2828 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Frankfurter Lokalbahn-Actien-Gesellschaft, Frankfurt a. M. Verwaltung in Homburg, Höhestrasse 40. Gegründet: 5./4. 1888. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Kleinbahnen für Personen- u- Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung und Ausnutzung elektrischen Stromes. Die Ges. betreibt z. Z. die für Personen- u. Güterverkehr eingerichteten normalspurigen Kleinbahnen Heddernheim-Oberursel- Hohemark u. Heddernheim-Homburg v. d. H. Die Betriebslänge beider Linien beträgt 22.27 km; die Gleislänge 39.12 km (Heddernheim-Hom- burg v. d. H. ist zweigleisig). Der Personenverkehr wird elektrisch betrieben, und zwar findet auf Grund vertragl. Abmachungen mit der Stadt Frankf. a. M. unter Mitbenutzung der städt. Strecke Frankf. a. M.-Heddernheim ein durchgehender Personenverkehr zwischen Frankf. a. M.-Heddernheim-Oberursel-Hohemark u. zwischen Frankf. a. M.-Heddernheim-Hom- burg v. d. H. statt. Der Betrieb auf den beiden Linien wird derart gemeinschaftl. geführt dass beide Verwalt. auf dem ihnen gehörigen Bahngebiet sämtl. Einnahmen beziehen und sämtl. Ausgaben bestreiten. Die gegenseitig auf fremder Bahn bewirkten Betriebsleistungen werden tunlichst in natura ausgeglichen, im übrigen angemessen vergütet. Die Eröffnung des durchgehenden elektr. Betriebes erfolgte aur der erstgenannten Strecke am 31./5. 1910, auf der zweiten am 4./5. 1910. Der Güterverkehr wird mit Dampflokomotiven u. 1 Motor- güterwagen betrieben. Wagenpark: 2 Hagans'sche Tenderlokomotiven von je 25 Tonnen Dienstgewicht, 1 elektr, Motorgüterwagen, 18 zweiachsigen Motorwagen, 22 zweiachsigen Anhängewagen, 5 bedeckten Güterwagen, 7 offenen Güterwagen, 3 Bahnmeisterwagen u. 2 Turmwagen. Beförderte Personen 1913–1921: 2 431 884, 2 385 922, 2 682 135, 3 365 945, 4 974 564, 5 632 535, 6 688 983, 4 808 193, 5 145 510; Güter 1913–1921: 95 369, 77 083, 113 387, 123 216, 134 614, 127 456, 95 377, rd. 106 035, 120 320 t. 6 Konzessionen: Die Genehmig. der Regier. zu Wiesbaden ist für Heddernheim-Ober- ursel-Hohemark unterm 2./9. 1908, diejenige für Heddernheim-Homburg v. d. H. unterm 6./7. 1908 erteilt worden, während die hessische Konz.-Urkunde für letztere Linie v. 22./8. 1908 datiert. Die Konz.-Dauer für beide Linien erstreckt sich bis zum 20./1. 1998. Aus den Konz. u. hauptsächlichsten Verträgen ist als bemerkenswert hervorzuheben, dass die in Betracht kommenden Staatsregierungen Preussen u. Hessen und bezw. die Stadt Frank- furt a. M. berechtigt sind, die Bahnen nach Ablauf der Konz., event. auch vorher zu einem Preise zu übernehmen, welcher mindestens dem vollen Wert der Anlagen z. Z. des Erwerbs, bezw. einem aus dem Reingewinn einer gewissen Reihe von Jahren zu berechnenden Werte entspricht. Auch sind der Hessische Staat auf Grund u. nach Massgabe des von ihm ge- leisteten Zuschusses zum Bau der Bahn Heddernheim-Homburg u. der Bezirksverband des Reg.-Bezirks Wiesbaden für die Benützung der Bezirksstrasse am Reingewinn der Ges. über 4½ % des anteiligen Anlage-Kap. u. bezw. über 6 % Aktien-Div. beteiligt. Ausser mit dem Betrieb der obenerwähnten Bahnen befasst sich die Ges. auch mit der Erzeugung u. dem Vertrieb elektr. Energie. So wurde mit der Stadtgemeinde Oberursel ein Vertrag über die Stromversorgung dieser Gemeinde abgeschlossen, nach welchem der Ges. das ausschliessl. Recht zur Mitbenutzung städt. Strassen u. Wege u. zur Abgabe von elektr. Energie auf die Dauer von 30 Jahren zusteht. Nach Ablauf von 15 Jahren d. h. erstmalig am 25./7. 1925 steht der Stadtgemeinde das Recht zu, die zur Abgabe der elektr. Energie dienenden Einricht. u. Leitungsanlagen zu mindestens dem Buchwert zu erwerben. Die Ges. hat an die Stadtgemeinde eine Abgabe für die Kilowattstunde verkauften Stromes für Beleuchtungszwecke 0,8 Pfg., für Kraftzwecke 0,4 Pfg. zu zahlen, mindestens aber jährlich: M. 2500 vom 1.–5., M. 3500 vom 6.–10., M. 5000 vom 11.–15., M. 5500 vom 16.–20., M. 6000 vom 21.–25., M. 7000 vom 26.–30. Betriebsjahre. Des Weiteren besteht mit der Stadtgemeinde Homburg v. d. H. ein Abkommen, wonach diese bei event. Über- nahme der für die Herstellung und den Vertrieb elektr. Energie dienenden Anlagen der Elektriz.-Werk Homburg v. d. H. A.-G. verpflichtet ist, den von der Lokalbahn an das genannte Werk apbgegebenen Strom in dem Umfange, wie er im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Übernahme geliefert wurde, auf die Dauer von 25 Jahren zu näher verein- barten Preisen von der Frankfurter Lokalbahn A.-G. weiter zu beziehen. Die Strassenbahn kann durch die Stadtgemeinde Homburg nicht übernommen werden. Das A.-K. der Elektrizitätswerk Homburg v. d. H. A.-G. im Betrag von M. 1 250 000 befindet sich voll- ständig im Besitz der Frankfurter Lokalbahn K.-G. (Div. 1906–1913: je 4 %; 1914–1915: je 2 %; 1916–1918: je 2½, 1919–1920: je 4 %). Die Frankfurter Lokalbahn A.-G. bezieht nicht nur den gesamten Strombedarf für die erwähnten Bahnbetriebe, sondern auch für das Elektrizitätswerk Homburg u. den ihr konzessionierten Überlandbezirk des Obertaunuskreises u. für den Kreis Usingen von den Main-Kraftwerken in Höchst. Die Zentrale des Elektrizitätswerks Homburg „. d. Höhe wurde hierbei stillgesetzt; 1920 wurde mit dem Landkreise Usingen ein Vertrag über Stromversorg. von 34 Gemeinden abgeschlossen, nach dem der Kreis das Kap. aufbringt u. Eigentümer der Leitungen bleibt, während die Ges. den Betrieb übernimmt u. den Strom an die Abnehmer verteilt. Das Stromversorgungsgebiet der Frankfurter Lokalbahn A.-G. umfasst zurzeit 47 Gemeinden. Stromabgabe einschl. Lieferung an das Elektrizitätswerk Homburg 1913–1921: 2 013 875, 1 811 600, 1 969 271, 3 354 011, 4 126 663, 3 849 657, 3 274 672, 3 491 720, 5 006 425 K W St.