346 Banken und andere Geld-Institute. u. Hofmarschall a. D. Exz. Emanuel Freih. von Perfall, Füssen; Geh. Komm.-Rat Dr. Oskar von Petri, Nürnberg; Geh. Hofrat, Bank-Dir. Adolf Pöhlmann, Komm.-Rat, Bank-Dir. a. D. Jos. Pütz, München; Gutsbes. Hubert von Schilcher, Dietramszell; Geh. Komm. Rat Paul von Schmid, Augsburg; Oberstleutnant a. D. Clemens Graf von Schönborn-Wiesentheid, Erlaucht, Bayrischzell; Komm.-Rat Albert Schulmann, Geh. Hofrat Notar a. D. Dr. Jakobh Schulmann, München. Zahlstellen: München u. Filialen: Eigene Kassen; München u. N ürnberg: Bayer. Vereins- bank u. Fil.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Darmst. u. Nationalbank; Berlin: Deutsche Bank u. deren sämtl. deutschen Zweiganstalten, Mendelssohn & Co., Darmst. u. Nationalbank; Nürnberg: Bayer. Staatsbank u. deren sämtl. Filialen, Anton Kohn; Köln: J. H. Stein. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank in München. Gegründet: 1./7. 1834 bezw. 15./6. 1835. 11 Zweigstellen in München; 118 aus- wärtige Niederlassungen. Ausserdem werden 55 Geschäftsstellen unterhalten. Zweigbüros der Hypoth.-Abteil. in Berlin, Düsseldorf u. Nürnberg. Zweck: Die Anstalt zerfällt in eine Hyp.-Abteil. u. eine Kaufmännische Abteil. und steht unter bayer. Staats-Oberaufsicht. Die Hypoth.-Abteil. gewährt: 1. Gegen hypoth. Sicherheit Darlehen bis zur Hälfte des von der Bank-Direktion ermittelten Wertes der Pfandobjekte innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund 9 monat., beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen; b) annuitäten. weise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank u. halbjährig kündbar seitens der Schuldner. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert be- sitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von § 2 des Reglements vom Jahre 1919 Bergwerke, Steinbrüche u. Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch Pfandbr.) 2. An inländische Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft Darlehen ohne hypothekarische Sicherstell. (Kommunaldarlehen), wobei in erster Linie den bayer. Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Auf Grund der so erworbenen Forder. ist die Bank berechtigt nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen kommunale Schuldverschreib. auszugeben. Kommunaldarlehen werden gewährt: a) in der Regel annuitätenweise tilgbar, 10 Jahre fest, seitens der Bank unkündbar, seitens der Schuldner ½jährig kündbar; b) aus- nahmsweise ohne annunitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund 9 monat. beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen. Im J. 1922 kamen 3 Anwesen zur Zwangsversteig., beteiligt war die Bank bei 6 Zwangsverwalt.; Ende 1922 betrugen die Zinsen-Rückstände M. 1 879 507. Die kaufmännische Abteil., ist befugt zum Betriebe aller Bank- u. Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- u. Warengeschäfte für eigene Rechnung, für fremde Rechnung nur dann, wenn damit keine Kreditgewährung verbunden ist); sie betreibt insbesondere das Diskonto-, Effekten-, Akzeptations-, Kontokorrent.- Kredit- u. Lombardgeschäft. — Wertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung u. Verwaltung als „offene Depots“ genommen. Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust versichert. Auch „geschlossene Depots' werden zur Aufbewahrung übernommen, ebenso werden eiserne Schrankfächer (Safes) dem Publikum mietweise überlassen. Die G.-V. v. 2./3. 1905 beschloss die Abtrennung der Versich.-Abteil. ab 1./1. 1906 durch Umwandlung derselben in eine selbständige Akt.-Ges. unter der Firma Bayer. Versicherungs- bank A.-G. vorm. Versicherungs-Anstalten der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank mit einem A.-K. von M. 10 000 0000, erhöht lt. G.-V.-B. vom 17./12. 1920 auf M. 20 000 000, wovon 25 % eingezahlt sind. Die Aktien befinden sich im Besitz der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank; deren Begebung wird z. Zt. nicht beabsichtigt. Das Lebens-, Unfall- u. Haftpflichtgeschäft der Bayerischen Versicherungsbank A.-G. wurde im Dez. 1921 auf eine selbständige A.-G., die Bayer. Lebens- und Unfall-Versicherungsbank A.-G., München, übertragen, deren A.-K. von M. 10 Mill. sich in Händen der Bayerischen Versicherungsbank A.-G. befindet. Auch gehört der Bayer. Hypoth. u. Wechsel-Bank das gesamte im Jahre 1918 von M. 1 Mill. auf M. 2 Mill. mit 25 % Einzahl. erhöhte A.-K. der im Jahre 1911 gegründeten Bayer. Rück. versich.-Bank in München. Mitte 1905 errichtete die Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank im Verein mit der Dir. der Disconto-Ges. in Berlin die Bayer. Disconto- u. Wechsel-Bank A.-G. in Nürnberg, Augsburg und Würzburg, wobei die Bankhäuser G. J. Gutmann in Nürnberg, P. C. Bonnet in Augsburg u. Friedr. Günthert in Würzburg von der neuen Bank aufgenommen wurden; seitdem wurden weitere 70, Zweigniederlass. eröffnet. Die Bayer. Hyp.- u. Wechsel-Bank besitzt seit 1917 sämtlichs Aktien der Bayerischen Disconto- u. Wechsel-Bank. 1922 wurden die Betriebe vereinigt, die Direktoren u. Beamten übernommen, ebenso alle Zweigstellen. Der Aktienmantel der Bayer. Disconto- u. Wechsel-Bank bleibt erhalten. Die Bank besitzt auch sämtl. Aktien der Süddeutsch. Treuhand-Ges. A.-G. in München, ferner ist sie be-