2802 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. der Verband spät. 2 volle Jahre vor dem jedesmal. Erwerbstermine der Unternehmerin zu erklären, ohne von der einmal abgegebenen Erklärung wieder zurücktreten zu dürfen. Der Ermittelung des Erwerbspreises wird das jährl. Einkommen zu grunde gelegt, welches das Unternehmen im Durchschnitt der letzten 5 vollen Geschäftsj., rückwärts von dem Über. nahmetage an gerechnet, gebracht hat. Von dem ermittelten Durchschnitt wird beim Erwerb seitens der Gemeinden der 25fache Betrag gezahlt. Macht der Verband von dem ihm zu- stehenden Rückkaufsrechte keinen Gebrauch, so gehen bei dereinstigem Ablauf der Genehm. für den Betrieb der Bahn, der Bahnkörper u. die Bahnhöfe nebst Zubehör unentgeltl. in das Eigentum des Verbandes über. Der Unternehmerin verbleiben jedoch die Krafterzeugungs- u. sonst. Betriebsstätten, sowie die etwaigen Verwalt.-Gebäude nebst Einricht. u. Zubehör, endlich die bewegl. Ausrüstung der Bahn u. sonst. dem Bauunternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmete Sachen u. Rechte. Falls der Verband von dem Recht, das der Unter- nehmerin verbleibende Eigentum zu erwerben, Gebrauch macht, so gilt als Erwerbspreis der Sachwert (Taxe) mit einem Zuschlage von 10 %. Der Verband kann aber auch die Wiederherstell. des früheren Zustandes der von der Unternehmung benutzten Strassen etc. auf Kosten der Ges., nötigenfalls unter Beseitig. der in die Strassen eingebauten Teile der Bahnanlage, verlangen. Die Erwerbstermine für die neuen Linien sind dieselben wie für die älteren Linien. Für den Erwerb des auf Wilmersdorfer Gebiet liegenden Teils der Strecke Wittenbergplatz— Nürnberger Platz durch den Verband Gross-Berlin gelten im wesentl. dieselben Bedingungen wie für den Erwerb der Stammlinie, ebenso kann auch der Erwerb des Teils Spittelmarkt bis Nordring der Linie Potsdamer Platz–Nordring u. des auf Charlottenburger Gebiet liegenden Teils der Strecke Wittenbergplatz–Nürnberger Platz im wesentl. zu den gleichen Bedingungen erfolgen, wie der der Linie Potsdamer Platz–sSpittelmarkt. Bei Erwerb der Teilstrecke Reichskanzlerplatz–Gemarkungsgrenze der Westendlinie wird nach d Verhältnis der Streckenlängen nur % des für den Erwerb der Stammlinie auf Charlottyhburger Gebiet zu zahlenden Kaufpreises, mindestens aber der Buchwert vergütet. Für die Linie Wittenberg, platz–Kurfürstendamm ist als Erwerbspreis der jeweilige Buchwert zu vergüten. Mit der Begründung der Einheitsgemeinde Berlin gingen alle dem Verband Gross-Berlin zustehenden Rechte anf die Einheitsgemeinde über. Kapital: M. 110 000 000 in 90 000 St.-Aktien (Nr. 1–90 000) und 20 000 Vorz.-Aktien (Nr. 1 bis 20 000) à M. 1000. Ursprünglich Aktienkapital M. 12 500 000 in St.-Aktien. Bis zum Jahre 1913 erhöht bis auf M. 60 000 000. Näheres hierüber siehe Jahrgang 1921/2. Die G.-V. v. 24./3. 1914 beschloss, das A.-K. weiter um M. 20 000 000 zu erhöhen. Diesem Beschlusse gemäss sind, nachdem die bisher mit 25 % eingezahlten M. 10 000 000 St.-Aktien vollgezahlt u. in 5 %ige Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 umgewandelt worden sind, M. 10 000 000 Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20 000 u. M. 10 000 000 St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 zur Ausgabe gelangt. Diese M. 10 000 000 St.-Aktien wurden mit Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektr. Ficht- u. Kraftanlagen A.-G. begeben; restl. 7 5 % am 1./1. 1919 eingez. Ein von der Deutschen Bank geführtes Konsort. hat von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. die jetzt vollge- zahlten Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 erworben sowie die neugeschaffenen Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 gezeichnet. Die durch die Ausgabe der Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 ent- stehenden Kosten gingen ganz, die durch die Vollzahl. der Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 sowie die Ausgabe der neuen mit 25 % eingezahlten St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 entstehenden Spesen bis zum Betrage von M. 475 000 zu Lasten des Konsortiums. Der Erlös aus der Vollzahlung auf die Vorzugs-Aktien Nr. 1–10 000 sowie aus der Ausgabe der neuen M. 10 000 000 St.-Aktien diente zur teilweisen Beschaff. der Mittel, die zur Bezahl. der für den Bau der Strecken Wittenbergplatz–Kurfürstendamm, Wittenbergplatz–Nürnberger Platz u. der Strassenbahnverlängerung bis zum Wagnerplatz in Lichtenberg noch fällig werdenden Ausgaben u. zur Abdeckung der für den Bau dieser Linien im Jahre 1913 entstandenen Bankschuld erforderlich sind. Das auf die Vorz.-Aktien Nr. 10001–20000 eingezahlte Kapital soll zur teilweisen Beschaffung der Geldmittel für die Strecke Gleisdreieck-–Wittenbergplatz dienen. Bis zur Eröffnung des Betriebes auf dieser Strecke, längstens bis 31./12. 1922, erhalten diese Vorz.-Aktien (Nr. 10001–20 000) 5 % Bauzs. vom 1./4. 1914 ab. Hinsichtlich der in Vorz.-Aktien (Nr. 1–10000) umgewandelten Aktien ist mit dem Konsort. als deren Inhaber die Vereinbarung getroffen worden, dass die Stücke für das Geschäftsj. 1914 nur dreiviertel div.-ber. sind u. mit dieser Massgabe weiterbegeben werden sollen. Die neuen St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 erhalten vom 1./1. 1914 ab Div. auf die jeweils erfolgte Einzahl. Für die Vorz.-Aktien gelten folg. Bestimmungen: Die Vorz.-Aktien erhalten jährl. eine Vorz.-Div. von 5 % u. zwar derart, dass, wenn für ein Geschäftsj. nicht volle 5 % verteilt werden, der fehlende Betrag aus dem Reingewinn der folg. Jahre vor Verteil. einer Div. auf die St.-Aktien nachgezahlt wird. Das Nachzahlungsrecht haftet an dem Div.-Schein des Jahres, aus dessen Gewinn die Nachzahl. bestritten wird. Reicht der zur Verf. stehende Betrag zur Zahlung der Rückstände u. einer 5 %igen Vorz.-Div. für das verflossene Geschäftsj. nicht aus, 80 gelangen zunächst die Div. für das zuletzt abgelaufene Geschäftsj., sodann die Rückstände, u. zwar zuerst die ältesten, zur Auszahl. Im Falle der Liquid. erhalten von dem nac Berichtig. der Schulden verbleibenden Vermögen zunächst die Inhaber der Vorz.-Aktien den Nennwert ihrer Aktien zuzügl. eines Aufschlages von 10 % u. die etwa aus den Vorf. sich ergebenden Fehlbeträge an der Jahresdiv. von 5 % u. ferner 5 % Zs. vom Nennwert ihrer Aktien für den bis zur Auszahl. der Beträge bereits abgelaufenen Teil des Geschäftsj. Die