2270 Gas-Gesellschaften. Die Ges. besitzt eine Gaszentrale u. 14 Gaswerke, die auf Grund der abgeschlossenen Liefer.- Verträge zu nahezu ausschliesslicher Versorg. der angeschlossenen Gemeinden berechtigt sind. 1. Gaszentrale Niederschlesien in Waldenburg-Altwasser mit Anschlüssen nach 27 Ge- meinden (Liefer.-Verträge mit 24 Gemeinden bis 1936, mit 3 Gemeinden bis 1952), 2. Gas- werk in Cuxhaven (Liefer.-Vertr. bis 1929), 3. do. in Horchheim mit Anschlüssen nach 3 Gemeinden (Liefer.-Verträge mit 2 Gemeinden bis 1924, mit 2 Gemeinden bis 1929), 4. do. in Eschweiler (Liefer-Vertrag bis 1924), 5. do. in Gardelegen (Liefer.-Vertrag bis 1928), 6. do. in Hirschberg i. Schl. mit Anschluss nach 1 Gemeinde (Liefer.-Verträge bis 1922 und bis 1930), 7. do. in Merzig (Liefer.-Vertrag bis 1934), 8. do. in Niedermendig mit Anschluss nach 1 Gemeinde (Liefer.-Verträge bis 1949), 9. do. in Bad Oeynhausen mit Anschlüssen nach 2 Gemeinden (Liefer.-Verträge bis 1935), do. in Peitz (Liefer.-Vertrag bis 1941), 11. do. in Schleswig (Liefer.-Vertrag bis 1930), 12. do. in Schmiedeberg i. R. mit Anschlüssen nach 2 Gemeinden (Liefer.-Verträge mit 1 Gemeinde bis 1925, mit 2 Gemeinden bis 1942), 13. do. in Vallendar (Liefer.-Vertrag bis 1929), 14. do. in Warmbrunn mit Anschlüssen nach 4 Ge- meinden (Liefer.-Verträge mit 1 Gemeinde bis 1981, seitens 3 Gemeinden sind die Liefer.- Verträge unkündbar), 15. do. in Kronstadt in Russland (Liefer.-Vertrag bis 1922). Der Ges. gehört weiter die Zechengasleit. von Zeche Rheinelbe nach Zeche Eickel. Ausserdem ist die Ges. Eigentümerin einer an die Tochterges. Akt.-Ges. Vulkan verpachteten Fabrikations- werkstatt in Köln-Ehrenfeld und eines zurzeit vermieteten Geschäftshauses in Köln. Nach Ablauf der Verträge bleibt der Ges. in elf Gemeinden das dauernde unbeschränkte, aber nicht mehr ausschliessliche Recht zur Gaslieferung. In 19 Fällen sind die Gemeinden nach Ablauf der Verträge, in einem Falle auch schon nach Ablauf des 5., 10., 15., 20. u. 25. Ver- tragsjahres zum Erwerb der auf ihren Gebieten liegenden Werke u. Anlagen berechtigt, zum Teil verpflichtet. Der Erwerb erfolgt in einer Gemeinde zum Teil unentgeltlich, in elf Gemeinden zu einem aus dem Durchschnitt von Sach- u. Nutzwert festzustellenden Preise, in einer Gemeinde nach Massgabe des Nutzwertes. In drei Gemeinden soll der Kaufpreis durch Sachverständige, in zwei Gemeinden durch freie Vereinbarung festgesetzt werden. Bei Nichtankauf der Werke läuft der Vertrag in sieben Gemeinden auf jeweils fünf oder zehn Jahre weiter. In elf Gemeinden ist im Falle des Nichtankaufs der Werke oder wenn die betreffenden Gemeinden nicht auch weiterhin das von ihr benötigte Gas von der Ges. beziehen, der Ges. das Recht auf Gasversorgung im freien Wettbewerb zugesichert. Auf Grund der Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas u. Leitungswasser vom 1./2. 1919 ist es möglich ge- wesen, die laufenden Verträge den gestiegenen Produktionskosten, insbes. den erhöhten Kohlenpreisen derart anzupassen, dass die Lebensfähigkeit der Gaswerke u. eine gewisse Stetigkeit ihrer Erträgnisse gewährleistet erscheint. Mit Ausnahme der Gaszentrale Nieder- schlesien, die ihr Gas von der konsol. Fuchsgrube bezieht, u. der Werke in Horchheim u. Vallendar, die ihr Gas von der Stadt Koblenz erhalten, erzeugen die Werke der Ges. das von ihnen gelieferte Gas selbst. Soweit die Ges. das von ihr gelieferte Gas nicht selbst erzeugt, sind ihre Versorg.-Verträge den jeweiligen Liefer.-Verträgen angepasst; insbes. ist die konsol. Fuchsgrube auf Verlangen der Ges. verpflichtet, ihr bis zum Jahre 1961 Gas zu liefern. Wegen des Gaswerks in Kronstadt in Russland schweben Entschädig.-Ansprüche der Ges. gegen das Reich. In den in Deutschland gelegenen Werken der Ges. werden zurzeit insges. 90 Angestellte u. durchschnittl. 275 Arb. beschäftigt. Kapital: M. 26 000 000 in 26 000 St.-Aktien à M. 1000. Urpr. M. 100 000, erhöht lt. G.-V. v. 15./6. 1887 um M. 250 000, lt. G.-V. v. 28./3. 1888 um M. 650 000, It. G.-V. v. 30./6. 1890 um M. 500 000, lt. G.-V. v. 29./6. 1893 um M. 500 000, lt. G.-V. v. 29./6. 1896 um M. 500 000 u. lt. G.-V. v. 29./6. 1898 um M. 3 000 000. Die G.-V. v. 21./5. 1901 beschloss weitere Erhöh. um M. 2 500 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./5. 1920 um M. 4 000 000 in 4000 Vorz.-Aktien à M. 1000, ausgestattet mit 6 % Vorz.-Div. ab 1./1. 1920 u. Nachzahl.-Anspruch, übernommen von der Deutschen Bank zu 107 %, angeboten den St.-Aktion. im Verh. 2: 1 bis 31./7. 1920 zu 112 % zuzügl. 6 % Stückzs. ab 1./1. 1920. Die bestehenden Vorz.-Aktien sind It. G.-V. v. 23./2. 1922 in St.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922 umgewandelt. Weiter erhöht lt. gleicher G.-V. um M. 14 000 000 in 14 000 St.-Akt. à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922, übern. von einem Konsort. (Deutsche Bank, Berlin) M. 10 000 000, davon 4000 St.-Akt. den bisher. Vorz.- Aktionären im Verhältnis 1: 1 u. 4000 St.-Akt. den bisherigen St.-Aktionären im Verhältnis 2:1 zu 227 % angeb. Weitere M. 4 000 000 St.-Akt. sind zu 227 % an die Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. zwecks Abgabe an die mit der Ges. in Verbind. stehenden Gemeinden bis zu M. 3 000 000 begeben. Die übrigen M. 2 000 000 wurden für Rechnung der Ges. unter Gewinnbeteiligung des Konsort. verwertet. Lit. gleicher G.-V. erhöht um M. 10 000 000 in Vorz.-Akt., die mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. ?fachem Stimmrecht aus- gestattet sind: im Falle der Liquid. der Ges. vorab rückzahlbar mit 112 %. Die Durchführ. dieser Kap.-Erhöh. ist bis auf weiteres nicht beabsichtigt. Anleihen: I. M. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 103 %, 5000 Stücke à M. 1000, auf Namen der Berg. Mark. Bank in Elberfeld u. durch Blanko- indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u 1./10. Tilg. ab 1905 in längstens 33 Jahren durch jährl. Ausl. am 1./3. auf 1./10.; die Ges. hat das Recht, die Tilg. jederzeit zu verstärken oder den ganzen Anleiherest zur Rückzahl. zu bringen. Eine besondere hypothek. Sicherheit erhielt die Anleihe nicht, sodass ihre Inhaber keine besseren Rechte auf das Vermögen der Ges. besitzen, wie alle übrigen Gläubiger; dagegen darf die Ges. bis zur völligen Rückzahl. der