Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 571 Der Besitz an Effekten einschliessl. der Anteile an G. m. b. H. belief sich Ende 1921 auf M. 2 263 188 gegen M. 2 678 448 im Vorjahre. 1922 ist der Restbesitz an Hausgrundstücken vorteilhaft abgestossen; ferner war das Geschäft in unbebauten Grundstücken rege. Kapital: M. 121 500 000 in 5000 Vorz.-Akt. Lit. A zu M. 10 000, 10 000 Vorz.-Akt. Lit. A zu M. 5000, 14 630 Vorz.-Akt. Lit. A zu M. 1000, 5092 alte Vorz.-Akt. zu M. 1000 u. 1778 St.-Akt. zu M. 1000. Bis 1918: M. 26 000 000 in 26 000 Aktien à M. 1000. Zur Reorganisation der Ges. beschloss die G.-V. v. 5./6. 1918 die Herabsetz. des A.-K. im Verh. von 2:1, soweit nicht freiwillig von je 2 Aktien eine der Ges. zur Verfüg. gestellt wurde. Schaffung von Vorz.-Akt. die mit nachzahlungspflichtiger, 6 % Vorzugsdiv. und vorzugsweiser Befriedigung mit 120 % im Falle einer Liquidation ausgestattet werden. Dem Inhaber zweier Aktien, der eine davon zur Vermeidung der Zus. legung zur Verfüg. stellte u. M. 1030 zahlte, wurde die andere Aktie in eine Vorzugsaktie umgewandelt und eine weitere Vorzugsaktie von M. 1000 ausgehändigt. Die Vorzugsaktien erhalten von dem zur Verteilung eines Gewinn- anteils bestimmten Teil des Reingewinns, ehe auf die St.-Aktien ein Gewinnanteil entfällt, vorweg einen solchen von 6 % des Nennbetrages, und zwar mit Wirkung vom 1./1. 1919 ab. Der restl. Reingew. wird unter den Vorz.-Aktien und St.-Aktien nach Verhältnis ihres Nennbetrages verteilt. Sofern in einem oder mehreren Jahren der Gewinnanteil auf die Vorzugsaktien weniger als 6 % betragen hat, ist der fehlende Betrag in den folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen, und zwar jeweils auf den Gewinnanteilschein des zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahres. Bei einer Liquidation der Ges. werden Ausschütt. zunächst auf die Vorz.-Akt. bis zur Höhe von 120 % ihres Nennbetrages zuzüglich etwaiger rück- ständiger Div. geleistet. Die G.-V. v. 17./3. 1923 beschloss die Ausgabe von M. 100 000 000 in 8 % Vorz.-Akt. Lit. A, 5000 zu M. 10 000 u. 10 000 zu M. 5000, div.-ber. ab 1./1. 1923, mit Vorrang vor den bisher. Vorz.-Akt., die im Falle der Liquidation der Ges. Anspruch auf Rückzahl. bis zu 300 % des Nennwertes erhalten. Diese M. 100 000 000 übernimmt ein Konsort. zu pari mit der Verpflichtung, M. 50 000 000 der Schweizer Gläubigerin franko Valuta zu überlassen, ferner soll derselben eine Beteil. an drei Tochterges. der Neuen Boden-A.-G. im Nominalbetrage von zus. ca. M. 700 000 überlassen werden, wogegen sie sich wegen aller Ansprüche gegenüber der Neuen Boden-A.-G. für befriedigt erklärt. Den bisher. Vorz.- u. St.-Aktionären wird das Recht eingeräumt, gegen Zuzahl. von 150 % bzw. 250 % ihre Vorz.- bzw. St.-Akt. in neue Vorz.-Akt. Lit. A abstempeln zu lassen. Durch diese Finanztransaktion wird die Ges. einerseits- von ihrer sich auf Milliarden berechnenden Frankenverpflicht. befreit, andererseits fliessen ihr an neuen Mitteln M. 100 000 000 u. die durch Zuzahl. eingehenden Beträge zu, wodurch es ihr ermöglicht wird, ihren umfangreichen Besitz nach Belieben zu konservieren u. alle sich ihr bietenden Chancen für neue Geschäfte auszunutzen. G.