Banken und andere Geld- Institute. 65 Schittspfandbriefbank Akt. Ges, kerln, NW. 7, Dorotheenstrasse 19. Gegründet: 5./4. 1918; eingetr. 5./6. 1918. Zweigniederlass. in Emden. Gründer siehe Jahrg. 1922/23. Zweck: Förderung der deutschen See- und Binnenschiffahrt durch Gewäßt von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen oder Anteilen an Schiffen. Zu diesem Behufe ist die Ges. befugt zu betreiben: 1. Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen und Schiffsanteilen; 2. Ausgabe von festverzinslichen Schiffspfandbriefen auf Grund der gemäss Nr. 1 erworbenen Pfandrechte; 3. Erwerb und Veräusserung von Darlehns- forderungen im Sinne der Nr. 1; 4. kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wert- papieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren; 6. Die Annahme von Verzinsungsgeldern bis zur Hälfte des eingezahlten Grundkapitals. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Schiffspfand- briefe, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche von der Reichsbank ange- kauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertpapieren nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Die Anweisung hat die beleihungsfähigen Papiere und die zulässige Höhe der Beleihung festzusetzen. Der Erwerb von Schiffen und Schiffsanteilen ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Pfandrechten, der Erwerb von Grund- stücken nur zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Die Beleihungstätigkeit der Bank soll auch in den früheren Gebieten des Deutschen Reiches aufrechterhalten werden, sofern die Regierung daselbst Schiffsregister führt. Bis Ende 1922 waren Schiffs- darlehen abgeschlossen mit zus. M. 75 934 500; Betrag der Darlehensforder. M. 27 470 056. Als Deckung der verausgabten Schiffspfandbriefe waren in das Register der Bank einge- tragen: a) Pfandrechte an durch Schiffspfandrecht gesicherten Darlehensforder. M. 30 422 583, b) verpfändete Versicherungsforder. M. 101 773 150. Für Darlehen, welche vorzeitig zurück- gezahlt wurden, ist dem Treuhänder „ der Satzung „.„.. Ersatz-Deck. gestellt worden. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000, übernommen von den Grüsdern zu pari; seit 1./4. 1920 voll eingez. Schiffspfandbriefe: Der Ges. ist dem 13. 3. 1918 vom Minister Handel u. Gewerbe u. dem Finanzminister die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Schiffspfandbriefe) erteilt worden. Die Geschäftstätigkeit der Bank und die Ausgabe von Schiffspfandbriefen darf nur nach Massgabe der Bestimmungen der Satzung und der nach den §§ 7, 11, 42 Ziff. 1–3 zu erlassehden Bestimmungen über Beleihung, Wertermittelung und Versicherung der Schiffe bezw. Schiffsanteile und über die Beleihung von Wertpapieren erfolgen. Die von der Bank vorzunehmenden Beleihungen dürfen 60 % des Wertes der Schiffe bzw. Schiffsanteile nicht übersteigen; sie sind nur zulässig, wenn das Schiff dder der Schiffsanteil gemäss den Anforder. der Bank versichert ist u. der- Eeigentümer des Schiffes oder der Partner seine Rechte aus den aufgenommenen Versicher. 3 Bank in einer dieser genehmen Form abgetr eten hat. Die Bank 235 ausserdem berechtigt, ihre Forder. gegen ihre Darlehnsschuldner gegen jeden Verlust zu versichern. Die von der Bank gewährten Darlehen sind in kurzen Fristen zurückzuzahlen, welche satzungs- gemäss bei Seeschiffen zehn Jahre, bei %. zwölf Jahre in der Regel nicht übersteigen sollen, gegenwärtig aber erhebl Satzungen u. der vorgenannten Bestimmung. unterl. Genehmig. Es wurde zur Beaufsicht. 4 Geschäftsf. ein Staatskomm. bestellt. Ende 1922 waren ausgegeb.: I. Serie M. 10 000 000 in 4½ % Schiffspfandbriefen, sowie II. Serie M. 10 000 000 in ebenfalls 4½ % Schiffspfandbriefen, davon M. 1 150 000 begeben. Zs. 1./1. u. 1./7. Beide Serien sind seitens der Inhaber unkündbar: seitens der Bank erfolgt ihre Tilg zum Nennwert vom 1./7. 1925 ab gemäss dem auf den Schuldverschreib, aufgedruckten Tilgungsplan innerhalb 21 J. im Wege der Auslos.; vom 1./1. 1929 ab steht der Bank das Recht zu, neben der festgesetzten jährlichen ich kürzer bemessen werden. Anderungen der Auslos. verstärkte Auslos. vorzunehmen oder auch sämtliche bis dahin nicht ausgeloste Schiffspfandbriefe mit einer Frist von drei Monaten zur Rückzahlung zum Nennwert auf den 2./1. bezw. 1./7. aufzukündigen. Kurs in Berlin Ende 1920–1922: 100.50, –, 101 % Die Schiffspfandbriefe werden ausserdem in Frankf. a. M. u. Hamburg notiert. Ende 1920 wurde die II. Serie voll begeben und es begann die Ausgabe der III. Serie . von M. 30 000 000 in 4½ % Schiffspfandbriefen; Stücke à M. 200, 300, 1000, 5000. u. 10 000. Zs. 1/4. u. 1./10., rückzahlbar ab 1928 durch Auslos. Ab 1./1. 1929 verstärkte Auslos. oder Totalkünd. zulässig. Ende 1921 begeben M. 2 301 000. Im Jan. 1921 an der Berliner Börse eingeführt In Umlauf waren: Am 30./6. 1922 einschl. Serie I, II u. III M. 22 301 000; am 31./12. 1922 desgl., u. am 30./6 1923 einschl Serie I, II u. III M. 27 000 000. Geschäftsjahr: : Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. Sonderrückl., 4 % Div., 9 % Tant. an A.-R., Rest weitere Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Kasse 34 385, Bankguth. 1 661 457, unverzinsl. Schatz- anweis. 1 696 166, Wertp. (Schiffspfandbriefe) 732 932, Schiffspfandrechte 26 152 889, fällige E 342 897, Debit. 256 586, Einricht. 1, Kaut. 4785. – Passiva: A-K. 10 000 000, R.-F 68 436, Talonsteuer-Rückl. 20 000, Schiffspfandbriefe 19 301 000, Kredit. 568 248, noch ein- Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1923/1924. I 5