Banken und andere Geld-Institute. 427 *Ermländische Revisions- u. Treuhand-Akt-Ges. in Wormditt (Ostpreussen). Gegründet. 6./5. 1922, 12./2. 1923; eingetr. 18./2. 1923. Gründer: Bankier Julius Dittrich, Braunsberg; Leo Keuchel, Wormditt; Franz „ Mehlsack; Josef Klawki, Wormditt; Brauereidir. Fritz Neumeister, Braunsberg. Zweck. Treuhandgeschäfte aller Art. Kapital. M. 1 Mill. Urspr. M. 500 000 in Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. Erhöht lt. G.-V. v. 29./3. 1923 um M. 500 000. Die St.-Aktien wurden den bisher. Aktionären im Verh. 2:1 zu 250 % angeb. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stibaurbekt. 1 Aktie 1 St. Direktion. Dr. jur. et rer. pol. Franz Erich Müller, Wormditt. Aufsichtsrat. Bankier Anton Schumacher, Wormditt; Brauereidir. Fritz Neumeister, Braunsberg; Franz Klawki. Mehlsack; Adolf Bischoff, Bischofsburg; Fabrikbes. Franz Vonberg- Wartenburg; Dir. Herm. Schlegel, Mehlsack; Rechtsanw. Dr. Paul Neumann, Braunsberg. sBankverein Würzburg Kommanditgesellschaft auf Aktien in Würzburg. Gegründet. 17./4. 1./6. 1923; eingetr. 23./6. 1923. Gründer: Bankier Karl Oskar Hölzer, Hamburg; Bankier Karl Friedrich Wilhelm Wesemann, Altona; Bankprokurist Rudolf Kayser, Würzburg; August Düring, Waldbüttelbrunn; Bezirksdir. Hans Wolfschmidt, Würz- burg; Schriftsteller Johannes Wettley, Leipzig. Zweck. Betrieb von Bank- u. Handelsgeschäften. Kapital. M. 150 Mill. in 4500 St-Akt. zu M. 5000, 12 500 St.-Akt. zu M. 10 000, 500 Vorz.- Akt. zu M. 5000, übern. von den Gründern zu 100 %. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 1 St., 1 Vorz.-Akt. 100 St. Persönl. haftende Gesellschafter: Karl Oskar Hölzer, Karl Friedrich Wilhelm Wesemann. Aufsichtsrat. Anton Wilhelm, Würzburg; August Düring, Waldbüttelbrunn; Hans Wolfschmidt, Würzburg; Johannes Wettley, Leipzig; Bankier Richard Rogall, Richard Henne, Hamburg. Bayerische Bodencredit-Anstalt in Würzburg. Gegründet: 21./8. bezw. 19./9. 1895. Zweck: Die Bank ist eine Hypoth.-Bank im des Reichs-Hyp.-Bank- v. 13./7. 1899; sie betreibt alle Geschäfte entsprechend 5§ 5 dieses Gesetzes. (Darlehen an Kleinbahnen wurden noch nicht gewährt.) Hypothek. Darlehen werden nur auf solche Liegenschaften gegeben, die einen dauernden und sicheren Ertrags- oder Tauschwert haben. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 6, 10, 11, 12 u. 14 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899. Die G.-V. v. 17/5. 1923 genehmigte den Antrag auf Aufnahme des Kommunalkreditgeschäftes u. den Vorschlag, dass die Bank gleich anderen Instituten das Beleihungsgeschäft durch Hergabe von eigenen Pfandbriefen an Stelle von Bardarlehen vornehmen kann. Kapital: M. 24 Mill. in 22 500 St.-Akt. u. 1500 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Urspr. M. 5 Mill. Die a. o. G.-V. v. 27./6. 1903 beschloss Erhöh. um M. 2 500 000 in 2500 Akt. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1904, übernommen von einem Konsort. zu 114 %, angeboten den alten Aktionären zu 117 %. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 17./5. 1923 um M. 16 500 000 durch Ausgabe von M. 1 500 000 6 % kumulativer Vorz.-Akt. u. M. 15 Mill. St.-Akt. Die Vorz.-Akt. sollen mit 15fachem Stimmrecht ausgestattet werden u. bis 31./12. 1940 gebunden sein. Sie sollen im Verhältnis von 1:5 u. die neuen St.-Akt. im Verhältnis von 2: 1 den bisherigen Aktionären zum Bezuge angeboten werden. Näheres über die Geschäftsj. 1906–1911 bezw. über die damaligen Differenzen in der Verwalt., Sanierung der Ges. siehe die früheren Jahrgänge dieses Handb. Eine Regressklage gegen frühere bei Ausführung der Zehlendorf-Kleinmachnower Terrainbeleihung mittätige Mitgl. des A.-R. ist vom Landgericht München abgewiesen worden. Die Bank war 1921 bei 17 Zwangsversteigerungen beteiligt; Ende 1921 bestanden 10 Zwangsverwaltungen. 1915 wurden an Zinsen M. 179 180, an Kap. M. 556 000, 1916 M. 213 352 Zs. u. M. 400 000 Kap., 1917 M. 148 181 Zs. u. M. 400 000 Kap., 1918 M. 84 220 Zs., 1919 M. 64 663 Zs., 1920 M. 98 638, 1921 M. 87 255 Zs. u. Kosten abgeschrieben. Pfandbriefe: Auf Grund der ihr zustehenden Hypoth.-Forderungen und in Höhe der- selben gibt die Anstalt Pfandbriefe aus, welche spät. innerhalb 60 Jahren nach Em. zu amortisieren sind. Der Gesamtbetrag der jeweils begebenen Hypoth.-Pfandbr. u. Schuld- verschreib. darf den 15 fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Die Pfandbr. lauten auf Inhaber oder auf Namen, können aber in ersterem Falle nach Antrag auch auf den Namen vinkuliert und auf neuerlichen Antrag devinkuliert werden u. zwar beides gebührenfrei. Sie werden in Abschnitten von M. 5000 als höchstem, bis M. 100 als kleinstem Betrage ausgegeben. 1907 bis Ende 1919 wurden