Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1687 Direktion: Herm. Krüger, B.-Dahlem; Dr. Walter Triebel, B.-Grunewald. Aufsichtsrat: Vors. Staatssekretär a. D. Dr. jur. Paul von Krause, Hauptm. a. D. Hans A. Rodatz, B.-Lichterfelde; Dir. Walter Buchholz, B.-Wilmersdorf; Dir. Reinh. Wilcke, Berlin; Ministerial-Rat Karl Lindenberg, Berlin. Transradio Akt.-Ges. für drahtlosen Überseeverkehr in Berlin SW., Hallesches Ufer 12/13. Gegründet: 26./1. 1918; eingetr. 16./4. 1918. Fa. bis 12./10. 1923: Drahtloser Übersee- vVerkehr Akt.-Ges. Zweck: Betrieb von Einricht. für drahtlosen telegr. oder teleph. Verkehr im In- u. Auslande. Die Ges. ist berechtigt, bestehende oder zu errichtende Anlagen u. Konzess. zu erwerben oder zu veräussern u. sich an and. Unternehm. zu beteil. Die Ges. besitzt die Grossstation Nauen, die Duplex-Empfangsanlage Geltow u. die Betriebszentrale in Berlin. Die Station Nauen besteht aus den Stationsgebäuden mit 4 Hochfrequenzmaschinen u. 5 Maschinensendern. Die Turm- u. Antennen-Anlage umfasst 2 Stahltürme von je 250 m, 2 von je 150 m Höhe, 1 von 134 m und 7 von je 210 m Höhe sowie eine Anzahl von einander unabhäng. Antennen. Die Empfangsanlage in Geltow besteht aus 7 voll- ständigen Rahmen-Empfangsanlagen. Die Betriebszentrale in der Oranienburgerstr. enthält alle neuzeitlichen Einricht. zum Mehrfach-Duplex-Betrieb. Hier werden sämtl Telegramme getastet u. aufgenommen. Die Empfangsanlage in Hagen dient, nachdem der Betrieb in der Betriebszentrale zusammengefasst ist, nur noch als Reserveanlage. Die zum Betriebe der Sendestation erforderlichen elektr. Energie wird vom Brandenburg. Kreis- u. Elektr. Werk entnommen. Der eig. Grundbes. des Unternehm. umfasst 142,5 ha; ausserd. sind rund 100 ha in Pacht genommen. Das Enteignungsrecht für weiteres erforderl. Gelände ist der Ges. von der Reichsbehörde erteilt. Die Ges. hat am 14./2. 1921 die der Eilvese G. m. b. H., Berlin gehörige bei Hannover geleg. Grossfunkstelle Eilvese auf 30 Jahre ge- pachtet. Sie besitzt von dem M. 20 000 000 betrag. Kapital dieser Ges. M. 12 000 000. Die Anlagen dieser Grossfunkstelle bestehen aus der Grossstat. Eilvese selbst u. der dazu ge- hörigen in 6 km Entfern. von Eilvese gelegenen Empfangsanl. in Hagen Die Antennenanl. besteht aus Hauptturm von 250 m Höhe u. 6 Nebentürmen von je 120 m Höhe, die eine zweiteil. Schirmantenne tragen. Zur Krafterzeug. sind eine aus 5 Masch. besteh. Diesel- motoranl. von insges. 1000 PS. u. 2 Hochfrequenzmaschinenaggregate zu je 2 Masch. vor- handen. Das Grundst. in Eilvese, auf dem das Maschinenhaus nebst Werkstatt u. Nebengeb. errichtet sind, ist Eigent. der Eilvese G. m. b. H.; das übr. von der Antenne überspannte Gelände, auf dem die Nebentürme stehen, ist gepachtet. Die Ges. hat dem Reich gegen- über die Verpflicht. übernommen, mit den vorsteh. bezeichn. Anlagen, die dauernd dem jeweil. Stand der Technik angepasst werden müssen, einen ordnungsm. u. zuverläss. Funk- verkehr, insbes, mit Funkanl. aussereurop. Länder, entspr. den Verkehrsbedürfn. des Reiches durchzuführen. Bis 1920 einschl. war für das Verh. der Ges. zum Reich ein Vertrag massgeb., nach dem die Stat. Nauen dem Reich für Betriebswecke gegen eine Mietsgebühr zur Verfüg. gestellt wurde. Ab 15. Febr. 1921 ist seitens des Reiches für den Betrieb der beiden Stat. je eine 30jähr. Konzess. erteilt worden. Gemäss diesen Konzess. werden die aus dem Ver- kehr der Grossfunkstellen aufkommenden Telegr.-Gebühren wie folgt verwendet: Die Ge- bühren für die Landbeförd. fliessen dem Reiche zu. Aus dem auf den, Funkweg entfall. Teil der Gebühreneinn. werden zunächst sämtl. Betriebs- u. Verwaltungkosten bestritten u. den Instandhalt.-F. von Nauen u. Eilvese sowie je einem Ern.-F. für die beiden Stat. jährl. angem. Beträge zugef. Ferner wird für die beiden Stat. je ein Tilgungs-F. gebildet, der die Abschr. der Anl. innerh. 30 Jahren vorsieht. Übersteigt der auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühren-Einnahme die für obige Zwecke aufzuwend. Summen, so hat die Ges. von den überschiess. Gebühren einen Teil an das Reich abzuführen. Die Festsetz. der Wortgeb. für die von den Stationen zu beförd. Telegramme erfolgt durch das Reichspost- Minist., jedoch ist eine 7 proz. Verzins. des in Nauen u. für den Betrieb von Eilvese in- vestierten Kapitals sowie die Bildung der gesetzl. Mindestrückl u. die Verzins. der OÖblig.- Anleihe sichergestellt. Nach Mitteil. in der G.-V. v. 1./5. 1923 ist die Beschränk. auf eine 15 %ige Div. unter Berücksichtigung der derzeitigen Valutaverhältnisse u. des Kursstandes der Aktien mit Wirkung ab 1./1. 1922 fallen gelassen worden. Die Gesellschaft ist jedoch verpflichtet, einem besonders gebildeten Sicherheitsfonds eine gleich hohe Summe zuzuführen, wie sie über 10 % der volleingezahlten Aktien hinaus als Dividende für das betreffende Geschäftsjahr verteilt. Aus dem Sicherheitsfonds können im Einvernehmen mit dem Reichs- bostministerium Ausgaben für besondere Aufgaben u. für den Ausbau der Stationen be- stritten werden, auch kann auf ihn zur Aufbesserung der Dividende unter Umständen zurückgegriffen werden. Bei Ankauf der Stationen durch das Reich fällt der Sicherheits- fonds an die Ges. Das Reich hat ab 1./1. 1932 ein Ankaufsrecht auf die Grossfunkstellen Nauen u. Eilvese zu folgenden Bedingungen: Die von der Ges. u. dem Reichpost-Ministerium gemeinsam zu ermittelnden Anlagekosten werden für jedes volle Prozent Überschuss, das — berechnet unter Zugrundeleg.- des von der Ges. in Nauen u. in Eilvese investierten Kapitals – die Ges. über 5 % hinaus aus ihrer Gebührenbeteil. nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Geschäftsjahre gehabt hat, um je 20 % erhöht. Ferner ist vorgesehen, dass der Zeitwert der Anlagen beim Ankauf durch das Reich Berücksichtig. findet. Jedenfalls soll der Kaufpreis