1954 Farben- und Bleistift-Fabriken etc. Mittel erforderlich sind. Weiterhin nahm die Ges. Beteilig. an der Dr. Alexander Wacker Gesellschaft für elektrochemische Industrie G. m. b. H. in München (St-Kap. M. 75 000 000, wovon die I.-G.-Firmen die Hälfte des Kap. besitzen). Diese Ges. baut zus. mit dem Reiche die 40 000 Ps ergebende Wasserkraft der unteren Alz bei Burghausen aus. ÜUber die In- teressengemeinsch. mit den Firmen Leopold Cassella & Co. G. m. b. H. byw. Kalle & Co. Akt.- Ges. sieche dieses Handb. 1921/22 I. Die Höchster Farbwerke besitzen mit Ausnahme weniger Stücke das A.-K. der Kalle-Ges., Cassella & Co., davon M. 800 000. Auch besitzen die Höchster Farbwerke die Mehrheit des M. 8 000 000 betragenden A.-K. der Akt.-Ges. für Stickstoffdünger in Knapsack, sowie die Mehrheit der Akt. der China-Export-Import- u. Bank-Co. in Hamburg. Die G.-V. v. 31./5. 1916 genehmigte den Abschluss einer neuen Interessengemeinschaft mit der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik in Ludwigshafen, den Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. in Leverkusen, der A.-G. für Anilinfabrikation in Berlin-Treptow, der Leopold Cassella & Co. G. m. b. H. in Frankf. a. M., der Kalle & Co. A.-G. in Biebrich, sowie auch den Chemischen Fabriken vorm. Weiler-ter Meer in Uerdingen und der Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron in Frankf. a. M. für die Dauer von 50 Jahren, also bis 31./12. 1965, er- richtet auf der Grundlage, dass die Selbständigkeit der Gesellschaften erhalten bleibt und die Gewinne vom 1./1. 1916 ab – im Ausgleich mit der Chemischen Fabrik Griesheim- Elektron vom 1./1. 1917 ab – nach bestimmten Quoten aufgeteilt werden. (Siehe auch Bad. Anilin u. Sodafabrik). Der schlüsselmässige Anteil an dem gemeinschaftlichen Er- gebnis der Gemeinschaft beträgt für die Höchster Farbwerke bis Ende 1925 24, 820 %, für die Rest- dauer der I.-G. 25,019 %. In dieser Beteilig. ist auch der auf die Firma Kalle & Co., Akt.-Ges., Biebrich a. Rh. entfallende Anteil inbegriffen, deren Aktien die Farbwerke bis auf einige wenige Stücke besitzen. Für die Firma Leopold Cassella & Co., G. m. b. H., beträgt der Anteil am gemeinschaftl. Gewinn der I.-G. 9,813 % u. ermässigt sich vom Jahre 1926 ab auf 9.152 %. Als die I.-G. gegründet wurde, wurden einzelnen Firmen gewisse Sondergebiete vorbehalten u. für eine längere Übergangszeit die Gewinne aus ihnen von der allg. Ver- rechnung ausgenommen. Für die Farbwerke war ihre auf Carbid beruhende Fabrikation von Stickstoff, synthetischer Essigsäure u. Aceton Sondergebiet. Um den Zusammenschluss der I.-G.-Firmen noch enger zu gestalten, ist der am 18./8. 1916 abgeschloss. I.-G.-Vertrag durch G. V. B. vom 4./12. 1920 bis 31./12. 1999 verlängert worden u. kann seine Auflösung nur durch G.-V.-B. u. zwar mur durch eine Mehrheit von des vertreten. Kap. erfolgen. Die Verlängerung ist zum Schutz gegen die Auslandskonkurrenz bezw. Überfremdungsgefahr geschaffen. Weiter dient der Vertrag engster Zusammenfassung der Organisationen in Einkauf, Verkauf u. Verwaltung sowie auf den Fabrikationsgebieten. Kapital: M. 470 000 000 in 440 000 St.-Aktien à M. 1000, auf Inhaber oder Namen lautend, u. in 30 000 3½ % Nam.-Vorz.-Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1920, begeben zu 100 %. Die Aktien können auf Inh. u. wieder auf Namen umgeschrieben werden, es ist hierfür eine Gebühr von 50 Pf. pro Aktie zu zahlen. Die Übertragung der Nam.-Aktien erfolgt durch Indossament; sie ist bei nicht vollgezahlten Aktien an die Zustimmung des A.-R. gebunden. Urspr. M. 8 500 000, 1879 auf M. 10 000 000, 1882 auf M. 15 000 000 erhöht. Die G.-V. v. 6./5. 1899 beschloss weitere Erhöh. um M. 2 000 000. Dann lt. G.-V. v. 6./5. 1904 Erhöh. um M. 3 000 000. Sodann beschloss die G.-V. v. 15./10. 1904, das A.-K. weiter um M. 5 500 000 zu erhöhen. Die G.-V. 9./5. 1908 beschloss die Erhöh. des A.-K. um M. 10 500 000. Die G.-V. v. 9./5. 1914 beschloss Erhöh. um M. 14 000 000. Im Anschluss an den Beitritt zu der Interessengemeinschaft der Anilinfabriken (s. oben) beschloss die G.-V. v. 31./5. 1916 die Erhöh. des A.-K. um M. 4 000 000. Weitere Erhöh. beschloss die a. o. G.-V. v. 8./12. 1917 um M. 36 000 000. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 15./11. 1919 um M. 90 000 000, in 90 000 Akt. à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1920. Gleichzeitig erfolgt die Ausgabe von M. 72 000 000 in 72 000 3½ % Vorz.-Akt. à M. 1000. Durch G.-V.-B. v. 14./5. 1921 sind von den M. 72 000 000 Vorz.-Akt. M. 42 000 000 in St.-Akt. umgewandelt worden, während den verbliebenen Vorz.- Akt. zehnfaches Stimmrecht verliehen wurde. Die gleiche G.-V. erhöhte das Kap. um M. 178 000.000 in 178 000 St-Akt. à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1921. Diese St.-Akt. u. M. 2 000 000 der in St.-Akt. umgewandelten Vorz.-Akt. übern. von einem Konsort. unter Führung von S. Bleichröder, Berlin, zu 107 %, angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 1:1 von Mitte Mai bis 15./6. 1921 zu 107 %, wovon 25 % £ 7 % Aufgeld sofort, 50 % am 1./10. u. 25 % am 1./12. 1921 zahlbar sind. Die restl. M. 40 000 000 St.-Akt. benötigte der Konzern zur Übernahme der auf seinen Teil entfallend. Cassella-Anteile. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 9./1. 1922 um M. 40 000 000 in 40 000 St.-Akt. à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922, begeben an ein Konsort. zu pari zur freihänd. Verwertung im Interesse der Ges. Begründung findet diese Kap.-Erh. damit, dass der der Ges. erwachsene Schaden des Oppauer Unglücks zwar gedeckt ist, doch erfordere der Wiederaufbau weit grössere Mittel. Anleihe: M. 10 000 000 in ab 1./1. 1906 4 % (bis dahin 4½ %) Teilschuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 103 %, unkündbar bis 31./12. 1905, 200 Stücke Reihe A Nr. 1–200 à M. 5000, 9000 Stücke Reihe B Nr. 1–9000 à M. 1000. Die Teilschuldverschreib. A Nr. 1–200 und B Nr. 1–4000 lauten auf Namen des Bankhauses S. Bleichröder. die Teilschuldverschreib. B Nr. 4001–9000 auf den der Deutschen Bank beide in Berlin, sind auf Ordre gestellt und mittels Blanko-Giro übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1906 in längstens 27 J. durch jährl. Ausl. im Okt. (zuerst 1905) auf 2./1. (zuerst 1906); verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Die Ges. hat sich verpflichtet, Schuldverschreib. nicht über die Höhe ihres jeweilig eingez. A.-K. hinaus auszugeben. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt,