Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1771 Elektrizitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz Gegründet: 11./1. 1898. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Erricht., Betrieb u. Veräusser. elektrischer u. sonst. industrieller An- lagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Konzession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb genommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konz. 40 Jahre) für zus. M. 1 440 000. Infolge der Un- rentabilität wurde der Strassenbahnbetrieb Ende 1922 eingestellt. Angeschlossen waren Ende 1921: 60 471 Glühlampen, 822 Motore sowie 40 diverse An- schlüsse. Gesamterzeug. der Kraftstation 1921: 6 472 673 Kwst. Die Uberlandversorg. speiste noch 1238 Motore u. 44 sonstige Anschlüsse Nutzbar abgegeben wurden 1 921 981 Kwst. für Licht, 2 329 399 Kwst. für Kraft u 450 000 Kwst. für Strassenbahn, zus. 4 701 380 Kwst. Im J. 1913 übernahm die Ges. auf Grund eines Bau- u. Pachtvertrages die Elektrizitäts: versorg. des Landkreises Liegnitz; auch mit den Kreisen Steinau u. Wohlau sind inzwischen Bau- u. Pachtverträge auf gleicher Basis abgeschlossen worden. 1921 ergab sich bei dem stetig weiter zunehmenden Strombedarf, bes. der Landkreise, die unbedingte Notwendigkeit einer entsprech. Erweiterung. Diese Erweiter. u. die damit verbund. Erhöh. des St K. um M. 8 700 000 ist seitens des Magistrats der Stadt Liegnitz durch Nachtragsvertrag v. 29./10. 1921 im Anschl. an den besteh. Vertrag vom 27. 10./21. 11. 1913 genehmigt worden, gleichzeitig mit der Bedingung, dass der Stadt Liegnitz M. 1 000 000 neue Aktien zu überlassen sind; ebenso sind die vier Landkreise Liegnitz, Lüben, Steinau u. Wohlau mit zus. M. 1 000 000 der neuen Kap-Erhöh. an der Gesellschaft beteiligt. Um dem Bedarf an elektr Energie genügen zu können, baute die Ges. ein neues Drehstrom-Kraftwerk in Liegnitz. Die Überlandzentrale wurde für Rechnung des Landkreises Liegnitz erbaut u. durch die Elektrizitätswerke für den Betrieb auf 25 Jahre unter Garantie der Verzinsung u. Amort. des investierten Kapitals zu 4 bezw. 1½ % gepachtet. Bis Ende 1922 waren 6 Städte und 243 Ortschaften angeschlossen. * Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtete und 1901–1906 je 4 % erhob; 1907–1912 wurden dann 5 % von den Brutto-Einnahmen der elektr. Bahn u. des Licht- u. Kraftwerkes an die Stadt entrichtet; seit 1./1. 1913 sind von der Bruttoeinnahme 10 %, aber mind. M. 20 000 zu entrichten. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- Steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33 % (statt 20 0%) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen. Kapital: M. 11 000 000 in 11 000 Akt. à M. 1000. Urpr. M. 1 600 000. Die a. o. G.-V. v. 10./8. 1912 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 400 000. Die a. o. G.-V. v. 20./10. 1913 beschloss weitere Erhöh. um M. 300 000. Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H. in Berlin,