Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. 2 809 Gesetze eingeführten Steuern, Wegebaukosten oder sonstigen Gefällen hat die Ges. be- sondere Abgaben an die Stadt nicht zu zahlen. Der Prozess der Ges. gegen den Magistrat wegen Wiedereinführung des Streckentarifs anstelle des jetzigen billigen Einheitstarifs wurde am 30./10. 1906 vom Reichsgericht in letzter Instanz zu Ungunsten der Ges. entschieden. 2) Elektrische Eisenbahn (Verbindungsbahn) zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie in Wolfenbüttel, konzessioniert auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an, d. i. bis 27. Okt. 1947. Die Gesamtgeleis- länge beträgt 14,819 km. Bei Ablauf der Konzession greifen für die in der Stadt Wolfen- büttel belegene Bahnanlage von 743 m Geleislänge dieselben Bestimmungen Platz, welche mit der Stadt Braunschweig für die zu 1 gedachten Bähnen vereinbart und ad 1 an- gegeben sind. Für die übrigen Strecken besteht dagegen die Bestimmung, dass nach Ablauf der Konzession die Braunschw. Staatsregierung berechtigt ist, den Erwerb der Bahn, soweit sie auf Staatsstrasse erbaut ist, in einer Geleislänge von 10,019 km samt Neben- anlagen (Depot in Wolfenbüttel) für sich oder einen Dritten in Anspruch zu nehmen. Weiteres hierüber siehe Jahrg. 1913/14 dieses Handb. 3) Der Ges. ist unter den gleichen Bedingungen, wie für die Verbindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, eine elektr. Strassenbahn nach dem Dorfe Oelper konz. auf 50 Jahre, vom Tage der Betriebseröffnung, d. i. 8./4. 1899, Geleisanlage: 0,637 km. Statistik: 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 Bahnlänge . . m 53 389 53 389 53 389 53 389 53 389. 53 389 53 389 Betriebseinnahm. M. 1 297753 1 229 070 1 489881 1923214 2 516 101 3768 568 6 466 512 Wagenpark Ende 1920: 87 Motorwagen, 61 Anhängewagen, 4 Güter-, Transport- u. Arbeits- wagen, zus. 154 Wagen. Die Konzession einer elektrischen Zentrale zur Licht- und Kraftabgabe für das Gebiet der Stadt Braunschweig wurde der Ges. lt. Vertrag mit dem Stadtmagistrat vom 16. Juni 1898 auf die Dauer von 35 Jahren, vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet, erteilt, die Stadt ist jedoch berechtigt, die gesamte Anlage des Elektrizitätswerkes einschliesslich des Grundstückes nach dem Schlusse des achten Rechnungsjahres nach vorher erfolgter drei- jähriger Anzeige zu übernehmen. Im Mai 1913 erfolgte die Verlängerung der Konzession bis mind. 1930 anlässlich der Anlage eines neuen grossen Drehstromwerkes, mit dessen Bau Ende 1913 begonnen wurde; Kosten einschl. des zugehörigen Kabelnetzes ca. M. 2 500 000. Die Abgabe an die Stadt, welche bisher aus der Bruttoeinnahme und dem Reingewinn ge- trennt geleistet werden musste, ist in eine reine Abgabe aus der Bruttoeinnahme umge- wandelt worden. Dabei hat die Ges. die Garantie für eine vertraglich festgesetzte, mit den Jahren steigende Mindesthöhe dieser Abgabe übernehmen und in erhöhte Abschreibungs- sätze für die Elektrizitätswerksanlagen willigen müssen. Demgegenüber ist der Ges. Tariffreiheit bewilligt worden. Wegen des alten Vertrages siehe dieses Handb. 1913/14. Sternhaus: An der Bahnlinie Braunschweig-Wolfenbüttel, im Lechlumer Holz, errichtete die Ges. das Wirtschaftsunternehmen Sternhaus, Anlagekosten ca. M. 300 000 welches von der Ges. bis Ende 1900 in eigener Regie betrieben wurde; ab 1./1. 1901 verpachtet. Kapital: M. 6 000 000 in 1200 Aktien (Nr. 1– 1200) à M. 500 und 5400 Aktien (Nr. 1201 bis 6600) a M. 1000. Urspr. M. 600 000 in 1200 Aktien à M. 500, erhöht 1896 um M. 1 400 000 in 1400 Aktien à M. 1000; ferner erhöht 1898 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien à M. 1000. Weitere Erhöhung 1904 um M. 1 500 000. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 4./6. 1909 um M. 1 500 000, übern. von der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. zu 103 %, angeb. den alten Aktionären zu 105 %. Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1897, Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1/7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 2./1. 1900 bis 1929. Verstärkte Tilg. ab 1. fuli vorbehalten. Begeben zu 98 %. Zahlst. wie bei Div. In Umlauf Ende 1921: 165 1 021 650 70 105 %. Kurs in Braunschweig Ende 1912–1921: 101, 99, –*, –, 94, –, ; II. M. 2 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1898. Stücke à M. 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. zu 105 % durch jährl. Ausl. ab 1902 bis zum Ablauf der Konzessions- dauer für das Elektrizitätswerk. Zahlst. wie bei Anleihe I. Aufgelegt 3. u. 4./1. 1899 zu 102.50 %. In Umlauf Ende 1921: M. 1 144 500 zu 105 %. Kurs in Braunschweig Ende 1912 –1921 101, 99 914, 6 Darlehen der Staatsbank v. 1920: M. 15 000 000 mit 4½ % verzinsl. u. mit 1½ % jährl. zu tilgen. Stand Ende 1921: M. 14 673 750. Darlehen von 1921: M. 10 000 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 500 = 1 St. 1 Aktie à M. 1000 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (bis 10 % des A.-K.), dann vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, vom Übrigen event. bes. Abstellungen u. Rückstellungen, dann bis 4 % Div., hieraut 8 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergüt. von zus. M. 6400), Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Anlage Bahn: Bahnkörper u. Stromzuführ. 4 342 091, Konzess. 75 254. Grundst. u. Geb. 1 539 219, Wagen 1 481 218, Kraftwerke 113 133, Möbel u. Geräte 145 826, Dienstkleid. 2200, Bürgsch. 59 170; Anlage Elektrizitätswerk: Stromzuführ. 5.129 971, Grundst. u. Geb. 3 411 217, Kraftwerke 4 320 622, Möbel u. Geräte 336 735, Elektr.-