2832 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. gesamten Masch., Werkzeuge, Lagerbestände etc. ferner deren Rechte an der elektr. Ober- leitung in Hamburg in den Besitz der Ges. über gegen Gewährung von 5100 neuer A.-Akt. der Hochbahn-Ges. Die restlichen M. 25 000 000 von dem um M. 30 100 000 erhöhten A.-K. (siehe unten) sind bestimmt zur Erweiterung der Verkehrsanlagen, Beschaffung v. Auto- bussen u. neuen Strassenbahnwagen, Erweiterung der Hochbahnhaltestelle Landungsbrücken, Anlage eines neuen Betriebsbahnhofes für die Strassenbahn, Bau einer Strassenbahnlinie nach dem Stadtpark in Barmbeck sowie zur Rückzahlung des vom Hamburgischen Staat im Jjahre 1920 der Hochbahn-Ges. gewährten Darlehns von M. 2 244 400 u. verschiedenen kleineren Anlagen. Kapital: M. 133 630 000 in 65 000 Inhaber-Aktien A u. 68 630 auf den Hamburger Staat laufende Aktien B à M. 1000. Urspr. M. 15 000 000 in 15 000 Aktien à M. 1000, über- nommen von den Gründern bezw. der Elektro-Treuhand-A.-G. in Hamburg zu pari (siehe diese Ges.). Die a. o. G.-V. v. 16./7. 1918 genehmigte einen neuen Vertrag mit der Hamburger Finanzdeputation und beschloss, die bisher ausgegebenen M. 15 000 000 Aktien als A-Aktien zu bezeichnen und das A.-K. um M. 48 630 000 (siehe oben) durch Ausgabe von auf den Namen des Staates Hamburg lautende B-Aktien zu erhöhen. Ferner wurde der Fusions- vertrag mit der Strasseneisenbahn-Ges. in Hamburg genehmigt und zur Durchführung dieser Transaktion die weitere Erhöhung des A.-K. um M. 31 500 000 in A-Aktien beschlossen. Die G.-V. v. 25./3. 1919 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 900 000 in A-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1919 behufs Übernahme der Alster-Dampfschiffahrts-Ges. m. b. H. Letztere arbeitete sehr ungünstig u. schloss 1920 mit einem Verlust von über M. 2 000 000 ab). Im Zus.hang mit dem Erwerb der Hamburg-Altonaer Centralbahn-Ges. (siehe oben) weiter erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1922 um M. 30 100 000 (also auf M. 133 630 000) in 17 600 Inh.-A.-Akt. à M. 1000, (wovon 12 500 div.-ber, ab 1./1. 1922 u. 5100 div.-ber. ab 1./1. 1923) u, 12 500 auf den Hamburgischen Staat lautende B-Akt. à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1922. Die neuen A.-Akt. wurden v. e. Konsort übern. u. davon 12 500 Stück den bisher. A.-Akt. zu 120 % (4: 1) bis 2./3. 1922 angeb. Für das Gewinnverteilungsverhältnis der beiden Aktiengattungen sind folgende Be- stimmungen massgebend: Der Reingewinn der Ges. wird unter die beiden Aktiengruppen so verteilt, dass die Div. auf jede A-Aktie so lange um 1 % grösser ist als diejenige auf eine B-Aktie, bis die auf die B-Aktie entfallende Div. auf 5 % des Nennwertes der Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Div. an die A-Aktien u. 5 % Div. an die B. Aktien u. der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt, ist zur Hälfte von der Ges. an den Staat abzuführen. Die andere Hälfte wird zunächst zur Erhöh. der Div. beider Aktienarten um ein weiteres 1 % verwendet. Von dem alsdann noch vorhandenen Reingewinn erhalten die B-Aktien bis zu einem weiteren 1 %, so dass alsdann die A-Aktien u. die B-Aktien gleichmässig 7 % Div. erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½⅓ Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staate auf die B-Aktien gewährte letzte 1 % Div. zus. mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als M. 1 500 000 ausmacht. Die Fahr- scheinabgabe wird berechnet mit ½ Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein: beförderten Fahr- gast. Die Begrenzung auf M. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es. bei der Anrechnung der siebenten 1 % Div. der B-Aktien auf die Fahrschein- abgabe. Der schliesslich noch verbleibende Reingewinn wird zur gleichmässigen Erhöh. der Div. der A- u. B-Aktien verwendet. Im Falle einer Auflös. der Ges. wird ihr Vermögen zwischen den A- u. B-Aktien nach Massgabe des Verhältnisses dieser beiden Aktienarten zu dem Gesamtaktienkapital der Ges. geteilt. Der Hamburger Staat übernimmt den A-Aktien gegenüber eine Div.-Garantie von 5 %, zu gleicher Zeit auch für den Oblig.-Dienst. Anleihe v. 1920: M. 25 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. à M. 1000, für deren Dienst der Hamburger Staat haftet. Em. I Nr. 1–25 000, Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Auslos. zu 102 % erstmalig am 15./2. 1921 ab 30./6. 1921 bis längstens 1954, stärkere Tilg. oder Totalkünd. mit 9monatl. Frist zulässg, erstmalig auf 30./6. 1927. Zahlstellen: s. unten. Zugelassen in Hamburg im Juli 1920. Erster Kurs 93.75 %. Kurs Ende 1920–1921: 88, 92 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Anlagen u. Grundstücke: Hochbahn 83 429 206, Strassen- bahn 44 318 143, Alsterschiffahrt 710 074, Autobusbetr. 1 825 185, Hochbahnhaus 3 220 309, Bureauausrüst. 138 002, Lagerbestände 22 326 229, Schuldner 18 140 979, Bankguth. u. Kassa 3 155 022, Wertp. 337 044, Versich. 877 826. – Passiva: A.-K. 103 530 000, Teilschuldverschr. 24 625 000, Gläubiger 17 548 664, Ern.-F. 24 264 042, Haftpflicht-F. 2 000 000, R.-F. 435 364, Reingewinn 6 074 952. Sa. M. 178 478 024. Gewfhn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 3 001 357, Ern.-F. 13 700 000, Abschreib. 375 661, Tilg. 152 998, Rückstell. für Haftpflicht 1 600 000, Reingewinn 6 074 952 (davon R.-F. 295 511, Tant. 95 312, Div 5 650 500, ½% an den Hamb. Staat 16 814, ½ z. Vortrag 16 814). – Kredit: Vortrag 164 713, Betriebseinnahmen: Hochbahn- Betrieb 207 333 382, do. aus Reklame u. Zeitungsverkauf 1 183 310, Alsterschiffahrt zus. 2 596 508, Autobusbetrieb 225 471, Zus. abzügl. Betriebskosten Bahnbetrieb 182 960 354, Alsterschiffahrt 3 719 062, Autobusbetrieb 342 635 (zus. 187 022 052) bleibt Überschuss 24 316 621, elektr. Betrieb auf der Walddörferbahn 110 539, do. Langenhorner Bahn 58 810, Gewinn auf verk. Wertp. 254 285. Sa. M. 24 904 970. Dividenden: 1913–1917: 5½, 4½ % Bau-Zs. = M. 675 000; 4, 0, 4, 5½ %; 1918–1921: A-Aktien: 6, 5, 5, 6 %. B-Aktien: 5 (f. 6 Mon.), 1½, 1, 5 %.