454 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. werke A.-G. vormals Friedr. Boecker Ph's Sohn & Co. u. Friedr. Koenig zu Hohenlimburg im Nennbetrage von M. 1 700 000 auf der Grundlage von je einer Hohenlimburger-Aktie gegen eine Rheinstahl-Aktie bestimmt. Der verbleib. Restbetrag von M. 300 000, vom 1./7. 1912 ab div.-ber. neuer Aktien diente zur Verstärk. des Betriebskapitals u. wurde mit Hilfe des Bankenkonsort. bestmögl. veräussert. Das Bezugsrecht der Aktionäre für sämtl. M. 6 000 000 Aktien war ausgeschl. Die Aktienausgabe ist inzwischen erfolgt; von den Aktien der Balcke, Tellering & Cie.-A.-G. zu Benrath sind bis 30./6. 1912 etwas über 90 % gegen die neuen Aktien eingetauscht worden. Die Hohenlimburger Aktien sind sämtl. eingetauscht. Die verbleib. M. 300 000 neuen Aktien sind zu einem Kurse von nicht unter 170 % gegen Barzahlung begeben worden. Das erzielte Agio diente zur Deckung der Stempel-, Provisions- u. sonst. Unk. der Aktien-Neuausgabe; der sich bei endgültiger Abrechnung ergebende Überschuss wurde dem R.-F. zugeführt. Nochmalige Erhöh. des A.-K. um M. 2 000 000 (also auf M. 48 000 000) lIt. G.-V. v. 10./3. 1916. Die Ausgabe dieser neuen Aktien, div.-ber. ab 1./7. 1916, erfolgte unter Ausschluss der ges. Bezugsrechte der Aktionäre. Die a. o. G.-V. v. 24./5. 1917 ermächtigte die Verwalt. zum Erwerb der Gew. Brassert u. beschloss zu diesem Zwecke die Erhöh. des A.-K. um M. 12 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari. Diese Aktien erhielten für 1916/17 eine feste Div. von 5 % u. sind seit 1./7. 1917 voll div.-ber. Unter Mitwirk. des Bankenkonsortiums konnte die Ges. wahlweise den Gewerken der Gew. Brassert gegen Hergabe ihrer Kuxe die Gewähr. von entweder M. 12 000 junger Rheinstahl-Aktien oder M. 6000 junger Rheinstahlaktien zuzüglich M. 10 500 5 % iger Deutscher Reichskriegsanleihe mit Zs. v. 1./1. 1917 ab für jeden Kux anbieten. Das Angebot wurde von nahezu sämtlichen Gewerken augenommen. Die Berecht- same Brassert umfasst 7 Grubenfelder u. liegt im nördlichen Teil des Kreises Recklinghausen in W.; sie ist im Süden aufgeschlossen durch eine neue grosse Doppelschachtanlage, welche Fettkohle fördert, u. grenzt mit ihrer nördlichen Markscheide unmittelbar an die zur Kana- lisierung vorgesehene Lippe. Die Gew. ist mit dem Baufelde der Doppelschachtanlage in das Kohlen-Syndikat eingetreten u. hat dort eine Kohlenverkaufsbeteilig. von 800 000 t, ansteigend bis zu 1 000 000 t, erhalten. Diese Beteilig. gilt nunmehr mit derjenigen von Rheinstahl als ein Ganzes, so dass diese Ges. jetzt über eine Verkaufsbeteilig. in Kohlen von 1 315 000 t, in Koks von 100 000 t, in Briketts von 144 000 t u. daneben über eine Ver- brauchsbeteilig. von 1 100 200 t verfügt. Die Verkaufsbeteilig. in Kohlen steigt bis 1./4. 1919 auf 1 515 000 t; auch in Koks ist der Zeche Brassert eine Entwicklung bis zu einer Beteil. von 300 000 t zugestanden, jedoch wird in absehbarer Zeit der Bau einer Kokerei nicht beabsichtigt. Die G.-V. v. 8./11 1917 beschloss die Übernahme des Vermögens der sich auf- lösenden „Steinkohlenbergwerk Friedrich Heinrich Akt.