Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 321 Kapital: M. 900 000 in 900 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 600 000; erhöht lt. G.-V. v. 30./7. 1918 um M. 300 000 mit Div.-Ber. für 1918/19 zur Hälfte, begeben zu pari. Die Mehrheit der Aktien ging 1918 in den Besitz der Stadt Cassel über. Anleihe: M. 250 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1909. Aufgenommen behufs Betriebs.- erweiterungen bei dem Bankhause André & Herzog. Tilg. durch jährliche Verlos. im Juni auf 2./1. ab 1915 bis 1944. Noch in Umlauf Ende März 1921: M. 237 000. Auf eine weitere Anleihe sind bereits M. 1 200 000 eingezahlt. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1922: Aktiva: Grundst. 130 511, Bahnanlage 3 662 710, Verkaufs- gegenstände 1122, Material. 333 611, Kassa 866, Kaut. 5206, Wertp. 3410, Debit. 686 469, Bank-K. 84 554, Ern.-F,. (mündelsichere Wertp.) 44 859, Spez.-R.-F. do. 3869. – Passiva: A.-K. 900 000, Schuldverschr. 237 000, Anzahl. auf die neue Anleihe 2 102 557, Kredit. 1 109 348, Rückst. für Steuern, Zs. etc. 33 122, Abschr. 379 518, Repar.-Res. 12 000, Werk- erhalt.-F. 15 000, Ern.-F. 62 074, Spez.-R.-F. 5126, R.-F. 18 750, Gewinn 82 693. Sa. M. 4 957 192. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 3 562 110, Zs. für Schuldverschr. ete. 84 776, Abschr. 124 444, Ern.-F. 19 207, Spez.-R.-F. 964, Talonsteuer 900, R-F. 2370, Rein- gewinn 82 693. – Kredit: Vortrag 37 662, Betriebseinnahmen 3 838 192, verschied. Zs. etc.- Einnahmen 1612. Sa. M. 3 877 467. Dividenden 1912/13–1921/2: 3, 3, 0, 3, 3, 4, 4, 2, 4, 3 %. Direktion: Ing. Gust. Henkel. Aufsichtsrat: Vors. Oberst z. D. Theod. Mende, Bankier Jul. Zinn, Stadtoberbaurat Geh. Rat Dr. ing. h. c. Paul Höpfner, Stadtrat Jul. Rosenstock, Justizrat Dr. Otto Bartels, Cassel. Zahlstelle: Cassel: André & Herzog. Hessische Eisenbahn-Aktiengesellschaft in Darmstadt. Gegründet: 15./4. 1912 mit Wirkung ab 1./4. 1912; eingetr. 15./4. 1912. Gründer: Stadt- gemeinde Darmstadt, Süddeutsche Eisenbahnges., Darmstadt; Provinz Starkenburg; Hugo Stinnes, Mülheim a. d. Ruhr; Beigeordneter Dr. Walter Bucerius, Essen a. d. Ruhr. — Bei der Errichtung der Ges. brachten die Gründer die folgenden Vermögensbestände ein: 1. die Stadtgemeinde Darmstadt: die elektr. Strassenbahnen im Stadtbezirk Darmstadt im Werte von M. 1 926 400, ausserdem hat die Stadtgemeinde Darmstadt bar eingezahlt M. 73 600, zus. M. 2 000 000, hierfür erhielt die Stadt Aktien im gleichen Betrage; 2. die Süddeutsche Eisenbahn-Ges. in Darmstadt: a) die Nebenbahn Darmstadt-Eberstadt, b) die Nebenbahn Darmstadt-Griesheim, c) die Nebenbahn Darmstadt-Arheiligen im Werte von M. 2 033 800 u. erhielt von der Akt.-Ges. den thre Aktienübernahme übersteigenden Wert von M. 75 800 in bar zurück, verblieben M. 1 958 000 als Gegenwert der von ihr über- nommenen Aktien im gleichen Betrage. Die weiteren Gründer zahlten auf die von ihnen übernommenen Aktien den entsprechenden Betrag volllein, nämlich: 3. die Provinz Starken- burg M. 40 000; 4. Hugo Stinnes, Mülheim-Ruhr M. 1000; 5. Dr. Walter Bucerius, Essen- Ruhr M. 1000. Weiter hat die Stadt Darmstadt ihre beiden Elektrizitätswerke mit allen zugehörigen Anlagen, Betriebsmitteln, Grundstücken, Gebäuden, Mobil. u. Inventarien, so- wie den Betrieb dieser Werke, an die Ges. übertragen. Hierfür zahlt die Akt.-Ges. an die Stadt vom 31./3. 1916 ab 47 Jahre lang jährl. M. 48 892; ausserdem erhält die Stadt von der Akt-Ges. als Vergüt. für die laufenden Zs., Ersatz für die seitlherigen Einnahmen etc. auf die Dauer von 50 Jahren den jährl. Betrag von M. 345 000. Ubernahme seitens der Stadt: Der Stadt Darmstadt steht das Recht zu, nach vorher- gegangener zweijähriger Kündig. vom 1./4. 1942 ab, sowie im Falle der beabsichtigten Auflös. des Unternehmens oder der beabsichtigten Auflös. der Akt.-Ges. das gesamte Unter- nehmen als Ganzes (event. unter Ausschluss der Liquid.), also alle Bahnen, Elektrizitätswerke mit allen zugehörigen Anlagen für die Stromversorgung u. allen Konz., Rechten u. Pflichten etc. zu übernehmen. Der Übernahmepreis nach 30 Jahren besteht in der Vergüt. des halben Sachwertes (der Sachwert ist der durch Schätzung von Sachverständigen festgesetzte wirkliche Wert des Unternehmens als wirtschaftl. Ganzes) u. des halben Nutzungswertes (der Nutzungs.- wert ist der 22¼fachle Betrag des verteilbaren Reingewinns nach dem Durchschnitt der letzten drei, der Kündigungsansage vorausgegangenen Jahre) Macht die Stadt von ihrem Kauf- recht zum 1./4. 1942 keinen Gebrauch, so gehen die gesamten Rechtsverhältnisse still. schweigend um 5 Jahre mit der Massgabe weiter, dass die Stadt am Ende jeder 5 jährigen Periode das Recht hat, ihr Übernahmsrecht nach spät. 2 Jahre vorher erfolgter Ansage aus- zuüben. Macht die Stadt erst nach 40 Jahren von dem Rückkaufsrecht Gebrauch, 80 besteht der Übernahmepreis in der Vergüt. von des Sachwertes u. ã des Nutzungs- wertes. Nach 50 Jahren ist als Übernahmspreis nur der ganze reine Sachwert zu vergüten. Konzessionen: Aus den Konz. ist folgendes besonders hervorzuheben: Die staatl. Konz. tür die elektr. Strassenbahnen im Stadibezirk Darmstadt erlöschen mit dem Ablauf des 31./3. 1947. Auf das urspr. festgesetzte Übernahmsrecht hat der Hessische Staat zugunsten der Stadt verzichtet. Die staatl. Konz. für die Nebenbahnen Darmstadt-Eberstadt, Darm- stadt Griesheim u. Darmstadt-Arheiligen laufen mit dem 5./5. 1936 ab, jedoch ist eine bedeutende Verlängerung der Konz. beantragt, die voraussichtlich auch genehmigt werden dürfte. Alsdann kann der HIessische Staat – bei Liquid. des Unternehmens oder Auflös. der Ges. schon vorher –— die Bahnen übernehmen gegen Ersatz des zeitigen Bauwertes der