Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2765 nehmen. Diese Entschädigung hat dem Kapitalswert zu entsprechen, der sich aus dem durchschnittlichen Reinertrag der 5 besten von den 7 letzten Jahren auf Grund einer 4½ % Verzinsung ergibt; doch darf sie keinesfalls weniger als das nachweislich aufgewendete Anlagekapital betragen. Falls die Regierung nur den Betrieb der Bahn übernimmt, so hat die Jahresrente dem siebenjährigen Durchschnitt der Reineinnahme gleichzukommen u. mind. 4 % des Anlagekapitals zu betragen. Ausser der Bahn betreibt die Ges. auch den Gross-Blankenbacher Ringofen, das Tonwerk Langenborn bei Schöllkrippen, den Steinbruch Hahnenkamm u. Zementwaren-Fabrikation (Trottoirplatten, Zementkunststeine, Toreinfahr- steine, Zementröhren, Treppenstufen); doch sind dies nur Nebenbetriebe, während das Unter- nehmen und seine Rentabilität hauptsächlich auf den Bahnbetrieb angewiesen sind. Die Zzementwarenfabrik Kahl wurde 1904 zum Buchwert verkauft. Zweck: Erwerb u. Fortbetrieb der von dem Ing. u- Eisenbahnbau- u. Betriebsunternehmer Herm. Christner auf Grund der Allerh. Genehm.-Urkunde v. 17./9. 1897 errichteten Lokalbahn von Kahl a. M. nach Schöllkrippen zwecks Beförder. von Personen u. Gütern mittels Dampfbetriebes. Länge 23.10 km. Es wird geplant die Bahn von Schöllkrippen nach Lohrhaupten-Partenstein zu verlängern. Die Erlaubnis zur Vornahme der allg. Vor- arbeiten für das bayer. u. das preuss. Staatsgebiet wurde bereits erteilt. Kapital: M. 1 260 000 in 1260 Aktien M. 1000. Anleihe: M. 500 000 in 4 % Partial-Oblig. v. 1899, auf Namen von H. Christner lautend, rückzahlb. zu 101 %, Stücke à M. 1000. Zs. 2./. u. 1./7. Tilg. seit 1906 bis längst. 1946 durch jährl. Ausl. von 1 % u. ersp. Zs. im Juli (zuerst 1905) auf 2./1. (zuerst 1906); ab 1./1. 1910 ver- stärkte oder vollst. Tilgung mit 3 monat. Künd. zulässig. Sicherheit: Hypothek zur ersten Stelle auf Bahn u. alle sonstigen Immobilien u. Anlagen zu Gunsten der Deutschen Effecten- u, Wechsel- Bank zu Frankf. a. M. als Pfandhalterin u. Zahlstelle. In Umlauf Ende 1921: M. 382 000. Verj. der Coup. 4 J. (F.), der Stücke 10 J. (F.). Kurs in Frankf. a. M. Ende 1912–1921: 97.75, 92, 94*, –, 90, –, 90*, 92, 90, 90 %. Zugel. Ende Mai 1904; Einführ.-Kurs 1./6. 1904: 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Jan.-April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. weitere Rückl., bis 4 % Div., vom Ubrigen 10 % Tant. an A.-R. (mind. jedoch M. 5000), vertragsm. Tant. an Vorst. u. Angest., Überrest zur Verf. der G.-V., welche auch Spez.-Res. dotieren kann. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Eisenbähnanlage 1798 714, Industrieanlage 244 590, Debit. 560 049, Eff. 51 500. – Passiva: A.-K. 1 260 000, Obl. 382 000, R.-F. 105 247, Kredit. 581 316, Gewinn 326 291. Sa. M. 2 654 854. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Eisenbahnbetrieb 1 869 419, Obl.-Zs. 20 000, Industrie- betriebe 1 258 515, Reingewinn 326 291. – Kredit: Vortrag 25 044, Eisenbahnbetrieb 2 057334, Industriebetriebe 1 391 847. Sa. M. 3 474 226. Kurs der Aktien Ende 1912–1921: 118, 110.40, 111*, –, 100, 100, 110*, 115, 118, 140 %. Zugel. Ende Mai 1904; Einführ.-Kurs 1./6. 1904: 128 %. Notiert Frankf. a. M. Dividenden 1912–1921: 6½, 6½, 4, 4, 10, 8, 8, 8, 6, 10 % C.-V.: 4 J. (K.) Direktion: Friedr. Sander. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Ing. Herm. Christner, Bad Nauheim; Stellv. Rentier Aug. Brüning, Hanau; Bank-Dir. David Weis, Frankf. a. M. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank. Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft, Berlin, N. W. 7, Neue Wilhelmstrasse 1. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats v. 25./2. 1915 hat der Staatssekretär des Reichskolonialamts die Ges. von der Verpflichtung befreit, eine Bilanz, eine Gewinn- u. Verlustrechnung u. einen Geschäftsbericht für die Geschäftsjahre 1915–1919 aufzustellen u. der Hauptversammlung vorzulegen. Seit Kriegsausbruch hörte die regelmässige Verbindung mit dem Schutzgebiete auf. Das Gebiet der Bahn befindet sich in feindlichen Händen. Gegründet: 19./6. 1906 als Kolonial-Ges.; auf Grund des vom Reichskanzler durch Erlass vom 21./2. 1907 genehmigten Ges.-Vertrages sind ihr durch Beschluss des Bundesrats vom 17./1. 1907 die Rechte einer juristischen derson verliehen worden. Zweck: Der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb einer Eisenbahn von Duala nach dem Manengubagebirge im Deutschen Schutzgebiet Kamerun auf Grund der vom Reichskanzler am 13./6. 1906 erlassenen Konzession. Die Ges. war berechtigt: a) den Betrieb der ganzen Bahn oder einzelner Strecken zu verpachten oder Anderen zu überlassen, b) Konzessionen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fortsetzungs-, Neben-, Zweig- u. Anschluss- linien zu erwerben, c) Liegenschaften und Bergwerksgerechtsame sowie sonstige Rechte jeder Art zu erwerben u. zu verwerten, d) Hafenanlagen und Lagerhäuser selbst oder durch Andere zu bauen, auszurüsten und zu betreiben, auch zu pachten und zu verpachten, e) alle sonst zur Erfüllung dieser Aufgaben dienlichen Anlagen und Geschäfte jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und zu veräussern, auch sich an Unternehmungen Anderer in jeder zulässigen Form zu beteiligen, f) Zweignieder- lassungen im Deutschen Reich oder in den Deutschen Schutzgebieten zu errichten. Über die der Ges. auf 90 J. erteilte Konzess. s. Jahrgang 1920/21 des Handbuches.