Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2807 weitere 10 Jahre gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von M. 1500 für jeden km Bahn in Pacht zu nehmen. In den meisten Konzessionsverträgen ist vorgesehen, dass während der Dauer der Konzessionen Konkurrenzbahnen nicht zugelassen werden. Beim Ablauf der Konz. gehen alle innerhalb des betr. Kreises bezw. innerhalb der betr. Stadt befindl., auf den Betrieb der elektr. Bahnen bezügl. Anlagen nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Ein anderer Teil kann von den Wegeeigentümern zum Taxpreis übernommen werden (siehe auch unten). Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden partizipieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum und für eine kurze Strecke in der Stadt Gelsenkirchen ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Hfd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine höhere Gewinnbeteiligung als die Abgabe für Unterhaltung des Pflasters in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unterhalten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linden- Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Ubernahme der Anlagen abweichende Vereinbarungen. Im Jahre 1911 sind Verhandlungen zur weiteren Ausräumung der noch bestehenden Heimfallrechte von Erfolg gewesen. Durch Vertrag mit der Stadt Bochum ist für das Gebiet von Gross-Bochum das Heimfallrecht jetzt ebenfalls endgültig beseitigt. Damit ist nunmehr auch für das Gebiet von Gross-Bochum das Hindernis Weggefallen, dass der weiteren Verkehrsentwicklung für dieses Gebiet entgegen stand. Dementsprechend verstärkte die Ges. nunmehr auch im Bochumer Gebiet ihr Netz, dem Verkehrsbedürfnis folgend, teilweise durch Ausbau zweiter Gleise, teilweise durch Bau neuer rentabler Strecken. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht 1899 um M. 5 000 000 begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle Em.-Kosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären zu 105 %. Die Majorität der Aktien befindet sich seit 1914 im Besitz der Bochum-Gelsenkirchener Bahn-Ges. m. b. H., deren St.-Anteile die Städte Bochum u. Gelsenkirchen, die Prov. Westfalen und das Rheinisch- Westfäl. Elektrizitätswerk in Essen besitzen. Teilschuldverschreibungen: M. 3 000 000 in 4½ % Oblig. von 1902, Stücke à M. 1000, zu 103 % rückzahlbar, lautend auf den Namen des Bankhauses von Koenen & Co. in Berlin. Zs. 2./1. u. 1./7. Diese Oblig. waren bis 1./7. 1907 unkündbar u. sollen bis 1./7. 1929 durch Ausl. getilgt werden. Ausl. 1./4. auf 1./7. (ab 1907); ab 1907 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Verj. der Stücke u. Coup. nach gesetzl. Bestimm. Eine hypoth. Sicherstell. der Anleihe fand nicht statt, doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. als den Inhabern der gegenwärtigen Anleihe einräumt. Die Siemens & Halske A.- G., welcher diese Oblig. zum Parikurse in Zahl. gegeben wurden, übernahm die Garantie für Verzins. u. Rückzahl. der Oblig. in gleicher Weise wie die bis Ende 1907 bestandene 6 % Div.- Garantie für die Aktien. Zahlst. wie bei Div. Im Umlauf Ende 1921: M. 1 389 000. Kurs Ende 1912–1921: 100.50, 100.50, 101*, –, 94, –, 94*, –, 88. 93.60 %. Notiert Berlin. Anleihen: M. 9 586 605 bei Landesbank (Ende 1921 noch ungetilgt). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. sonstige Abschreib. u. Rücklagen, 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen J ahresvergütung von M. 15 000), vertragsm. Tant. Cte. an Vorst. u. Beamte, Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Bahnanl. 19 605 325, Grundst. 237 581, Wohnhäuser 231 600, unbebaut. Grundst. 132 000, hinterl. Wertp. 51 563, sonst. Wertp. 561 638, Beteil. 25 000, Kassa 17 020, Versich. 188 356, Debit. einschl. Bankguth. 2 391 559, Neubauten 1 817 754, Betriebsstoffe u. Vorräte 4 959 364, Kraftwagen 2, Verlust 4 151 408. – Passiva: A.-K. 10 000 000, Teilschuldverschr. 1 389 000, Anleihen 9 586 605, Hyp, 217 700, Tilg.-Rückl. für die Aktien 2 471 805, do. für die Schuldverschr. 1 611 000, do. für, die Anleihen 519 394, Tilg.-F. für die Schuldverschr. 134 648. Ern.-F. 1 310 807, Abschr.-F. 820 000, unerhob. Div. 360, do. Teilschuldverschr.-Zs. 36 180, ausgel. Teilschuldverschr. 39 140, Beamt.-Pens.-F. 170 095, Kredit. 6 063 438. Sa. M. 34 370 175. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Schuldverschr.-Tilg. 130 105, do. Zs. 65 700, Anleihe-Tilg. 124 625, do. Zs. 372 316, sonst. Zs. 125 154, Ern.-F. 2 411 734, Verluste aus 1919 u. 1920 6 665 506. –Kredit: Betriebs-Überschuss 5 743 733, ungedeckter Verlust 4 151 408. Sa. M. 9 895 141. Kurs Ende 1912–1921: 155, 162.50, 151*, –, 150,–, 165*, 105, 108.50, – %. Eingef. in Berlin. Dividenden 1912–1921: 8½, 9, 8½, 6, 7, 9, 9, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Vorstand: Dir. Otto Hubrich, Essen; Amtsrichter a. D. Herm. Thomas, Mülheim-Ruhr. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Hugo Stinnes, Mülheim a. d. Ruhr; Oberbürgermeister von Wedelstädt, Gelsenkirchen; Oberbürgermeister Graff, Bochum.