 1935 auf den 1./8. 1935 gekündigt ist, es auf weitere 5 Jahre eingegangen gilt, u. dies auch fernerhin, falls es nicht jeweils vor Ablauf dieses Zeitraums von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten ge- kündigt wird. – Zum Kurse von 98.50 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also ½ % unter dem Kurs für die Obl. Hiervon sind M. 63 800 000 begeben. Die Zs. werden halbjährl. je auf 1./2. u. 1./8. durch Überweisung bezahlt. Die Verzins. beginnt am 1./8. 1921. II. In der G.-V. v. 12./6. 1922 wurde der A.-R. ermächtigt, über die Ausgabe weiterer M. 600 000 000 Teilschuldverschreib. Beschluss zu fassen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Noch nicht eingeford. 75 % des A.-K. 225 000 000, Anlagen im Bau 34 233 892, Übertrag von Gewinn u. Verlust 18 591 479, Beteil. an der Grosskraftwerk Mannheim A.G. 6 590 000, Geschäftseinricht. 14 070, Kassa 1269, Bank- u. Giroguth. 365 913 707, unverzinsl. Reichsschatzanweis. 140 239 077, sonst. Forder. 3 494 702. – Passiva: A.-K. 300 000 000, Neckaranleihe, u. zwar: a) Teilschuldverschr. 375 000 000, b) Schuldscheindarlehen, unkündbare 20 350 000, c) do. auf 1./8. 1935 kündbare 63 800 000, Bau-Zs. 1 672 291, sonst. Kredit. 2 998 262, Rückst. für Gründungkosten 20 000 000, do. für Zs. aus Teilschuldverschreib. u. Schuldscheindarlehen 9 081 132, do. für Steuern u. Sporteln 1 176 513. Sa. M. 794 078 199. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Bau-Zs. 1 672 291, Zs. für Neckaranleihe 9 081 132, allg. Unk. 1 973 626, Unk. bei der Ausg. der Neckaranleihe 14 518 699, Steuern 1 066 902. – Kredit: Zs. 9.721 173, Übertrag auf Anlagen im Bau 18 591 479. Sa. M. 28 312 652. Dividende 1921 (Baujahr): 5 %. Vorstand: Ministerialrat Dr. Otto Hirsch, Strombaudirektor Otto Konz, Ober-Reg.-Bau-Rat Fritz Landwehr, Stuttgart. Aufsichtsrat: (50) Dr. jur. Paul Kirschstein, Staatssekretär im Reichsverkehrsminist., Dr. ing. Ernst Ottmann, Ministerial-Dir. im Reichsverkehrsminist., Erich Block, Ministerial- Dir. im Reichsverkehrsminist., Rud. Schulze, Geh. Ober-Reg.-Rat u. Abteil.-Leiter im Reichs- finanzminist., Wilh. Lenzmann, Ministerialrat im Reichsschatzminist., sämtl. in Berlin; Rich. von Leibbrand, Präs., Vorstand der Ministerial-Abt. für den Strassen- u. Wasserbau, Stuttgart; Otto Müller, Ministerialrat im Finanzminist., Stuttgart; Dr. Rud. Fuchs, Ministerial- Dir. im Arbeitsminist., Karlsruhe; Karl Spiess, Oberbaurat bei der Strassen- u. Wasserbau- Dir., Karlsruhe; Gust. Balser, Ministerialrat im Finanzminist., Darmstadt; Oberbürgermstr. Karl Lautenschlager, Stuttgart; Prov.-Dir. Geh. Rat Best, Darmstadt; Gen.-Dir. Jaeger, Mannheim; Ministerialrat Koenigs, Reichsverkehrs-Ministerium, Berlin; Oberbürgermeister r. Max von Mülberger, Esslingen; Schultheiss Seeber, Kochendorf; Oberamtmann Benjamin Richter, Esslingen; Oberbürgermeister Dr. Kutzer, Mannheim; Erster Bürgermeister Ritter, Mannheim; Oberreg.-Rat Dr. Rud. Widmann, Württ. Gesandtschaft, Berlin; Bürgermstr. Daniel Sigloch, Stuttgart; Oberreg.-Rat im Minist. des Innern Cronberger, Karlsruhe; Gew.-Sekretär Karl Gengler, Stuttgart; Flaschnermeister Otto Henne, Tübingen; Ministerialrat im Reichs- verkehrs-Ministerium van Heys, Berlin; Oberbaurat im Finanzminist. Ickes, Darnstadt; Ckonomierat Wilh. Vogt, Gochsen O.-A. Neckarsulm; Dr. ing. Rich. Drach, Heidelberg; Bürgermstr. Dr. Leist, Neckargemünd; Ferd. Bausback, Dir. der Württ. Vereinsbank., Stuttgart; Alfred Federer, Dir. d. Disconto-Ges., Fil., Stuttgart; Herbert Gutmann, Dir. d. Commerz- u. Privatbk., Fil., Stuttgart; Phil. Helbing, Dir. d. Dresdner Bk., Fil., Stuttgart; Gustav Nollstadt,