2818 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. „ Für die Mitbenutzung der Strassen hat die Ges. der Stadt Coblenz zunächst 1 % der Brutto-Einnahme aus dem Strassenbahnbetriebe u., sobald die Ges. 6 % Div. oder mehr ver. teilt, spät. aber vom 1./1. 1909 ab, 1½ % dieser Brutto-Einnahme zu vergüten. Ausserdem erhält die Stadt für die Benutzung der städtischen Strassen zur Stromabgabe an Dritte 2% der hieraus erzielten Brutto-Einnahme. Sowohl die Vergütung an die Provinz u. an G999 Bezirkverband als auch die an die Stadt Coblenz aus dem Strassenbahnbetrieb zu zahlende Abgabe wird nur in dem Verhältnis erhoben, in welchem die Länge der benutzten Pro- vinzial-, bezw. Bezirks-, bezw. städtischen Strassenstrecken zur Gesamtstreckenlänge steht. Mit der Stadt Vallendar ist ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem der Ges. die Be- nutzung der Gemeindestrassenstücke bis zum Jahre 1964 zusteht; der Strassenbenutzungs- Vertrag mit der Stadt Niederlahnstein läuft bis zum Jahre 1952, der mit der Gemeinde Höhr bis zum 8./5. 1967. Für die Linie Coblenz (Haupt)-Bahnhof Ehrenbreitstein ist mit der Eisenbahn. Direktion zu Köln ein vom Minister der öffentl. Arbeiten genehmigter Vertrag auf unbe- stimmte Zeit über die Mitbenutzung der dem Preuss. Eisenbahnfiskus gehörenden Pfaffen- Gorfer Rheinbrücke nebst beiderseitigen Brückenrampen abgeschlossen worden. Ausser einer angemessenen Vergütung für die Mitbenutzung des der Staatsbahn gehörenden Oberbaues, haf die Strassenbahn im allgemeinen 2 Pf. pro Person zu entrichten. Für Ermässigungs- karten-Inhaber zahlt sie 20 % der oben errechneten Summe u. für Abonnenten das übliche Brückenabonnement. Die Ges. schloss unter dem 4./5. Dez. 1912 mit dem Kreise Unter- westerwald u. unter dem 12./16. Dez. 1912 mit dem Kreise Oberwesterwald Verträge ab, nach welchen sie die Stromversorgung dieser Kreise bis 1./1. 1953 übernahm. Der Thüringer Gas-Ges. in Leipzig, die das ihr in der Gemeinde Bendorf bis 1./10. 1925, im Gemeindebezirk Sayn-Mühlhofen bis 1./10. 1939 vertraglich zustehende Recht der Strassen- benutzung für die Fortleitung elektr. Stromes an die Coblenzer Strassenbahn-Ges. abgetreten hat, sind jährl. 5 % der in diesen Gemeinden erzielten Bruttoeinnahmen aus der Strom abgabe für Lichtzwecke zu zahlen. Das Elektrizitätswerk Höhr-Grenzhausen G. m. b. H. erzeugte im J. 1912–1921: 394 412, 372 707, 366 889, 304 168, 337 483, 446 336, ?, ?, 330 705, 353 018 Kwst. Die Anschlusszahlen des Werkes sind: 12 002 Glühlampen, 10 Bogenlampen, 267 Motoren mit 789 HP Leistung. Diese Ges., an welcher die Coblenzer Strassenbahn zu 6/00 beteiligt ist, verteilte 1910 bis 1913: Je 10 %, 1914: 9 %, 1915–1921: 8, 8, 9/ 5, , 2, 7 %. Die Coblenzer Strassenbahn hat im Juli 1911 von den 1000 Kuxen der Gew. Alexandria wWesterwälder Lignitkohlen-Bergwerk in Höhn 510 Kuxe zum Preise von M. 250 000 er- worben. Zwecks vorteilhafter Beschaffung der künftig benötigten grossen Strommenge beschloss die Ges., sich an der Errichtung eines neuen grossen Kraftwerkes auf diesem Lignitkohlen-Bergwerk zu beteiligen u. übernahm daher 1912 auch die restlichen 490 Kuken der Gew. Alexandria für M. 250 000. Sämtliche 1000 Kuxen hat die Ges. in die neugegründete Grosskraftwerks-Ges., Elektrizitätswerk Westerwald-A.-G. (A.-K. M. 2 800 000) eingebracht; die Ges. besitzt von diesem A.-K. jetzt ca M. 1 400 000. Das Werk verkaufte 1915–1921 15 750 000, 24 110 212, 29 041 115, 2, 2, 31 692 089, 51 005 288 Kwst. an Grossabnehmer. Kapital: M. 15 000 000 in 15 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 125 000, die G.-V. v. 20./4, 1900 beschloss die Erhöhung des A.-K. um M. 2 375 000, nochmalige Erhöhung lt. G.-Y. v. 12./4. 1905 um M. 500 060 in 500 Aktien. Das gesamte A.-K. befindet sich in Besitz der Ges. für elektr. Unternehm. in Berlin. Die G.-V. v. 2./5. 1908 beschloss Erhöhung um M. 1 000 000, It. G.-V. v. 14./3. 1911 Erhöh. um M. 1 000 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 19./9. 1913 um M. 2 500 000. Im Jan. 1920 erfolgte die Erhöh. um M. 7 500 000, den Aktionären zu 107 % angeboten. Anfeihen: I. M. 1 000 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. G.-V. v. 22./. 1896 und 21./4. 1903, rückzahlbar zu 105 %; aufgenommen behufs Umtausch der früheren 5 % Anleihe und zur teilweisen Bestreit. der Umwandlungs- u. Neubaukosten behufs Einführ. des elektr. Betriebes. I. Reihe, 600 Stücke (Nr. 1–600) à M. 500 lautend auf den Namen des Bankhauses Fran Kolter & Co. in Coblenz; II. Reihe, 700 Stücke (Nr. 601–1300) à M. 1000, auf den Namen des Bankhauses Born & Busse in Berlin, beide durch Indossament übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Rückzahl. mit mind. 2 % des Anleihebetrages durch Auslos. im Juni (bei Reihe 1 ab 1900 bis 1950, bei Reihe II ab 1904 bis 1956) auf 1./10.; verstärkte oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Von Reihe I, II u. III waren ult. 1921 noch M. 957 000 ungetilgt. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetal. Bestimm. Zahlst. wie bei Div. Kurs Eride 19121921: 97.25, 93.75, 85,9 90*, –, 85, 95.50 %. Notiert in Berlin. Tilg. ab 1906–1956, sonst alles wie bei Anleihe I. 57 II. M. 1 500 000 in 4½ % Schuldverschreib. It. G.-V. v. 20./4. 1900, rückzahlbar zu 103 %; 750 Stücke (Nr. 1–750) à M. 1000 und 1500 Stücke (Nr. 751–2250) à M. 500, lautend auf den Namen der Firma Franz Kolter & Co. in Coblenz u. durch Indossament übertragbar. Z8. 1./4 u. 1./10. Rückzahl. mit mind. 2 % des Anleihebetrages durch Ausl. ab 1906 bis 1956; erste Tilg. am 1./10. 1906; ab 1906 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist zulässig. Eine hypoth. Sicherheit ist nicht bestellt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Be- stimmungen. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1912–1921: 100.50, 100.25, 102.10*, –, 93, — 94*, –, 88, 87.50 %. Notiert in Berlin. 0 III. M. 1 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 7./7. u. 25./8. 1908, rückzahlt zu 103 %; Stücke à M. 1000 (Ser. II, Nr. 2251–3250), lautend auf den Namen der Nationah