Banken und andere Geld-Institute. 421 Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar (Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: Am 27. Nov. 1868. Domizil früher Berlin, jetzt befindet sich daselbst nur noch eine Zweigniederlassung. Die G.-V. vom 4. Jan. 1895 beschloss Verlegung des Sitzes nach Weimar, nachdem unter dem 1. Dez. 1894 der Grossherzog der Bank die Genehmigung zur Begebung von Inh.-Papieren, Kommunal- und Eisenbahn-Hypothekar- Oblig. ihres neuen Statuts erteilt hatte. Die a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 genehmigte den Beitritt zu der zwischen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen, der Preussischen- Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin und der, Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln abgeschlossenen Interessengemeinschaft. Gemäss G.-V. v. 29. /11. 1922 ist der Gemein- schaftsgruppe die Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. lt. G.-V. v. 26./4. 1923 die Schles. Bodenkredit-Aktien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypothekenbank, Leipzig, beigetreten. – Näheres siehe bei Deutsche Hyp.-Bank in Meiningen. Zweck: Förderung des Real- u. Kommunalkredits im Gebiete des Deutschen Reiches: Gewährung von Hypoth.- u. Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz nach Massgabe des. Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899; event. auch Kommunaldarlehen u. Darlehen an Kleinbahnen; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend § 5 des Hypoth.-Bank- Gesetzes Zweigniederlassung in Berlin W. 8, Wilhelmstrasse 71. Die Beleihung auf Grundstücke ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; die Beleihung darf die ersten 3 des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen; Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zus. den 20. Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Pfandbr. benutzten Hypoth. sowie den halben Betrag des eingez. A.-K. nicht überschreiten. Hypoth. an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. Kapital: M. 18 000 000 in 7500 Inh.-Aktien à Tlr. 200 = M. 600, 3750 Aktien à M. 1200 u. 1500 Aktien à M. 6000. Urspr. M. 4 500 000 in Aktien à Tlr. 200 = M. 600, erhöht lt. G.-V. v. 4./1. 1895 um M. 3 000 000 in Aktien à M. 1200. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 29./4. 1922 um M. 1 500 000 in 1250 Aktien à M. 1200. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 9 000000 in 1500 Aktien à M. 6000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923, begeben zu 300 %. Den Aktion. ist unterm 29./3. 1923 seitens eines Konsort. folgendes Angebot gemacht: Auf je M. 6000 der noch im freien Verkehr befindl. Aktien werden M. 2700 Aktien der Deutschen Hyp.-Bank in Meiningen mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923 zum Kurse von 365 % plus Börsenumsatzsteuer bis 15./4. 1923 gewährt. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss weitere Kap.-Erhöh., die bisher noch nicht durchgeführt wurde. Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth.-Forder. auf den Inhaber lautende Pfandbr. aus. Die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn- Hypoth.-Oblig. (letztere noch nicht ausgegeben) darf den 20 fachen Betrag des bar eingez. A.-K. u. des gesetzl. R.-F. nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindl. Kommunal-Oblig. dürfen unter Hinzurechnung der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. obigen 20fachen Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die auf den Inhaber lautenden Pfandbr. u. zwar Serie VI u. ff. werden von der Reichsbank in Klasse I zu des Kurswertes beliehen. In Thüringen sind sie ebenso wie die Kommunal-Obl. zur Anlegung von Mündelgeldern zu- gelassen. In Umlauf waren Ende 1922 an Pfandbr. M. 126 569 700 (Hypoth.-Bestand M. 127 789 150, davon als Deckung M. 127 739 150). Zur Rückzahlung gekündigte Pfandbriefe: 4 % Pfandbr. der Serien III, IV, V, X, XI, XV, XVI, XVIII u. XIX, alle Stücke zu M. 300, 200 u. 100, rückzahlbar am 1./7. 1923. 4 % Pfandbr. der Serien VI. XXII, XVII, 3¾ % Pfandbr. Serie XIV, u. 3½ %, Serie VII, alle nicht schon früher gekündigten Stücke zu M. 500, 300, 200 u. 100, rückzahlbar am 1./10. 1923. 3½ % Pfandbr., Serie XIII, sämtl. Stücke; 3 / % Pfandbr., Serie XIV, die Stücke Lit. D zu M. 200, 4 % Pfandbr., Serie XII. die Stücke Hlt. F u. G zu M. 200 u. 100, rückzahlbar am 1./4. 1923. Sämtl. noch nicht verlosten oder gekündigten Stücke der 4 % Pfandbriefe Serie 3, 6, 10–12, 15–19; 3¾ % Pfandbriefe Serie 14 u. 3½ % Pfandbriefe Serie 7–9 zum 1./4. 1924. 4 % Pfandbriefe Serie 4 u. 5 zum 1./7. 1924. 4 % Pfandbr. von 1889, Serie III, M. 24 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300, 200 u. 100, auf den Namen lautend u. durch Indess. übertragbar. Zs. 2./1. u. 3 „% mind. ½ % mit Zs. in 50 Jahren nur durch Verlos. (erste Dez. 1888). Kurs Ende 1913– 1922: 92, 93*, –, 86, –, 98*, 96.50, 92.50, 99, 135 %. Notiert in Berlin. 4 % Plandbr. von 1893, Serie IV, M. 12 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300. 200, 100, auf den Namen lautend u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Rückkauf oder Verl. ½ % m. Zs. Jetzt mit Ser. III zus. notiert. 4 % Pfandbr. von 1894, Serie V, M. 12 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100, auf den Namen lautend u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Rückkauf oder Verlos. seit 1903. Mit Serie III zus. notierf. 4 % Pfandbr. Serie VI, M. 15 000 000; Stücke à M. 3000, 2000, 1000, 500, 300, 200, 100, auf Inhaber lautend. Zs. 1/4. u. 1./10. Tilg. mind. jährl. 1 % durch Verl. ferste April- Woche) oder Ankauf seit 1./4. 1904 auf 1./10.; kann auch verstärkt werden. Kurs Ende 1913–1922