2834 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Gehrden, Barsinghausen, Anderten, Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetriebslänge des Netzes- beläuft sich auf ca. 166 km, die Gesamtlänge der Geleise auf ca. 307 Km; vorhanden: 268 Motor- wagen u. 300 Anhängewagen, 30 Omnibuswagen, 268 Güterwagen u. 52 div. Fuhrwerke, ferner 24 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Der Betrieb geschieht elektrisch. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassen- bähnen erforderl. elektr. Energie selbst u. gibt auf Grund ihr erteilter Konz. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke 169 zu den Städten Hannover u. Linden sowie zu 7 Landkreisen gelegenen Ortschaften ab. Angeschlossen waren Ende 1921 insgesamt 36 438,4 K W. Zahl der Konsumenten 21 494. Abgegeben 1921: 24 381 503 Kwst. Der elektrische Strom wird in Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz und Rethen erzeugt. Mit dem preussischen Staate ist ein Vertrag abgeschlossen, wonach dieser aus einem bei der Stadt Hannover zu errichtenden Kraftwerk den gesamten Strombedarf der Ges. zu decken hat. – 1921 ist mit der Eisenbahndirektion Hannover ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Die Ges. besitzt 763 526 qm Grundstücke, davon 48 804 qm bebaute. 1918 erwarb die Ges. hierzu 82 Wohnhäuser mit 810 Wohnungen für Beamte für zus. M. 4 945 350, so dass der Ges. jetzt 135 Wohnhäuser mit zus. 1007 Wohnungen zur Verfügung stehen. Die Konzessionen laufen in Hannover- Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Konz. in den Jahren 1942–50. Die Konz. sind auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt Hannover eine Abgabe zu zahlen, welche 4 % der Brutto-Betriebseinnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassen- reinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält ferner als Entgelt für die Einführung der Ober- leitung von der Strassenbahn eine jährl. Extra-Abgabe von M. 26 000; ausserdem für verschiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 24 000 jährl. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser hat die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen als Entgelt für neugewährte Zugeständnisse. Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover- Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag Abgaben auch für die Aussenlinien. Im Mai 1913 kam ein Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Hannover zustande, danach stellte die Stadt der Strassenbahn ein Kapital bis zu M. 1 500 000 zu durchschnittl. 2½ % zur Verfügung als Entschädigung dafür, dass die Strassenbahn auch Linien, wie die nach der Rennbahn u. nach der Stadthalle, baut, die für den tägl. Verkehr wenig Bedeutung haben. Stück den Aufdruck „Vorzugsaktien'. Die noch nicht so bezeichneten St.-Aktien werden kostenlos mit dem Aufdruck Vorz.-Aktien versehen. Urspr. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. v. 21./2. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000, lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000, übernommen von einem Konsort. zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 zu 107.50 %. Über Sanierung u. Reorganisation s. d. Handb. 1221/22 I. Vorz.- u. St.-Aktien sind lt. G.-V. v. 13./4. 1916 gleichgestellt. Die Gewinnanteilscheine wurden 1921 völlig getilgt. Sodann das A.-K. erhöht lt. G.-V. v. 31./10. 1921 um M. 16 000 000 (also auf M. 40 000 000) in 16 000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1921, übern. von einem Konsort. unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover zu 105 %, angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 3:2 v. 12./11. bis 30./11. 1921 zu 110 %. Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 2000, 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1897 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1897) auf 2./1.; belieb. Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Zahlst.: Hannover: Ges.-Kasse, Hannov. Bank, Herm. Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Dresdner Bank Filiale. Kurs in Hannover Ende 1912–1921: 101, 99.50, 997, –, 93, –, 97*, 97, 100, 102 %. II. M. 3 000 000 in 4 % Oblig. von 1899 lt. G.-V.-B. v. 25./11. 1898, rückzahlbar zu 105 %, Stücke 600 à M. 2000, 1440 à M. 1000, 720 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der Dresdner Bank, der Hannov. Bank, Hermann Bartels, Bernhard Caspar, Ephraim Meyer c& Sohn in Hannover. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1901 bis längstens 1937 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1900) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkündigung ab 1900 mit 3monat. Kün- digungsfrist zulässig. Aufgelegt v. obengenannten fünf Bankhäusern. welche auch Zahlst. sind. Kurs in Hannover Ende 1912–1921: 101., 99.50, 99*, – 93, –, 97*, 97, 100, 102 %. III. M. 6 000 000 in 4 % (bis 1./4. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu pari, Stücke 1200 à M. 2000, 2880 à M. 1000, 1440 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale d. Dresdner Bank Kapital: M. 40 000 000 in 40 000 gleichber. Aktien à M. 1000. Hiervon tragen 23 537