-Ges.“ zu Lintfort als Ganzes unter Ausschluss der Liquidation im Wege der Fusion gemäss §§ 305, 306 H.-G.-B. derart, dass gegen jede Aktie dieser Ges. im Nennwerte von M. 1000 1 Rheinstahl-Aktie zu M. 1000, mit Div.-Ber. vom 1./7. 1917 ab gewährt wird. Auch wurden die Aktien mit 183 % bar angenommen. Es handelte sich hier um den Rest des A.-K. von M. 1 557 000, denn die Majorität des A.-K. von Friedrich Heinrich (M. 20 443 000) war bereits im Sept. 1917 von dem Liquidator der Zwangsliquidation des französ. Aktienbesitzes, Geh.-Rat Uthemann, B.-Zehlendorf zu 183 % erworben worden. Der Gegenwert, etwa 37.5 Mill. war damals in bar bezahlt worden. Durch Urteil des deutsch-franz. Schiedsgerichts v. 30./9. 1921 ist das Deutsche Reich verureilt worden, die Zeche Friedrich Heinrich den früheren franz. Aktionären herauszugeben. Die Besitzübergabe aller Vermögensstücke erfolgte am 10./12. 1921. Nochmalige Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v 24./10. 1919 um M. 5 000 000 (auf M. 65 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000 (begeben zu pari), div.-ber. ab 1./7. 1919 behufs Ankauf der Mehrheit der Kuxe (95 Stück) der Gew. Arenberg-Fortsetzung mit Wirkung ab 1./7. 1919. Die Gew. Arenberg-Fortsetzung hatte bereits eine Oblig.-Anleihe von M. 6 000 000, von der ein kleiner Betrag bisher zurückbezahlt ist. Diese Oblig.-Anleihe bleibt bestehen. Gleichzeitig haben die Rhein. Stahlwerke die von der Arenberg'schen A.-G. an die Gew. bisher geleisteten Vorschüsse in Höhe von rd. M. 4 000 000 zusammen mit der aus dem Auseinandersetzungs- vertrag sich ergebenden Summe von M. 6 000 000, insgesamt also rd. M. 10 000 000, zum 1919 in bar an die Arenberg'sche A.-G. zu Lasten der Gew. gezahlt, die jetzt insoweit Schuldnerin der Rhein. Stahlwerke ist. Der Betrag von M. 8 000 000, der sich aus der Bezahlung des überlassenen Grund und Bodens sowie der 95 Kuxe ergab, ist in der Weise erlegt dass die Rhein. Stahlwerke nom. M. 5 000 000 Rheinstahlaktien mit Div.- Ber. v. 1./7. 1919 ab und nom. M. 1 335 000 neuer Rheinstahl-Oblig. mit Zinsscheinen v. 1./7. 1919 hingaben. Die a. o. G.-V. v. 25./2. 1921 beschloss, das A.-K. um M. 55 000 000 auf M. 120 000 000 zu erhöhen; von den neuen Aktien, welche für 1920/21 zur Hälfte div.-ber. sind, wurden den alten Aktion. (5: 1) M. 12 000 000 zu 150 d% angeboten, wobei die im Besitz von Arenberg befindlichen M. 5 000 000 Rheinstahl-Aktien nicht bezugsberechtigt waren. Die restlichen M. 43 000 000 dienten zum Umtausch gegen Arenberg-Aktien u. zwar wurden nach dem Pachtvertrag bis 1./4. 1922 für M. 12 000 Arenberg-Akt. Bi Gewinnanteilscheinen für 1921 u. f. M. 27 000 neue Aktien der Rhein. Stahlwerke mit halber Gewinnberechtigung für 1920/21 in Umtausch gegeben. Ein zweites Umtauschrecht wird den Arenberg- Aktionären in der Zeit v. 1./10. 1925 bis 31./3. 1926 in der Weise eingeräumt, dass sie gegen M. 12 000 Arenberg- Aktien M. 27 000 Aktien der Rhein. Stahlwerke, beide mit Gewinnanteilsch. für 1925/26 u. f. erhalten. Schliesslich soll, falls nicht bis dahin das Gesamtvermögen von Arenberg als