Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1791 Kapital. M. 11 Mill. in 1000 Namen-Vorz.-Akt. u. 10 000 St.-A. zu M. 1000, davon 500 St.-Akt. zu 130 % Rest zu pari von den Gründern übern. Geschäftsjahr. 1./7.–30./6. Gen.-Vers. Im . Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 St.-Aktie 1 St., 1 Vorz.-Aktie 10 St. Direktion. Chem. Dr. J. Renning, Ad. Schwarz. Aufsichtsrat. Komm.-Rat Hans Kullen, Gymnasialprof. Dr. phil. Christoph Ries, München; Kammerdir. a. D. Dr. jur. Alfred Oehrl, Neu Pasing; Bankier Georg Simader, Weilheim; Bankier Dr. Karl Martini, Bankier Josef Reim, Fabrikbes. Gustav Salffner, München; Bankier Friedrich Scheppach, Bad Reichenhall; Geschäftsführer Karl Vorsheim, München. Rhein-Main-Donau Akt.-Ges. in München. Gegründet: 30./12. 1921; eingetragen 5./1. 1922. Gründer: Das Deutsche Reich, der Staat Bayern, die Länder: Thüringen u. Hessen, die Stadtgemeinden: Aschaffenburg, Bamberg, Berchtesgaden, Kulmbach, München, Passau, Regensburg, Würzburg, Erlangen, Fürth i. B., Nürnberg, Roth bei Nürnberg, Wertheim, Bonn, Koblenz, Crefeld, Duisburg, Frankf. a. M., Hanau a. M., Koln, Neuss, Offenbach a. M., Wesel, Wiesbaden, Mainz, die Deutsche Bank Fil. München in München, Bayerische Staatsbank, Bayerische Vereinsbank, Bayerische Hypotheken- u. Wechselbank, München. 3 Zweck: Ausbau der Grossschiffahrtsstrasse vom Main bei Aschaffenburg über Bamberg, Nürnberg zur Donau u. weiter über Regensburg bis zur Reichsgrenze bei Passau, der Aus- bau der Donau zwischen Kelheim u. Ulm zur Grossschiffahrtsstrasse, die Herstellung von Schiffahrtsanschlüssen nach Augsburg u. München sowie der Bau u. Betrieb von Wasser- kraftwerken an diesen Wasserstrassen. Die Ges. ist berechtigt, ähnliche Unternehmungen zu errichten u. sich an solchen, insbesondere dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken u. Anlagen zur Verwertung von Wasserkraft zu beteiligen, sowie überhaupt alle Geschäfte zu betreiben, die zur Förderung des Unternehmens dienlich erscheinen. Die Grossschifffahrts- strasse Rhein-Main-Donau soll den Westen mit dem Südosten Europas durch eine leistungs- fähige Wasserstrasse verbinden, die Schiffen bis zu 1500 t Tragfähigkeit den Verkehr quer durch Europa, Rhein- u. Donaumündung, ermöglicht. Das Befriebswasser für die Strecke Main-Donau soll dem Lech unterhalb Augsburg entnommen u. durch einen rund 90 km langen Zubringerkanal der Scheitelhaltung der Schifffahrtsstrasse zugeführt werden. Der Ges. ist vom Reich u. Bayern das Recht gegeben, die von ihr im Zuge der Wasserstrasse ausgebauten Wasserkräfte 100 Jahre lang auszunutzen, beginnend mit der ganzen oder teilweisen Inbetrieb- nahme des einzelnen Werkes. Dieses Recht wird für die zunächst in Angriff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubnis für die später in Betrieb genommenen Werke verlängert u. endet für alle Werke spätestens 31./12. 2050. Nach Ablauf dieser Erlaubnisfrist fallen die Kräftwerke unentgeltlich an das Reich. Von der eigentl. Wasserstrasse werden die einzelnen Teilstücke nach Fertigstell. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich für eigene Rechnung übernommen. Die Ges. ist berechtigt, Grundeigentum zu beiden Seiten der Wasserstrasse bis zur Entfernung von 1 km zu enteignen. Zunächst wird der Ausbau der Schifffahrtsstrasse Zwischen Aschaffenburg u. Würzburg u. zwischen Regensburg u. Passau in Angriff genommen, wobei insges. 15 Kraftwerke mit einer Gesamtleist. von rd. 90000 PS. u. einer jährl. Energieerzeugung von 360 Mill. K W. St. gewonnen werden. Kapital: M. 2 100 000 000 in 2 100 000 Inh.-Aktien. Die Aktien zerfallen in zwei Gattungen: 1. 1 800 000 Stammaktien Gruppe A, die vom Reich, Bayern, anderen deutschen Ländern u. effentlich-rechtlichen Körperschaften übern. wurden u. eine Div. von höchstens 4 % beziehen, jedoch erst, nachdem die Vorz.-Akt. befriedigt sind; 2. 300 000 Vorzugsaktien, Gruppe B, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, juristischen oder natürlichen Personen übernommen werden. Die Vorz.-Akt. berechtigen zum Bezuge einer Vordividende bis zu 7 %. Der Bezug einer Vordividende von 5 % ist vom Reich u. Bayern gewährleistet, solange u. soweit nicht Bauzs. in gleicher Höhe bezahlt werden. Die für Zwecke der Deckung der Vorz.-Akt., Gruppe B, nach Ablauf der Erlaubnisdauer bestimmten Rücklagen werden im Falle der Liquidation, soweit dieser Fonds nach Deckung der Verbindlichkeiten noch besteht, auf die Vorz.-Akt., Gruppe B, gemäss § 7 der Satzung verteilt. Die Ges. endigt mit dem Ablauf des 31./12. 2050. Lt. G.-V. v. 14./3. 1923 erh. um M. 1 200 000 Inh.-St.-Akt. Begeben zu pari. Anleihe: M. 323 050 000 in 5 % Teilschuldverschr. Stücke à M. 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000. Zs.: 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1932 zu 102 % durch Auslos. (April p. Okt.). Sicherungshyp. zu erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke. Die Ges. hat sich das Recht vorbehalten, weitere Anleihen zu gleichem Range auf dieselben Kraftwerke hypothekarisch eintragen zu lassen. Die Belastung darf jedoch niemals mehr als 60 % des von der Ges. durch St.-Akt., Vorz.-Akt., Teilschuldverschr. oder sonstwie aufgebrachten Kap. übersteigen. Das Reich u. Bayern übernehmen für Verzins. u. Heimzahl. zu 102 % die gesamtschuldnerische Bürgschaft. Kurs in München Ende 1922: 100 %. In Frankf. a. M.: 96 %. Eingef. in München u. Frankf. a. M. im Aug. 1922. Handdarlehen: M. 276 950 000 sind den Teilschuldverschr. in bezug auf Verzinsung zu 5 % p. a., Tilg. u. Rückzahl. zu 102 %, hypothekar. Eintragung u. Bürgschaft des Reiches u. Bayerns vollständig gleichgestellt. Über jedes Handdarlehen wird ein Darlehnsschein direkt zwischen der Ges. u. dem Darlehnsgeber ausgestellt. Die Bürgschaften des Reiches u. Bayerns