– 1750 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Main-Kraftwerke verschiedene kleinere Werke bezw. Leitungsnetze käuflich erworben. Das gesamte Stromabsatzgebiet der Main-Kraftwerke erstreckt sich somit vom Main bis zur Lahn bezw. über den Rhein. Ende 1922 waren insges. 279 Städte u, Ortschaften mit zus. 238 643 Einwohnern ange- schlossen. Stand der Anschlussbewegung am 31./12. 1922: Ge Ein Beleuchtungs-Anlagen Gewerbl. Anlagen Grossabnehmer Gesamt-. „ 2 hluss- j Glüh- Glüh-L. Anschluss- An- Motore u. An. Anschluss. meinden wohner 73 über wert zahl Apparate Zahl wert ampen 100 Watts in Kw. 90 in Kw in Kw. 279 238 643 329 114 3616 10364 4006 12 354 236 19 003 41711 Konzessionen: Die mit den vorerwähnten einzelnen Kreisen und Gemeinden abge- schlossenen Verträge geben den Main-Kraftwerken auf die Dauer von 25 bis 40 Jahren das ausschlicssliche Recht zur Benutzung von öffentlichen Strassen, Wegen, Brücken u. Plätzen zur Führung von ober- u. unterirdischen Leitungen, u. zwar sowohl zwecks Stromversorgung der betreffenden Kreise u. Gemeinden selbst, als auch zur Führung von Leitungen, die wegen des Anschlusses von Gemeinden u. Stromabnehmern anderer Kreise u. Gemeinden erforderlich werden. Den Kreisen u. Gemeinden steht das Recht zu, die Ortsnetze einschl. Transformatoren- * stationen teils zum Taxwert teils zum Buchwert abzügl. fest vereinbarter Abschreibungssätze zu erwerben, wobei indessen im Falle der Erwerbung durch die Kreise und Gemeinden diese verpflichtet sind, noch auf 10 bezw. 12 bezw. 15 bezw. 20 Jahre Strom zu noch zu verein- barenden Bedingungen von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Ebenso bleibt den Main- Kraftwerken in diesem Falle das Durchleitungsnetz bezw. die Versorgung der Grossindustrie noch auf eine bestimmte Reihe von Jahren gewahrt. Einzelnen Kreisen u. Gemeinden sind mässige Abgaben von ½ % bis 1½ % von den Bruttoeinnahmen aus der Stromlieferung in den betreffenden Kreisen u. Gemeinden zugestanden, während in den Städten Limburg, Ober- u. Niederlahnstein unter Berücksichtigung der grösseren Stromlieferung entsprechend höhere Abgaben zu zahlen sind. Die Zentrale in Höchst enthält 2 Dampfturbinen von je 2200 und 1 von etwa 5000 sowie eine weitere von 10 000 Kw.-Leistung, Die zugehörige Kesselanlage besteht aus 4 Dampfkesseln von je 375 qm, 2 Dampfkesseln von 420 u. 2 Kesseln von je 450 qm Heizfläche mit Überhitzern. Die Erweiter. der Anlagen um 2 Kessel von je 600 qm ist in der Ausführung begriffen. Die Kohlenzufuhr erfolgt mittels Schiff auf dein Main. Das Elek- trizitätswerk in Friedrichssegen a. I. nützt ein Gefälle der Lahn aus u. hat ausser der Wasser- turbinenleistung von rund 650 Kw. noch eine Dampfturbinenres. von 300 Kw. Der Grund- besitz der Ges. umfasst 128 852 qm, wovon 11 293 am überbaut sind. Kapital: M. 174 000 000 in 160 000 St.-Akt. u. 14 000 Vorz.-Akt. à M. 1000. Urspr. M. 2 000 000. Erhöht lt. G.-V. v. 21./12. 1912 um M. 6 000 000. Die G.-V. v. 9./6. 1920 beschloss Erhöh. um M. 8 000 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 3./5. 1921 um M. 16 000 000. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 22./5. 1922 um M. 38 000 000 in 32 000 St.-Akt. u. 6000 Vorz.-Akt. à M. 1000 mit Div-Ber. ab 1./7. 1922, erstere übern. von einem Konsort. (Dresdner Bank, Darmstädter u. Nationalbank K. G. a. A Frankf. a. M) zu 115 % u. davon M. 21 000 000 angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 4:3 vom 15./6. bis 30./6. 1922 zu 130 %. Die Vorz.-Akt. sind mit 6 % (Max.) Vorz.-Div und 10 fach. Stimmrecht ausgestattet u. wurden zu 100 % mit 25 % Einzahl. der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W. Lahmayer & Co. überlassen; bei einer eventl. Liquid. der Ges. sind die Vorz.-Akt. nicht bevorrechtigt. Alsdann erhöht lt. G.-V. v. 9./12. 1922 um M. 94 000 000 in 86 000 St.-Akt. u. 8000 Vorz.-Akt. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. M. 64 856 000 St.-Akt. wurden von einem Konsort. (Dresdner Bank u. Darmstädter u. Nationalbank in Frankf. a. M.) u. M. 21 144 000 von der Elektricitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. namens einer Gemeinschaft zu 155 % übern., angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 4:3 vom 14.–29./12. 1922 zu 165 % plus event. Bezugsrechtsteuer. Die Vorz.-Akt. sind den früher begeb. gleichberechtigt. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 26./5. 1923 um M. 10 000 000 in 10 000 St.-Akt. à M. 1000. Anleihe: M. 4 000 000 in 5 % Teilschuldverschr. lt. Beschluss des A.-R. v. 14./30. Juni 1913, rückzahlbar zu pari. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Kurs Ende 1913–1922: 99.50, 100*, –, 98, –, 100*, 101, 105, 106, 95 %. Eingef. in Frankf. a. M. Rest der Anleihe zur Rückzahl. zum 31./10. 1923 gekündigt. Anleihe von 1919: M. 8 000 000 in 4½ % Oblig., rückzahlbar zu 103 %. Zahlst. wie bei Div. Scheinen. Kurs Ende 1921 –1922: 99 50, 83 %. Eingeführt im Dez. 1920 in Frankf. a. M. Rest der Anleihe zur Rückzahl. zum 1.7. 1923 gekündigt. Anleihe von 1920: M. 8 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib., rückzahlbar zu 102 93 Stücke à M 2000, 1000 u. 500. lautend auf den Namen der Dresdner Bank in Frankf. a. M. oder deren Order u. durch Indoss. (Blankogiro) übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1./4. 1926 in längst. 40 Tahren durch jährl. Auslos. oder freihänd. Rückkauf im Okt. auf 1./4; ab 1/4. 1926 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F). Zahlst. wie bei Div.- Scheinen. Kurs Ende 1921–1922: 106, 95 %. Eingeführt im Dez. 1920 in Frankf. a. M. Anleihe von 1921: M. 10 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib., rückzahlbar zu 102 %. Stücke à M. 2000, 1000 u. 500, lautend auf den Namen der Bank für Handel u. Ind., Frankf. a. M.