Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1131 fähige Wasserstrasse verbinden, die Schiffen bis zu 1500 t Tragfähigkeit den Verkehr quer durch Europa, Rhein- u. Donaumündung, ermöglicht. Das Betriebswasser für die Strecke Main-Donau soll dem Lech unterhalb Augsburg entnommen u. durch einen rund 90 km langen Zubringerkanal der Scheitelhaltung der Schifffahrtsstrasse zugeführt werden. Der Ges. ist vom Reich u. Bayern das Recht gegeben, die von ihr im Zuge der Wasserstrasse ausgebauten Wasserkräfte 100 Jahre lang auszunutzen, beginnend mit der ganzen oder teilweisen Inbetrieb- nahme des einzelnen Werkes. Dieses Recht wird für die zunächst in Angriff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubnis für die später in Betrieb genommenen Werke verlängert u. endet für alle Werke spätestens 31./12. 2050. Nach Ablauf dieser Erlaubnisfrist fallen die Kraftwerke unentgeltlich an das Reich. Von der eigentl. Wasserstrasse werden die einzelnen Teilstücke nach Fertigstell. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich für eigene Rechnung übernommen. Die Ges. ist berechtigt, Grundeigentum zu beiden Seiten der Wasserstrasse bis zur Entfernung von 1 km zu enteignen. Zunächst wird der Ausbau der Schifffahrtsstrasse zwischen Aschaffenburg u. Würzburg u. zwischen Regensburg u. Passau in Angriff genommen, wobei insges. 15 Kraftwerke mit einer Gesamtleist. von 1d. 90000 PS. u. einer jährl. Energieerzeugung von 360 Mill. K W.-St. gewonnen werden. Kapital: M. 900 000 000 in 900 000 Inh.-Aktien. Die Aktien zerfallen in zwei Gattungen: 1. 600 000 Stammaktien Gruppe A, die vom Reich, Bayern, anderen deutschen Ländern u. offentlich-rechtlichen Körperschaften übern. wurden u. eine Div. von höchstens 4 % beziehen, jedoch erst, nachdem die Vorz.-Akt. befriedigt sind; 2. 300 000 Vorzugsaktien, Gruppe B, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, juristischen oder natürlichen Personen übernommen werden. Die Vorz.-Akt. berechtigen zum Bezuge einer Vordividende bis zu 7 %. Der Bezug einer Vordividende von 5 % ist vom Reich u. Bayern gewährleistet, solange u. soweit nicht Bauzs. in gleicher Höhe bezahlt werden. Die für Zwecke der Deckung der Vorz.-Akt., Gruppe B, nach Ablauf der Erlaubnisdauer bestimmten Rücklagen werden im Falle der Liquidation, soweit dieser Fonds nach Deckung der Verbindlichkeiten noch besteht, auf die Vorz.-Akt., Gruppe B, gemäss § 7 der Satzung verteilt. Die Ges. endigt mit dem Ablauf des 31./12. 2050. Anleihe: M. 323 050 000 in 5 % Teilschuldverschr. Stücke à M. 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000. Zs.: 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1932 zu 102 % durch Auslos. (April p. Okt.). Sicherungshyp. zu erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke. Die Ges. hat sich das Recht vorbehalten, weitere Anleihen zu gleichem Range auf dieselben Kraftwerke hypothekarisch eintragen zu lassen. Die Belastung darf jedoch niemals mehr als 60 % des von der Ges. durch St.-Akt., Vorz.-Akt., Teilschuldverschr. oder sonstwie aufgebrachten Kap. übersteigen. Das Reich u. Bayern übernehmen für Verzins. u. Heimzahl. zu 102 % die gesamtschuldnerische Bürgschaft. Kurs in München Ende 1922: 100 %. In Frankf. a. M.: 96 0%. Eingef. in München u. Frankf. a. M. im Aug. 1922. Handdarlehen: M. 276 950 000 sind den Teilschuldverschr. in bezug auf Verzinsung zu 5 % p. a., Tilg. u. Rückzahl. zu 102 %, hypothekar. Eintragung u. Bürgschaft des Reiches u. Bayerns vollständig gleichgestellt. Über jedes Handdarlehen wird ein Darlehnsschein direkt zwischen der Ges. u. dem Darlehnsgeber ausgestellt. Die Bürgschaften des Reiches u. Bayerns sind übern. durch Erklär. des Reichsverkehrsministeriums v. 30./12. 1921 u. des Bayerischen Staatsministers der Finanzen vom gleichen Tage. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Direktion: Staatsrat Dr. Jos. Grassmann, Dir. Theobald Henftling, Eisenbahndir. a. D. Dr. Bernh. Endrucks, Ministerialrat Herm. Kreuzer, Prof. Kaspar Dantscher, München. Aufsichtsrat: Vors. Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Dr. Paul Kirschstein- Berlin; I. Stellv. Geh. Hofrat Heinr. Held, Regensburg; II. Stellv. Bank-Dir. Dr. Emil Georg v. Stauss, Berlin; Ministerialdir. Dr.-Ing. Ernst Ottmann, Min.-Dir. Dr.-Ing. H. C. Konrad Dasch, Min.-Dir. Dr. Bernhard Gleichmann, Ministerialrat Dr. Gustav Königs, Min.-Rat Dr. Victor Mahnke, Min.-Rat Dr. Wilh. Lenzmann, Oberbaurat Karl Spiess, Karlsruhe; Min.-Dir. Dr. Rud. Krohne, Präs. des Reichskanalamts Robert Scharmer, Min.-Rat Franz Köbner, Staatsrat u. Min.-Dir. Hermann Riegel, Min.-Rat Hans Schneider, Min.-Rat Theod. Wand, Min.-Rat Aug. Mader, Staatsminister Dr. Wilh. v. Meinel, Oberfinanzrat Kurt Flamme, Dr. Michael Horlacher, München; Ober-Reg.-Rat Dr. Konstantin von Bayer-Ehrenberg, Karlsruhe; Min.-Dir. Dr. Karl Rauch, Weimar; Min.-Rat im Hessischen Finanzminister. Gust. Balser, Darmstadt; Oberbürger- meister Dr. Karl Jarres, Duisburg; Oberbürgermeister Dr. Konrad Adenauer, Köln a. Rh.; Oberbürgermeister Georg Voigt, Frankf. a. M.; Oberbürgermeister Dr. Karl Külb, Mainz; Oberbürgernieister u. Geh. Rat Adolf Wächter, Bamberg; Oberbürgermeister Dr. Karl Sittler, Passau; I. Bürgermeister Dr. Otto Hipp, Regensburg; Oberbürgermeister Dr. Hermann Luppe, Nürnberg; Stadtrat Dr. Ludwig Landmann, Frankf. a. M.; Bank-Dir. Komm.-Rat Jos. Böhm, München: Bank-Dir. Komm.-Rat Wilh. Hilken, Würzburg; Bank-Dir. Ernst Schön, Leipzig: Bank-Dir. Geh. Hofrat Adolf Pöhlmann, München; Max Warburg, Hamburg; Bankier Eduard Beit von Speyer, Frankf. a. M.; Bank-Dir. Hofrat Hans Remshard, Dir. Rechtsrat Oskar Weinmann, München; Bank-Dir. Ferd. Bausback, Stuttgart; Hofrat Fritz Gutleben, München; Bank-Dir. Reg.-Rat Dr. Ludwig Janzer, Mannheim; Komm.-Rat Wilh. Langguth, Wertheim; Baurat Hubert Hentrich, Krefeld; Dir. Baurat Dr. Karl Kölle, Frankf. a. M.; Staatsmin. a. D. Exz. Lorenz v. Seidlein, München; Geh. Komm.-Rat Dr. Louis Hagen, Köln; Dir. Joh. Welker, Duisburg; Gen.-Dir. Komm.-Rat Rich. Buz, Augsburg; Geh. Rat Josef Pschorr, Komm.-Rat