-V. v. 29./10. 1923 sollte beschliessen weitere Kap.-Erhöh., Ausg abe von Oblig., ferner über eine Entschäd. der Obligationäre. 4 % Schuldverschr. von 1901, M. 20 623 600, rückzahlbar zu 102 %. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1922: In Berlin: 70 %. – In Frankf. a. M.: 60 %. Gekündigt zum 2./1. 1924. 3½ % Schuldverschr. von 1901, M. 5 376 400, rückzahlbar zu 101 %. Kurs Ende 1922: In Berlin: 69 %. – In Frankf. a. M.: 50 %. Gekündigt zum 2./1. 1924. 4 Tilgungsdarlehen: Aufgenommen Ende 1915 bei einer Schweizer. Hypoth.-Bank ein Tilg.- Darlehn von M. 3 000 000 welches seit 1918 mit jährl. 3 % der Darlehnssumme u. mit der Restsumme Ende 1930 rückzahlb ist. Kap. u. Zs. sind in Schweizer Währung zur Friedens- parität mit der Massgabe zahlbar, dass die fälligen Beträge zuzügl. vereinbarter Zuschläge für Valutadifferenzen zunächst in Mark-Währung hinterlegt werden können, indessen längstens 4 Jahre nach Fälligkeit, mit dem Restbetrage also Ende 1934, in Francs-Währung endgültig abzurechnen sind. (Dieses Darlehn ist unter Kredit. verbucht.) Ein gleiches gilt von Kap. u. Zs. einer im Jahre 1926 bezw. 1930 fälligen und ebenfalls in schweizer Währung rück- zahlbaren Hypothek von M. 185 000, für die der Ges. gegenüber der schweizer. Hypotheken- bank die Haftung obliegt. Mit der Schweizer Gläubigerin ist lt. G.-V. v. 17./3. 1923 ein neues Abkommen getroffen, wodurch die bisher. Schuld getilgt ist (s. u. Kap.). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: M. 1000 nom. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. weitere Rückl., vertragsmässige Anteile an Vorstand, 8 % Div. an Vorz.-Akt. Lit. A, 6 % an alte Vorz.-Akt., 4 % an St.-Akt., 7½ % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergüt. von je M. 12 000, der Vors. das Doppelte). Rest nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Hyp.-Forder. 17 262 080, Hausgrundstücke 6 000 121, Bauterrains 14 893 521, Baumschule 5000, Grundschulden-Forder. 1, Konsort.-K. I 1, do. II 9 371 560, Eff. 1 664 737, G. m. b. H.-Anteile 598 451, Debit.: a) im Kontokorrent gedeckte 1 258 271, b) Restkaufgelder 1 129 940, c) Hyp.-Zs. u. Kosten 116 180, d) div. Forder. einschl. zur Verrechn. hinterlegter Kapitalsraten u. Zs. der Schweizer Verbindlichkeiten 1 720 456, Mobil. u. Inv. 1, Pen.-F.-Eff. 172 702, Kassa 24 001, Bankguth. 5 876 841, Reichsschatzwechsel 1 684 711. – Passiva: Vorz.-A.-K. 17 000 000, St.-A.-K. 4 500 000, 4 % Teilschuldverschreib. 16 215 700, 3½ % do. 2 628 100, fällige do. 79 549, do. Agio 350 595, do. Zs.-Scheine 392 194, Hyp. 9 398 528, Kredit.: a) im Konto-Korrent 4 152 538, b) noch zu zahlende Beträge für Hausunk., Hyp.-Zs. etc. 632 696, Pens.-F. 262 872, Rückl. 6 165 807. Sa. M. 61 778 581. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Teilschuldverschreib.-Zs. 740 611, Hyp.-Zs. auf Haus- grundstücke 230 960, Verwalt. der Hausgrundstücke 470 546, Grundstücks-Repar. 327 868, besondere Ausgaben für Instandsetz. von Hausgrundst. 247 250, Handl.-Unk. 1 061 135, Hyp.-Zs. u. Grundsteuern etc.: a) für eig. Terrains 399 427, b) für Konsort.-Terrains 184 235,